RN/209
22.34
Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn lassen Sie mich hier an dieser Stelle die besten Genesungswünsche an den Obmann des Bildungsausschusses Hermann Brückl übermitteln. Wir freuen uns, wenn er bald wieder in unserer Mitte ist, und wünschen ihm alles Gute zu seiner Genesung. Ich bitte, ihm das auch auszurichten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS.)
Er ist ja ein Teil dieses Bildungsausschusses und wir haben uns mit diesem Privatschulgesetz beschäftigt. Aus einer, wie ich glaube, in vielerlei Hinsicht wichtigen Thematik heraus, nämlich die beste Bildung für alle anzubieten – unabhängig davon, wer Schulerhalter oder Schulerhalterin ist –, ist es unsere Aufgabe, für jedes Kind in diesem Land Chancengerechtigkeit zu sichern. Daher muss es das Ziel sein, dass wir alle Voraussetzungen schaffen, im öffentlichen Schulbereich, aber darüber hinaus natürlich auch im privaten Schulbereich sicherzustellen, dass die beste Bildung direkt beim Kind ankommt. Herzlichen Dank dafür, dass das auch im Ausschuss so gemeinsam diskutiert werden kann.
Was wir hier tun, ist vor allem, dass wir den öffentlichen Schulbereich mit vielen Maßnahmen, die wir gesetzt haben, stärken und dabei gleichzeitig das Leben für die Privatschulen deswegen nicht schwerer machen, sondern dafür sorgen, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die auch Verlässlichkeit für jene privaten Schulerhalterinnen und Schulerhalter, die sich auch genau dieser wichtigen staatlichen Aufgabe, nämlich das Beste für das Kind zu ermöglichen, stellen, sicherstellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir genau hinschauen – und das auch schon bei der Gründung –, indem wir Schulen nur dann mit Öffentlichkeitsrecht ausstatten, wenn sie diese Voraussetzungen mitbringen, um dann nicht erst im Nachhinein mit oder ohne Kontrollen festzustellen, dass in manchen Schulen die Leistungen, die wir erwarten, nicht erbracht werden. Das heißt, von den Privatschulerhalter:innen von Beginn an klare Verantwortung einzufordern, ihnen aber auch Sicherheit zu geben, wenn sie diese Verpflichtungen einhalten – und das nicht aus Misstrauen gegenüber Schulen, Pädagog:innen und gegenüber Schülerinnen und Schülern, sondern im Vertrauen darauf, dass jene, die es ehrlich und im Sinne unserer Kinder und im Sinne der Bildung meinen, dieses Vertrauen auch verdienen.
Dieser gemeinsame Auftrag, den wir heute hier auch beschließen wollen, ist ein gutes Zeichen, nämlich für ein starkes öffentliches Schulsystem, aber auch für die Stärkung jener Privatschulen, die sich sowohl mit Bildungsinnovationen beschäftigen, aber auch für die Chancengerechtigkeit der Kinder einsetzen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist es ein weiterer Beitrag, zu sagen: Ja, wir wollen ordnen und dabei nicht spalten – auch nicht zwischen öffentlichem und privatem Schulbereich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es hat sich nun der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.