RN/187

21.23

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wenn man sich die Debatte im letzten Innenausschuss anschaut, dann erkennt man sehr schnell, worum es eigentlich tatsächlich geht. Es geht nicht um die Frage, ob dieser Antrag sinnvoll ist oder nicht, es geht darum, ob man bereit ist, die Feststellungen des Rechnungshofes ernst zu nehmen, oder ob man sie politisch relativiert und damit letztlich ignoriert. Eines muss aber von Anfang an ganz klar sein: Dieser Antrag ist kein parteipolitisches Projekt, keine Zuspitzung, auch keine Dramatisierung, sondern dieser Antrag ist die unmittelbare Konsequenz aus dem Rechnungshofbericht zur Blackoutvorsorge. Alles, was hier gefordert wird, steht dort schwarz auf weiß. Es geht ausschließlich um die Umsetzung dieser Empfehlungen – nicht um mehr und nicht um weniger. 

Genau deshalb ist die Argumentation der Regierungsparteien so problematisch. Im Ausschuss wurde wiederholt behauptet, das alles sei ohnehin schon geregelt, das finde sich bereits im Krisen- und Katastrophenschutzgesetz. Man habe die notwendigen Strukturen geschaffen, und dieser Antrag sei daher überflüssig. Diese Argumentation geht völlig ins Leere, weil sie den zentralen Punkt des Rechnungshofberichtes ignoriert. Der Rechnungshof kritisiert nicht nur das Fehlen von Gesetzen, er kritisiert auch das Fehlen von konkreter und praktischer Umsetzung. Es gibt unterschiedliche Pläne in den Bundesländern, in den Gemeinden, diese sind unterschiedlich praxistauglich und teilweise gar nicht abgestimmt. 

Vor allem wurde ausgesprochen, was der Kern des Problems ist: Es fehlt ein gemeinsamer, einheitlicher Plan für ganz Österreich. Weiters fehlen klare operative Abläufe. Es fehlen konkrete Antworten auf die Frage: Wer macht im Ernstfall was wann? Es fehlen Checklisten, es fehlen praktische Handlungsanleitungen, und genau das sind die Punkte, die der Rechnungshof im Wesentlichen festgestellt hat. Er fordert ein einheitliches Begriffsverständnis eines Blackouts; die klare Definition jener staatlichen Aufgaben, die im Krisenfall aufrechterhalten werden müssen; die Festlegung von Schlüsselpersonal. Das sind die Mindestanforderungen eines funktionierenden Staates im Krisenfall. 

Die Regierungsparteien argumentieren, dieser Antrag würde Unsicherheit und Ängste schüren. Wenn man diese Logik konsequent zu Ende denkt, dann muss man sagen, auch der Rechnungshof erzeugt Unsicherheit, weil er Missstände aufzeigt, und genau daran kann man feststellen, wie absurd die Argumentation ist. Selbst von den Grünen wurde eingeräumt, dass genau diese übergeordneten einheitlichen Ansätze fehlen. Auch ihnen fehlen ein gemeinsamer Überbau und konkrete praktische Anleitungen. Mit anderen Worten: Es gibt noch viel zu tun.

Dieser Antrag ist nicht deshalb notwendig, weil die Opposition ein Thema setzen will, sondern weil ein unabhängiges Kontrollorgan konkrete Mängel aufgezeigt hat, und deshalb muss man auch ganz klar sagen: Wer diesen Antrag ablehnt, lehnt nicht eine politische Initiative ab, sondern er entscheidet sich bewusst dagegen, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen, wobei dieser Antrag eigentlich überhaupt nicht budgetwirksam ist. 

Hohes Haus! Es geht hier nicht um parteipolitische Profilierung, es geht um staatliche Grundfunktionen im Krisenfall. Es geht darum, ob Abläufe funktionieren, ob Zuständigkeiten klar geregelt sind, wer im Ernstfall was zu tun hat. Der Rechnungshof hat auch aufgezeigt, dass Lücken bestehen. Der Antrag liefert die logischen Konsequenzen daraus. Genau deshalb wäre es eigentlich selbstverständlich, diesem Antrag zuzustimmen. 

Jetzt zum Bericht des Rechnungshofes im November 2025 im Plenum und zum Verhalten der Parteien und zu den Argumenten dazu: Die ÖVP hat betont, der Rechnungshofbericht werde als Arbeitsgrundlage verstanden, laufende Maßnahmen zu optimieren und besser zu koordinieren. Die SPÖ hat gesagt, der Bericht zeige strukturelle Defizite und Versäumnisse der Bundesregierung auf, etwa bei der rechtzeitigen Planung, bei der Definition von Zuständigkeiten und bei der praktischen Umsetzung von Versorgungsmaßnahmen. Die NEOS haben gemeint, Österreich sei organisatorisch nicht ausreichend auf ein großflächiges Krisenszenario vorbereitet, entsprechende Forderungen seien zu stärken und eine Struktur und eine klare Definition, Zuständigkeiten und eine umfassende Reform der Krisenorganisationen seien sicherzustellen. 

Jetzt zur Resilienz des Krisensicherheitsgesetzes – uns wurde ja vorgeworfen, dass wir oft nicht mitstimmen –: Bei diesem Gesetz hat die FPÖ nicht mitgestimmt, aber das hat ganz gute Gründe. Es ist nämlich sehr unternehmerunfreundlich gewesen. Es hat Maßnahmen gegeben, Richtlinien gegeben, die Unternehmen sind ausgegrenzt worden, mit ihnen sind keine gemeinsamen Lösungen gesucht worden, Verwaltungsstrafen von 50 000 Euro wurden angeordnet, bis zu 500 000 Euro, wenn Gebäudemaßnahmen nicht gewährleistet wurden. – All das waren Maßnahmen, und der Innenminister hat die Möglichkeit gehabt, auch Einsicht in Unterlagen der Unternehmen zu nehmen. 

In dieser Verbindung zum Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz hat der Bundesminister eine Frist bis 17. Jänner 2026 gehabt, die Risikoanalyse an den Nationalrat zu melden. Wenn man sich diese Risikoanalyse anschaut, sieht man, dass diese wieder mangelhaft war.

Zum Zeitpunkt der Erstellung lagen für mehrere Sektoren noch keine vollständig validierten Datensätze vor, da Workshops mit Personal kritischer Einrichtungen teilweise noch am Laufen sind und die endgültigen Identifikationen in den kritischen Einrichtungen gemäß Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz noch nicht abgeschlossen sind. – Da kann man jetzt sehen, was da in dem Gesetz eigentlich noch immer für Versäumnisse herrschen und warum wir da nicht mitgestimmt haben.

Dann haben wir beim Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz mitgestimmt; wir haben beim Bundesstraßennotfallgesetz mitgestimmt. Wir waren also überall dabei, wo es für unsere Republik und für die Krisenvorsorge wirklich Sinn macht.

Jetzt noch ein Appell an meine Nachredner: Bleiben Sie bitte bei den Tatsachen! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

21.30

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Ofenauer. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.