RN/214
22.47
Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Zuseher! Wir sprechen heute über Kinder mit einer schweren chronischen Krankheit, Kinder, die tagtäglich kämpfen. Für sie ist ein normaler Schultag oft nicht möglich. Sie fehlen im Unterricht, sie verlieren den Anschluss und oft leider Gottes auch den Kontakt zu ihren Freunden in den Schulen. Genau da muss die Politik ansetzen.
Wir sprechen von Telepräsenzsystemen, sogenannten Schulavataren, und ja, diese können im Einzelfall selbstverständlich helfen. Sie können eine Verbindung zur Klasse schaffen, wenn ein Kind körperlich nicht anwesend sein kann. Sie können auch vor Isolation schützen, sie können sie reduzieren und zumindest so auch eine Teilhabe ermöglichen. Diese Möglichkeit sollte man dort nutzen, wo sie auch sinnvoll ist.
Wenn ein Schulbesuch über längere Zeit nicht möglich ist, dann müssen andere Wege offenstehen: Hausunterricht, individuelle Fördermodelle oder flexible Lernformen. Wichtig ist auf alle Fälle, dass das betroffene Kind bestmöglich und ganz ohne zusätzliche Hürden unterstützt wird. Wir haben in der Coronazeit bedauerlicherweise gesehen, wie sehr und wie schnell auch Kinder vereinsamen können, wenn eine Teilnahme am Schulunterricht nicht möglich ist. Das kann fatale psychische Folgen haben, auch das wissen wir mittlerweile, und zu solchen Fällen darf es nicht mehr kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Unser Ziel vonseiten der Politik muss klar sein: dass kein Kind zurückgelassen werden darf, nicht im Klassenzimmer und auch nicht außerhalb des Klassenzimmers. Unterstützen wir sie dort, wo es gebraucht wird, ermöglichen wir Flexibilität auch dort, wo sie notwendig ist, und ich würde Sie bitten, endlich Ergebnisse zu liefern, anstatt nur Ankündigungen, denn es geht schließlich um unsere Kinder. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
22.49
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiedler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.