RN/177
20.35
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Wir sprechen nun über einen Antrag, der von Abgeordneten der Grünen, der SPÖ, der NEOS und der ÖVP gemeinsam eingebracht wurde, also über einen Antrag der Einheitspartei. Ich zitiere hier nun den ersten Satz dieses Antrages: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie auf Verbindungen und Parallelen zu extremistischen Strömungen zu prüfen.“ – Zitatende.
Also ihr Antrag bezweckt offenbar eine Prüfung zu Frauenhass und Misogynie – das stammt aus dem Griechischen und bedeutet Hass und Frau, also wiederum Frauenhass. Sie zielen hier auf gewaltbereiten Frauenhass und Frauenhass, also auf all jene Personen, die durch zwei Merkmale in Erscheinung getreten sind: Frauenhass auf der einen Seite, Gewaltbereitschaft auf der anderen Seite. Die zentrale These Ihres Antrages ist nun, Personen, die durch Frauenhass und Gewaltbereitschaft aufgefallen sind, könnten auch etwas mit Extremismus zu tun haben. Also ein Sherlock Holmes würde da vor Neid erblassen. Wer hätte das gedacht?
Sie beantragen nun, dass Sie diesen Gedankengang, diese These durch den Innenminister geprüft haben wollen. Was könnte das Ergebnis dieser Prüfung sein? – Ich habe da so eine Eingebung, es könnte lauten: Wir haben nun das Phänomen gewaltbereiten Frauenhass auf Verbindungen und Parallelen zu extremistischen Strömungen geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass mitunter ein solcher Zusammenhang besteht.
Ich frage Sie schon, meine Damen und Herren: Wie viel Steuergeld wollen Sie eigentlich für diese Erkenntnis aufwenden? Wer wird mit der Erstellung einer wissenschaftlichen Feldstudie beauftragt werden? – Sie werden verstehen, meine Damen und Herren, dass wir zu diesem seltsamen Antrag nicht begeistert applaudieren.
Ein weiterer Satz dieses Antrages lautet – ich zitiere wiederum –: „Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert zu prüfen, ob frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, die aufgrund ihres Geschlechts begangen werden, ausreichend als Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt sind.“ – Zitatende.
Was wird da das absehbare Ergebnis dieser Prüfung sein? Ich kann wieder nur eine Einschätzung abgeben, es könnte der Satz sein: Morde, Körperverletzungen oder überhaupt alle strafbaren Handlungen gegen Frauen und Mädchen, die aus einem besonders verwerflichen Beweggrund begangen werden, insbesondere auch eine Tatbegehung ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit des Opfers zum weiblichen Geschlecht, sind gemäß § 33 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 283 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ausdrücklich als gesetzlicher Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt. – Also Sie brauchen für diese Prüfung nicht die Justizministerin zu bemühen, sondern es genügt ein einfacher Blick in das Strafgesetzbuch.
In der Gesamtschau: Dass einzelne Formulierungen im Antrag stilistisch überflüssig sind: okay, geschenkt; Ihr Antrag ist aber der Sache nach zur Gänze überflüssig und sinnlos. Ihr Antrag ist in Wahrheit ein Auftrag zur Selbstbeschäftigung, und das ist doch ein kleiner Trostpreis, den Ihr seltsamer Antrag für sich verbuchen kann. Er ist damit nämlich ein Symbolbild für die gesamte gescheiterte Politik dieser Verliererampel (Beifall bei der FPÖ), denn auch dieser Antrag geht – zusammenfassend gesagt – an den realen Bedürfnissen der Bevölkerung völlig vorbei, er zeugt von völliger fachlicher Unkenntnis, er dient keiner einzigen Problemlösung, er kaschiert Ihre Reformunfähigkeit, er verbessert die Rechtslage in keinem einzigen Punkt. Er ist außerdem ein symbolischer Minimalkompromiss, er kostet im schlimmsten Fall unser Steuergeld und bewirkt im besten Falle gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)
20.39
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.