RN/208

22.31

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu dieser späten Stunde debattieren wir heute die Novelle des Privatschulgesetzes, und damit schaffen wir neue Rahmenbedingungen, die Qualität sichern. Diese Novelle schafft einen guten Ausgleich: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen und klare Kontrolle. 

Doch was bedeutet das im Konkreten? – Erstens: Wir stärken das Subsidiaritätsprinzip. Künftig entscheiden die Bildungsdirektionen, die ihre Schulen ja auch kennen, über die Verleihung oder den Entzug des Öffentlichkeitsrechts einer Privatschule. Das Ministerium ist nicht mehr im Mikromanagement, bleibt aber in der Kontrolle – und das ist moderne Verwaltung.

Zweitens: Wir schaffen auch Planungssicherheit. Bisher mussten Privatschulen jährlich um ihr Öffentlichkeitsrecht ansuchen, oft mit Entscheidungen mitten im Schuljahr. Das war weder den Schulen noch den Eltern oder Kindern zumutbar. Künftig wird nach einer fundierten Prüfung das Öffentlichkeitsrecht dauerhaft verliehen, begleitet von regelmäßigen Qualitätskontrollen – und das ist klar, fair und auch verlässlich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Drittens: Wir bauen auch Hürden ab. Ein Standortwechsel oder ein Wechsel des Schulerhalters bedeutet künftig nicht mehr automatisch ein neues, aufwendiges Verfahren. Wer sich bewährt hat, soll nicht bei null anfangen müssen. Auch das spart Zeit, Geld und auch Nerven und schafft Raum für das Wesentliche, nämlich für die gute Bildung.

Viertens: Wir vereinfachen Verfahren insgesamt. Weniger Doppelgleisigkeiten, klare Abläufe, ein One-Stop-Prinzip bei Behördenwegen, das sind konkrete Entlastungen, die im Schulalltag spürbar sein werden.

Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass jede Minute, die wir an Verwaltungstätigkeit einsparen, eine wertvolle Zeit für unsere Kinder ist. Gerade deswegen, lieber Herr Minister, sind weitere Entlastungen und ein dringender Ausbau der Schulautonomie notwendig. Schulautonomie kann aber nicht nur Mangelverwaltung sein, sondern Schulautonomie muss Schulen die Möglichkeit geben, zu gestalten.

Was wir an unseren Schulen auch dringend brauchen, und darauf weise ich jedes Mal sehr, sehr gerne hin, ist eine vollwertige Inklusions- und Sonderpädagogikausbildung, denn gerade diese Expertise geht an den Schulen derzeit ab. Statt ausgebildeter Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen stellen wir Kindern, die sehr herausfordernd sind und besondere Bedürfnisse haben, Personen zur Seite, die überhaupt keine Ausbildung haben.

Weiters braucht es auch ein Zweilehrer:innensystem in der Volksschule, zumindest auf der Grundstufe I, also mehr Ressourcen anstatt einer Verlängerung der Volksschulzeit um zwei Jahre.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen für die wertvolle Arbeit an den Schulen. Für mich sind sie die wahren Expertinnen und Experten im Bildungsbereich. Hinsichtlich Veränderungen sollten deshalb genau diese befragt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.34

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Himmer. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.