RN/230

17. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke (454 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Ich stelle Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/231

23.32

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben beim vorigen Tagesordnungspunkt schon über die Wiederaufrüstung und die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheers gesprochen. Für eine volle Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheers und vor allem auch für die Durchhaltefähigkeiten der Soldaten im Einsatzfall ist die Gesundheitsversorgung ein ganz zentraler Punkt. Die Soldaten des österreichischen Bundesheers werden primär durch den Heeressanitätsdienst versorgt, und damit dieser Heeressanitätsdienst funktionieren kann, gibt es die Heeresapotheken, die dort die Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandstoffen und Reagenzien sicherstellen. 

Leider Gottes ist es auch in diesem Bereich so gewesen, dass das System die letzten vier, fünf Jahrzehnte nahezu zu Tode gespart worden ist. Jeder, der die Einrichtungen der Heeresapotheke im Sanitätszentrum Ost in Stammersdorf kennt und diese mit einer modernen Anstaltsapotheke in einem beliebigen Spital in Österreich vergleicht, wird feststellen, dass da massiver Investitionsbedarf besteht. Genau in diese Richtung zielt mein Antrag ab: Es geht dabei darum, zeitgemäße Infrastruktur für die Versorgung der österreichischen Soldaten im österreichischen Bundesheer zu schaffen und den Auftrag, den die Heeresapotheke hat, auch vollumfänglich wahrnehmen zu können. Dieser geht eben über die bloße Lagerung und Lieferung von Arzneimitteln hinaus. 

Die österreichischen Heeresapotheken sollen in ihrem Versorgungsbereich auch das resiliente Rückgrat der Versorgung, die strategische Handlungsreserve sein. Sie stellen selber Arzneimittel her, sie können aus Wirkstoffen gebrauchsfertige Arzneimittel herstellen. Dazu brauchen sie aber die Räumlichkeiten für die Produktion in entsprechender Qualität, den internationalen Standards der GMP entsprechend. Sie brauchen die entsprechenden Räumlichkeiten für die Distribution, für die Logistik. Denken Sie nur an die Mengen an Leergebinden und Verpackungsmaterialien, die notwendig sind, um größere Mengen von Arzneimitteln über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Zertifizierung GDP überhaupt anfertigen zu können, und sie können darüber hinaus auch im Bereich der Versorgung mit Reagenzien zum Beispiel medizinischen Sauerstoff selber herstellen, lagern und vertreiben. Sie könnten auch – was ja auch im Versorgungsauftrag drin ist – eine strategische Blutbank errichten, tiefgekühlte Blutprodukte auf Reserve schaffen, und so ein Back-up-System für die zivile Blutversorgung schaffen. 

All das ist in meinem Antrag integriert, und natürlich ist das ein Parallelsystem zum zivilen System, was aber keinen Widerspruch darstellt, auch nicht in Konflikt mit zivilen Gesetzen ist, sondern auf dem zivilen Qualitätsstandard die eigenständige Handlungsfähigkeit des österreichischen Bundesheers erhalten soll. 

Deshalb ersuche ich um Ihre Zustimmung und möchte auch klarstellen, warum wir dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen nicht zustimmen werden – nicht nur, dass da der Handlungsauftrag wieder an die eigene Ministerin gegeben wird: in Absprache mit der Gesundheitsministerin zu prüfen, ob Maßnahmen notwendig sind, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Der Versorgungsauftrag der Heeresapotheken geht wie gesagt weit über die Arzneimittelversorgung hinaus. Nur Maßnahmen zu prüfen, greift auch viel zu kurz. Wir brauchen da unmittelbare Maßnahmen, die gesetzt werden, und deshalb ersuche ich Sie noch einmal abschließend um Zustimmung zu meinem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

23.35

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten.

RN/232

23.36

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat im österreichischen Bundesheer einen Paradigmenwechsel ausgelöst, und unter Führung unserer Bundesministerin Klaudia Tanner wurde eine Trendwende eingeleitet, nämlich wieder die Hinwendung des österreichischen Bundesheeres zur militärischen Landesverteidigung. Das war unter anderem auch der Grund dafür, warum eine Expertenkommission den Auftrag bekommen hat, Optionen zu prüfen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, um die volle Einsatzbereitschaft unseres Bundesheeres für alle Einsatzaufgaben, aber auch die personelle Befüllung der Miliz sowie die Attraktivierung und die verstärkte Übungstätigkeit wieder sicherzustellen. Diese Expertenkommission – es wurde bereits angesprochen – hat hervorragend gearbeitet, hat drei Optionen und zwei weitere Optionen erarbeitet, und bevorzugt das Modell Österreich Plus, das auch wir vonseiten der ÖVP bevorzugen würden, umzusetzen. Diesbezüglich laufen noch Verhandlungen, und ich bin doch auch guter Dinge, dass wir in den nächsten Tagen da auch entsprechende Fortschritte erzielen werden. 

