RN/167
20.08
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon angesprochen: Der Petitionsausschuss setzt sich mit einer breiten Palette an Themen auseinander, von Drohnen zum Schutz von Rehkitzen über saubere Raumluft für Schulen und Kindergärten, faire Neuberechnung der NoVa und Lohntransparenz bis hin zu den Smartmetern.
Auf den letzten Punkt würde ich gerne etwas eingehen: Das ist eine Bürgerinitiative, die von mehr als 3 000 Menschen unterstützt wurde. Sie fordert echte Wahlfreiheit bei Smartmetern. Angeführt werden im Kern drei Punkte: Überwachung, Gesundheit und Datenschutz. Als Datenschutzsprecher meiner Fraktion schaue ich bei Überwachungsvorwürfen sehr genau hin, und genau deshalb kann ich mich mit dieser Initiative nicht so sehr anfreunden. Es wird da ein Bild gezeichnet, das heute nicht mehr der Rechtslage entspricht, aber dazu später.
Kurze Einordnung, warum Smart Meter überhaupt wichtig sind: Wir stecken mitten in einer Energiewende. Immer mehr Menschen produzieren mit PV-Anlagen am Dach eigenen Strom. Immer mehr Haushalte haben Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher. Unsere Stromnetze sind keine Einbahnstraßen mehr, und damit das funktioniert, damit Energiegemeinschaften funktionieren, damit Nachbarinnen und Nachbarn ihren Strom teilen können, brauchen wir intelligente Messgeräte. Das ist jetzt kein ideologischer Zugang, sondern einfach eine technische Realität.
Zum Datenschutz: Ja, die Bedenken, die angesprochen werden, betreffen durchaus Punkte, die man sich genau anschauen sollte. Vor zehn Jahren hätte ich vermutlich auch eine andere Position dazu eingenommen, aber seither hat sich viel getan, und auch wir haben uns hier immer wieder für klare Spielregeln eingesetzt. Ein Beispiel: In § 54 ElWG gibt es ein klares Widerspruchsrecht. Die Wahlfreiheit, die hier gefordert wird, gab es teilweise schon vor dem ElWG und gibt es jetzt auch nach dem ElWG. Wenn man möchte, kann man diese Viertelstundenwerte nicht übertragen lassen, und man kann dem Ganzen auch relativ formlos widersprechen. Also hier von einer Totalüberwachung zu reden, das sehe ich nicht wirklich. (Beifall bei den Grünen.)
Abgesehen vom ElWG gibt es ja auch noch die Datenschutz-Grundverordnung, die eine Datenminimierung und Zweckbindung verlangt. Ganz wichtig ist ein Gesetz, das wir vor wenigen Wochen hier im Nationalrat beschlossen haben: das NIS-Gesetz. Durch das NIS-Gesetz werden auch die Energienetzbetreiber strengen Cybersicherheitsrichtlinien folgen müssen, und das verringert auch die Gefahr der Dinge, die angesprochen werden.
Dort, wo ich mir beim Thema Überwachung wirklich Sorgen mache, das ist beim Bundestrojaner, das ist bei der Chatkontrolle, beim Einsatz von staatlicher Spionagesoftware, aber bei intelligenten Stromzählern sehe ich diese Debatte nicht wirklich. Wenn Sie mich fragen, weil ja auch der Punkt angeführt wird, dass es gesundheitsschädlich sein kann: Was ich beim Strom als Gesundheitsgefahr sehe, ist nicht der Stromzähler an der Wand, sondern der Punkt, woher der Strom kommt, ob der fossil hergestellt wird und der Umwelt schadet oder ob er aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind oder Sonne kommt. Ich glaube, das ist die Debatte, die wir führen sollten. (Beifall bei den Grünen.)
Also einige Punkte dieser Kritik, auch der Kritik an Smartmetern, sehe ich wirklich als weit hergeholt, aber trotzdem danke ich den Initiatoren und Initiatorinnen ausdrücklich, dass sie sich so dafür einsetzen und auch ihre Punkte einbringen, und es ist auch wichtig, dass wir das hier im Nationalrat diskutieren können. Genau dafür ist ja dieses Haus auch da: dass wir diese Punkte diskutieren, debattieren – und dabei vielleicht auch ganz unterschiedliche Standpunkte haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.