RN/145
19.09
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben gehört, was der Anlassfall dafür ist, weshalb wir heute im Hohen Haus über die Todesstrafe beziehungsweise die Ablehnung der Todesstrafe diskutieren: Vor weniger als einem Monat hat das israelische Parlament einen Beschluss gefasst, nämlich nach Jahrzehnten – nach Jahrzehnten! – die Todesstrafe wieder einzuführen.
Wir wissen natürlich, dass Israel sehr stark mit uns zusammenarbeitet, mit der Europäischen Union, und den Anspruch hat, die einzige Demokratie im Nahen Osten zu sein. Wir sind uns einig, dass das für ein Land im Jahr 2026 eindeutig ein zivilisatorischer Rückschritt ist, aber es ist nicht nur eine Todesstrafe wie jede andere Todesstrafe – wir sind uns einig, dass jede Form der Todesstrafe inakzeptabel ist –, denn diese Todesstrafe, die Israel beschlossen hat, ist zutiefst rassistisch und diskriminierend. Es gibt kein Land der Welt, das ein Gesetz beschließt, auf dessen Basis eine Todesstrafe nur an einer Ethnie vollzogen werden soll, nur an der palästinensischen Bevölkerung. Das gibt es nicht. Das ist nicht vereinbar mit Konventionen jedweder Art.
Und was wichtig zu erwähnen ist, ist, dass diese Todesstrafe rückwirkend angewendet werden soll. Wenn man sich vor Augen führt, dass in israelischen Gefängnissen derzeit 13 000 palästinensische Gefangene gehalten werden, darunter 400 Kinder, dann kann man sich vorstellen, was das bedeutet.
Das richterliche Ermessen soll ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Richter die Todesstrafe verhängen muss und gar keinen Spielraum mehr hat und das – und das kann man sich kaum vorstellen – beispielsweise die Todesstrafe im Westjordanland auch angewendet werden kann, wenn das Delikt nicht vorsätzlich begangen wird. Auch das ist unvorstellbar, dass es das gibt: Erhängen durch die israelischen Militärgerichte, denn die Menschen im Westjordanland unterstehen seit der israelischen Besatzung – seit mehr als 60 Jahren – dem israelischen Militärrecht.
Wer für Menschenrechte eintritt, der muss für Menschenrechte konsequent eintreten, ohne Wenn und Aber, und das bedeutet letztlich, dass man, wenn Menschenrechte verletzt werden, Konsequenzen fordert. Für die Europäische Union bedeutet das – es gibt ein EU-Assoziierungsabkommen, das in Artikel 2 ganz klar regelt, dass Menschenrechte nicht verletzt werden dürfen – in letzter Konsequenz, dass das Abkommen ausgesetzt werden muss.
Ich sage Ihnen warum: weil wir erlebt und gesehen haben, was Konsequenzenlosigkeit und Straflosigkeit bedeutet. Gaza ist zu einem Modell dafür geworden, dass man humanitäres Völkerrecht mit Füßen treten darf und straflos davonkommen kann. Es ist normal geworden, Sanitäter:innen, Zivilist:innen, Journalist:innen ohne Konsequenzen zu töten. Das geht einfach nicht, weil es mit dem Völkerrecht nicht im Einklang ist.
Daher: Wir in Österreich kandidieren für den UN-Sicherheitsrat. Wir treten an mit der Forderung, uns für Menschenrechte und Frieden einzusetzen, daher müssen wir auch fordern: Wenn Menschenrechte verletzt werden, dann muss das Konsequenzen nach sich ziehen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)
19.13
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.