RN/207
22.27
Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute eine Novelle des Privatschulgesetzes – ganz wichtig aus unserer Sicht, weil Privatschulen und insbesondere freie Schulen ganz wichtige Bestandteile der österreichischen Bildungslandschaft sind und vielfach und sehr oft in der Vergangenheit auch Impulsgeber für Innovationen gewesen sind, die dann von den freien Schulen in das gesamte öffentliche Schulsystem eingeflossen sind und gewirkt haben.
Wir wissen, dass freie Schulen den Schüler ins Zentrum stellen, schülerzentriertes, selbstbestimmtes und individuelles Lernen statt starrer Einheitsmodelle in den Vordergrund stellen. Auch das ist während der letzten Jahre und Jahrzehnte ins öffentliche Schulsystem übergegangen. Es ist ganz normal, dass man als Lehrer nicht mehr nur vorne steht, sondern auch woanders in der Klasse.
Lehrpersonen werden als Lernbegleiter oder Coaches wahrgenommen – auch das ist ins öffentliche Schulsystem geflossen.
Offene Lernformen wie Lernbüros oder flexible Lernräume – und auch das ist ins öffentliche Schulsystem geflossen und heute ein ganz normaler Bestandteil, den Eltern auch im öffentlichen Schulsystem erwarten.
Also insofern sind freie Schulen sehr zu schätzen. In unserer Welt, sehr geehrte Frau Kollegin Maurer, wäre es natürlich selbstverständlich auch so, dass wir die freien Schulen weiter stärken würden. Das ist aber aus verschiedenen ideologischen Gründen mit den beiden Koalitionspartnern so nicht zu machen; das muss man akzeptieren. Es war ja offensichtlich bei Ihnen in der letzten Regierung auch so, dass Sie das nicht durchgebracht haben, aber zumindest freue ich mich sehr, dass wir vor allem viele Punkte von den Forderungen der freien Träger übernehmen konnten.
Was wir mit dieser Novelle machen, ist, dass wir jene Schulen stärken, die eben, wie ich es schon gesagt habe, Innovationen vorleben. Wir reduzieren die Bürokratie: Rund 70 Prozent weniger Verwaltungsverfahren wird es im Privatschulbereich geben. Ein Wechsel des Schulstandorts beispielsweise oder Schulerhalters wird keine Auswirkung mehr auf das Öffentlichkeitsrecht haben. Umzüge oder Erweiterungen von Gebäuden müssen nur noch gemeldet werden. Bis jetzt musste da immer wieder ein neuer Antrag et cetera gestellt werden – also total unnötig, wenn man nur einen Umzug macht, aber die Schule an sich ja gleich bleibt. All diese Dinge, die insbesondere die freien Schulen gefordert haben und die ihnen jetzt das Leben erleichtern werden, setzen wir also mit dieser Novelle um.
Was diese Novelle nicht nur ist: Sie ist nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung oder schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern sie stärkt auch die Autonomie, reduziert Hürden und schafft mehr Raum für Innovation. Gute Bildung beginnt für uns NEOS nicht dort, wo viele Vorgaben sind und überschießende Kontrolle durch Bildungsdirektion oder Ministerium vorhanden ist, sondern gute Bildung entsteht in unserer Welt dort – und das leben wir jetzt auch vor –, wo Vertrauen, Freiheit und Qualität zusammenspielen. Deswegen freut es mich, dass wir die freien Schulen hiermit sehr, sehr gut und stark unterstützen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
22.31
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Totter. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.