Einhergehend mit dieser Hinwendung zur militärischen Landesverteidigung wurden auch grundlegende strukturelle Maßnahmen gesetzt, die aufgrund des Aufbauplanes ÖBH 2032 plus auch schrittweise umgesetzt werden. Dabei ist auch das Sanitätswesen ein zentraler Bestandteil dieser Neuausrichtung. Eine Korrektur habe ich bei Kollegen Kaniak anzubringen, denn der Antrag lautet nicht, „ob“ geeignete Maßnahmen zu prüfen sind – es ist vollkommen klar, dass geeignete Maßnahmen zu prüfen sind; dieses Ob war eine, nehme ich an, irrtümliche Ergänzung dieses Antrages –, sondern die Frau Bundesministerin wird aufgefordert, „mit der Bundesministerin für Arbeit“, Gesundheit, Soziales, Pflege und so weiter „Maßnahmen zu prüfen, die eine bedarfsgerechte, rechtssichere und resiliente Arzneimittelversorgung im Bundesheer sicherstellen“; also nicht „ob“, sondern das eben entsprechend sicherzustellen. 

Wesentlich in den letzten Jahren war tatsächlich auch die Implementierung der Direktion 8 – Militärisches Gesundheitswesen, denn damit wurde die entsprechende organisatorische Grundlage geschaffen, um das Sanitätswesen im österreichischen Bundesheer strategisch zu steuern und auch gezielt weiterzuentwickeln. Parallel dazu wurde in medizinisch-technische Ausstattungen der Sanitätszentren investiert und auch entsprechende Konzepte an die Anforderungen der militärischen Landesverteidigung angepasst. 

Im Rahmen des Aufbauplans ÖBH 2032 plus wird die Modernisierung vorangetrieben, zum Beispiel mit der geschützten Sanitätsmobilität und auch der Modernisierung der Sanitätszentren, die – ja, wie wir auch bei Prüfbesuchen bei der Bundesheerkommission immer wieder feststellen – natürlich notwendig ist. Wir wissen, dass da in den letzten Jahrzehnten manches versäumt wurde, aber wichtig ist, dass wir jetzt die Trendwende geschafft haben und jetzt entsprechende Investitionen tätigen und Entscheidungen in die richtige Richtung treffen.

Parallel dazu ist aber auch eine Zusammenarbeit mit zivilen Partnern wichtig, nämlich zum Beispiel der Meduni Wien, wenn es darum geht, das Medizinstudium für Medizinstudenten umzusetzen, denn wir brauchen im österreichischen Bundesheer eine entsprechende Anzahl von Militärärzten. Das österreichische Bundesheer sucht solche Militärärzte. Auch im Bereich der Digitalisierung werden wichtige Schritte gesetzt werden. In Vorbereitung ist zum Beispiel auch die Einführung eines modernen medizinischen Informationssystems. 

Ja, meine Damen und Herren, wenn man die Entwicklungen zusammennimmt, dann sieht man, dass das Sanitätswesen im österreichischen Bundesheer systematisch und auch strategisch modernisiert wird, und genau vor dem Hintergrund ist auch die Diskussion um die Heeresapotheke zu sehen. Ja, es braucht Investitionen, es braucht auch moderne Infrastruktur. Auch die Heeresapotheken müssen weiterentwickelt werden, so wie es auch unser Entschließungsantrag vorsieht – aber eine Zentralapotheke mit erweiterten Aufgaben, so wie es der Antrag der Freiheitlichen erfordern würde, würde weit über diesen Auftrag hinausgehen, was derzeit noch nicht entsprechend abgesichert ist. 

Das Sanitätswesen ist aber nicht nur im Einsatz relevant – bei der medizinischen Versorgung unserer Soldaten im In- und im Ausland –, sondern natürlich auch in Friedenszeiten; denn die Grundlage für die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres ist natürlich die Gesundheit unserer Soldatinnen und Soldaten. Diese sichert die Einsatzfähigkeit; und die Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheeres ist auch die Garantie für die Sicherheit unserer Republik. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dengler [NEOS].)

23.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/233

23.40

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir reden heute über einen Antrag, der auf den ersten Blick eigentlich sehr technisch wirkt. In Wahrheit geht es um etwas Grundsätzliches: Es geht um staatliche Resilienz, es geht um Krisenvorsorge, es geht um die Frage, ob diese Republik im Ernstfall handlungsfähig ist. 

Eine leistungsfähige Heeresapotheke ist eben kein Nebenthema, sie ist kein Zusatzprojekt, sondern sie ist ein Teil der kritischen Infrastruktur, um die wir uns als Abgeordnete, als Wehrsprecher auch entsprechend annehmen müssen, denn im Krisenfall entscheidet sich genau dort, ob unsere Soldatinnen und Soldaten verlässlich versorgt werden können, oder ob wir von den Lieferketten abhängig sind, die genau dann reißen, wenn wir sie am dringendsten brauchen. 

Die letzten Jahre haben uns das sehr deutlich gezeigt – beispielsweise während der Pandemie – wie schnell Versorgungssicherheit brüchig werden kann, und die geänderte sicherheitspolitische Lage – die dürfen wir gerade auch in Europa nicht außer Acht lassen – hat diese Erkenntnis noch einmal verschärft. Gerade bei Arzneimitteln und Sanitätsmaterialbedarf dürfen wir uns keine gefährlichen Abhängigkeiten leisten; das sehen wir auch sehr stark in der Ukraine, wie es ist, wenn die Versorgung aufgrund von Abhängigkeiten abreißt. Daher braucht es verlässliche Strukturen, moderne Strukturen und resiliente Strukturen, und genau deshalb ist diese Weiterentwicklung der Heeresapotheke richtig und notwendig. 

