RN/215
22.49
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen und Zuhörer:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wir haben mit dem Antrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Verwendung von Telepräsenzsystemen, den sogenannten Schulavataren, heute eine Maßnahme vorliegen, die ich als Inklusionssprecherin sehr begrüße. Es geht um chronische postvirale Erkrankungen wie ME/CFS, und damit wird ein Thema aufgegriffen, das allein aufgrund der Dimension der Zahl der Betroffenen unsere Aufmerksamkeit erfordert. In Österreich gibt es wie so oft leider keine ganz genauen Zahlen. Die Österreichische Gesellschaft für ME/CFS geht von circa 80 000 bis 100 000 Betroffenen aus. Die Zahl der betroffenen Schüler:innen kann man demnach leider auch nur schätzen.
Die Altersgipfel des Beginns dieser Krankheit liegen bei 10 bis 19 Jahren und 30 bis 39 Jahren, und genau diese Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 19 Jahren sind nun in einer komplizierten Situation: Sie sind zum einen erkrankt, teils sehr lange, teils sehr schwer, zum anderen befinden sie sich deswegen aber noch nicht automatisch in einem Krankenhaus. Dort gibt es nämlich sogenannte Heilstättenklassen, damit Kinder und Jugendliche auch bei längeren Aufenthalten im Krankenhaus entsprechend ihrer körperlichen und psychischen Verfassung weiterhin ihr Recht auf Bildung und Unterricht wahrnehmen können. Und zuletzt gibt es natürlich das Problem, dass eine Erkrankung wie ME/CFS den Schüler:innen die Teilhabe an ihrem sozialen Umfeld, der Klassengemeinschaft, erschwert oder verunmöglicht.
Es gibt keine einfache oder perfekte Lösung für dieses System, aber einige nützliche Hilfsmittel. Eines dieser Hilfsmittel sind Telepräsenzsysteme, sogenannte Schulavatare. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit dem Foto eines Schulavatars vor dem Hintergrund eines Klassenzimmers auf das Rednerinnen- und Rednerpult.) Das sind kleine Roboter, die man in der Klasse auf einen Tisch stellen kann, und mit einem Tablet oder Computer kann sich das erkrankte Kind über eine App damit verbinden.
Dabei scheint es in der Praxis aber Bedenken von der Pädagog:innenseite und auch einiger Eltern zu geben, sodass Schulavatare trotz ihrer Notwendigkeit nicht eingesetzt wurden. Durch die Erstellung einer praxisnahen Handreichung zum Einsatz von Avataren für Pädagog:innen wird dem nun entgegengewirkt. Es gibt gebündelte Informationen bezüglich des Einsatzes, der Bereitstellung und der Beantragung. Datenschutzrechtliche Voraussetzungen für den Einsatz sind geklärt, weil solche Avatare ja auch schon in Verwendung sind. Die Einbettung der Avatare in die Geräteinitiative sowie als ausgleichende Maßnahme und zuletzt die Prüfung der schulrechtlichen Voraussetzungen werden dann auch die letzten Bedenken endgültig ausräumen.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass der vorliegende Abänderungsantrag auf einem Entschließungsantrag des Kollegen Schallmeiner basiert. Wir NEOS vertreten immer noch die Auffassung, dass auch die Arbeit der Opposition eine wichtige ist. Somit ist es auch Teil der Regierungsarbeit, gute Oppositionsanträge aufzunehmen und mit diesen zu arbeiten. Das ist uns heute geglückt, und ich bedanke mich diesbezüglich für die Zusammenarbeit mit den Grünen. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.53
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Deckenbacher. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.