RN/144

19.05

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scherak hat schon sehr genau ausgeführt, was unsere rechtsstaatlichen Bedenken in Bezug auf die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel sind. Es ist der Zweifel an einem fairen Prozess. Man sollte meinen, dass in einem Partnerstaat diese Phase eigentlich schon überwunden wäre. Wir haben das im Außenpolitischen Ausschuss sehr intensiv diskutiert und sind auch weit über den ursprünglichen Vorschlag hinausgegangen. Wir haben im Antrag, der dann im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, im Vergleich zum ursprünglichen folgende zwei Gedanken eingefügt:

Erstens möge sich Österreich für die weltweite Ratifizierung des UN-Zivilpakts und des Zweiten Fakultativprotokolls zum Zivilpakt einsetzen. Der Zivilpakt hat 170 Unterschriften, das Fakultativprotokoll nur 91, aber erst im Fakultativprotokoll wird die Abschaffung der Todesstrafe explizit gefordert. Da kann sich Österreich auf vielen Ebenen dafür einsetzen, andere Länder zu begleiten, diesen Schritt zu machen.

Als zweiten Punkt in diesem Antrag soll sich Österreich für ein Moratorium für die Todesstrafe einsetzen. Da geht es um Länder, die vielleicht sagen: Wir haben diesen internen Denkprozess noch nicht abgeschlossen, aber wir setzen jetzt einmal die Todesstrafe aus. Das haben in den vergangenen Jahren auch mehrere Länder gemacht.

Die Zahl der Hinrichtungen ist leider weltweit dennoch nicht gesunken, sondern gestiegen. Ich habe aktuelle Zahlen mit: Im Vergleich des Jahres 2023 mit dem Jahr 2015 sind die Hinrichtungen um 32 Prozent gestiegen, und das sind nur die offiziellen Zahlen. 2024 sind offiziell 1 518 Hinrichtungen in 15 Ländern bekannt gewesen, an der Spitze China, Iran und Saudi-Arabien. 2024 wurden außerdem über 2 000 neue Todesurteile verhängt, und zwar in 46 Ländern.

Das österreichische Parlament und die österreichische Regierung setzen sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Todesstrafe zurückgedrängt und hoffentlich irgendwann abgeschafft wird. Wir lehnen die Todesstrafe unter allen Umständen ab – staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit und ohne nachgewiesene abschreckende Wirkung widerspricht unseren Grundwerten. 

Ich darf noch ein paar Schlagworte der Argumentation wiedergeben, und wir haben das über Jahrzehnte besprochen, aber man muss es immer wieder sagen: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist eine erniedrigende und unmenschliche Form der Bestrafung. Die Todesstrafe verwehrt die Möglichkeit, die Tat durch Wiedergutmachung, Reue oder Besserung zu sühnen. Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen, dazu gibt es wissenschaftliche Studien, die ganz klar zeigen, dass es keine abschreckende Wirkung gibt. Eine Hinrichtung ist unwiderruflich. Eine Todesstrafe, ein Todesurteil kann man nicht mehr rückgängig machen, wenn die Person tot ist, und es passieren Fehlurteile. Alleine in den USA wurden seit dem Jahr 1973 200 ursprünglich zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen wurde. 

Die Hauptursachen für die Verhängung der Todesstrafe, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, sind nicht Morde, das meint man nämlich auf den ersten Blick, nein: Es sind Todesurteile wegen Homosexualität, wegen Drogendelikten, wegen Diebstahl und aus politischen Gründen!

Wir haben heute schon vor einer Stunde bei einem anderen Tagesordnungspunkt über die Todesstrafe im Iran gesprochen. Dort gibt es Exekutionen, die ohne faires Verfahren stattfinden, wir haben das ja sehr intensiv diskutiert. Ich freue mich, dass unser Entschließungsantrag betreffend „Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran und weltweit sowie Unterstützung von diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten“ heute einstimmig angenommen wurde. 

Ich freue mich auch, dass wir jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt einen zweiten Antrag zum Thema Todesstrafe – mit Fokus auf Israel, aber auch weltweitem Bezug – beschließen werden. Wenn wir hier im Plenum das gleiche Abstimmungsverhalten wie im Ausschuss haben, dann wird das auch hier einstimmig beschlossen werden, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

19.09

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.