RN/223

23.12

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Wir würden tatsächlich beiden Anträgen zustimmen und werden das auch tun. Warum? – Weil mehr Transparenz im Bereich der Beschaffung notwendig ist und weil die Beschaffungs-Prüfkommission gerade für uns Grüne ein zentrales Element des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes war und auch ist. Der Bericht dieser Kommission war in den letzten Jahren ein wichtiges Instrument, auch für uns Parlamentarier, für uns Wehrsprecher, für das Parlament: Er hat Einblick gegeben und er hat uns die Kontrolle ermöglicht. Darum braucht es bei diesen großen Beschaffungen genau diese Transparenz, genau diese Kontrollmöglichkeit, und darum ist es gut, dass wir uns da in Richtung mehr Transparenz bewegen. 

Das ist richtig und das ist auch notwendig. Ja, man muss der FPÖ in diesem Fall – und das muss man wirklich unterstreichen – auch zugestehen: Der Antrag würde die Transparenz nicht nur erhöhen, sondern – und das ist wichtig – er würde sie auch gesetzlich garantieren. Das finde ich gerade in diesem Bereich ein ganz wichtiges Element. Ich würde eurem Antrag (in Richtung FPÖ) auf jeden Fall zustimmen, weil er absolut unterstützenswert ist, denn genau das ist der Unterschied: Ein Ersuchen ist gut, eine gesetzliche Verpflichtung ist besser. Aber nochmals: Wir bewegen uns in die richtige Richtung.

Transparenz darf nicht nur vom guten Willen eines Ressorts abhängen, sondern Transparenz muss abgesichert werden. Gerade dort, wo es um viel Geld, um langfristige Entscheidungen und um sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit geht, braucht es Absicherung. Deswegen unterstützen wir auch diesen Schritt. Wir sagen aber auch klar: Einige Ihrer Fragen sind noch weiter offen. 

Frau Ministerin – und das meine ich jetzt ernst –, ich wünsche Ihnen viel Glück und Kraft für die Finanzverhandlungen in den nächsten Wochen. Es stehen einige ganz wichtige Entscheidungen an, denn offen sind nicht nur die Zahlen, offen sind auch Entscheidungen. Wir haben weiterhin das 2-Prozent-Ziel im Rahmen des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes und des Aufbauplanes abzusichern. Schön, dass es im Regierungsprogramm steht, aber man muss es auch entsprechend umsetzen und im Gesetz verankern. 

Es geht aber nicht nur ums Geld, es geht auch darum, in die richtigen Punkte zu investieren. Im Bereich der Luftraumüberwachung stehen die zentralen Entscheidungen über die Nachfolge der Eurofighter an. Eine Entscheidung wäre in dieser Geschäftsperiode dringend notwendig, und Sie wissen das auch. Bis jetzt besteht nicht einmal bei den Jet-Trainern Klarheit darüber, ob die finanzielle Absicherung tatsächlich auch stattfindet und wie wir sie bekommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Ich sage es auch ganz offen: Einen stringenten Prozess innerhalb der Bundesregierung kann ich derzeit noch nicht erkennen. Was ist mit Sky Shield? Auch da warten wir endlich auf Klarheit. Ich bin jedenfalls froh, dass wir uns damals klar und konsequent auf das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz geeinigt haben. Ich kann es auch noch einmal sagen: Für uns Grüne war das damals keine leichte Entscheidung, dass wir eine Finanzierung hinbekommen, dass wir mit der Regierung, gemeinsam mit Ihnen, mit dem Koalitionspartner diesen wichtigen Schritt setzen. Ich gebe zu, das war nicht einfach, aber dazu stehe ich auch. 

Ich sage auch dazu: Ich will mir gar nicht ausmalen, wo wir heute stünden, wenn es diese Einigung damals nicht gegeben hätte. Dann hätten wir vermutlich noch immer keine gesetzliche Grundlage, noch immer keine Richtung und noch immer nur Debatten, aber keine Beschlüsse. Deshalb bin ich auch ein bisschen stolz, dass wir uns darauf geeinigt haben. Ich wünsche mir auch von dieser Regierung, dass sie endlich die richtigen Schritte setzt, um dieses Land sicher zu machen. Jetzt muss geliefert werden und die Bundesregierung ist am Zug. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

23.15

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Robert Laimer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.