Wir haben, wenn Sie sich noch daran erinnern, Frau Ministerin, im Rahmen des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes auch darüber diskutiert, das Sanitätswesen weiterhin zu stärken, und das ist der richtige Schritt in diese Richtung. Die bestehenden Räumlichkeiten im Sanitätszentrum Ost sind für zukünftige Aufgaben unzureichend, das ist bereits seit Längerem bekannt. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen hygienischen und behördlichen Anforderungen – und auch das ist nicht neu. Neu ist nur, dass jetzt endlich gehandelt werden muss und gehandelt wird. Dabei geht es nicht nur um ein Gebäude, sondern es geht um saubere Standards, es geht um moderne Laborkapazitäten, um funktionierende Lagerung, um effiziente Logistik – und am Ende geht es um die Einsatzbereitschaft. 

Wer umfassende Landesverteidigung ernst meint, muss auch diese Strukturen ernst nehmen – nicht nur sichtbare Systeme, nicht nur Geräte und Großbeschaffungen, sondern auch das, was im Hintergrund die Versorgung absichert. Darum unterstützen wir einerseits absolut den Antrag, den Kollege Kaniak vorgelegt hat. Ich bin der festen Überzeugung, das ist die richtige Richtung – wir sehen aber auch, dass noch einige Fragen offen sind –, und es ist auch richtig, dass da gemeinsam mit dem Gesundheitsressort geprüft wird, wie eine bedarfsgerechte, rechtssichere und auch resiliente Arzneimittelversorgung im Bundesheer sichergestellt werden kann. 

Deswegen würden wir euren Antrag (in Richtung FPÖ) unterstützen, wir sehen aber auch die Richtung, wir möchten auch die Bundesregierung damit unterstützen, die richtige Richtung einzuschlagen, dass gehandelt wird, und werden natürlich auch diesen Antrag unterstützen; denn es ist sinnvoll, es ist notwendig und ehrlich gesagt, es ist überfällig, und darum geht es. Wir setzen damit einen Akzent und es ist auch der richtige Schritt, weil auch das Geld da ist, der Fokus darauf gesetzt wird. Damit entsteht nicht nur Sicherheit als Schlagwort, es entsteht Sicherheit durch Versorgung, durch funktionierende Infrastruktur und durch Entscheidungen, die im Ernstfall auch tragen. Genau darum geht es und deswegen unterstützen wir diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Dengler [NEOS] und Hofinger [ÖVP].)

23.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/234

23.44

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, falls um diese Uhrzeit noch welche zusehen! Eine zuverlässige Heeresapotheke braucht keine Experimente, sondern klare Schritte, wie zum Beispiel Modernisierung statt Neuerfindung und Rechtssicherheit statt Risiko. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Infrastruktur und Organisation modernisiert und krisenfester werden. Darüber besteht breiter Konsens. 

Aber eine völlig neue Zentralapotheke mit erweiterten Aufgaben, so wie die FPÖ das in ihrem Antrag formuliert, muss – und davon sind wir überzeugt – kurz- und mittelfristig auch dann halten, wenn es einen guten Weg geben soll. Erstens ist eine solche Zentralapotheke nicht vom bestehenden Grundauftrag gedeckt, und zweitens drohen mit dem Aufbau einer systemfremden Parallelstruktur unnötige Spannungen, Konflikte und auch rechtliche Fragen, die beantwortet werden müssen. 

Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag setzen wir auf einen pragmatischen Weg. Wir wollen die bestehenden Heeresapotheken gezielt ausbauen und weiterentwickeln. Das Apothekengesetz bietet bereits alle notwendigen Werkzeuge für eine moderne und rechtssichere Lösung. Dazu gehört eine rasche bauliche Sanierung, die qualitative Aufwertung der Infrastruktur und eine stärkere Vernetzung mit der militärischen Sanitätslogik. So stärken wir die medizinische Versorgung unserer Soldaten und Soldatinnen ohne unnötige Parallelstrukturen und ohne Konflikte hinsichtlich des geltenden Rechtsrahmens. 

Alternative Modelle wie eine stärkere Zentralisierung müssen als mögliche langfristige Option für die Zukunft verstanden werden. Sie sind keine kurz- und mittelfristigen Lösungen, denn ein so grundlegender Umbau kann nicht einfach beschlossen werden. Er muss Teil einer langfristigen Gesamtstrategie sein und er muss im Einklang mit dem Ziel einer gesamtstaatlichen Resilienz sorgfältig geprüft werden. 

Die medizinische Versorgung unseres Bundesheeres verdient verlässliche Lösungen, wie die einer Heeresapotheke, die den Anforderungen der Zukunft gerecht wird – modern, rechtssicher und einsatzbereit. Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Abänderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

23.47

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Veit Valentin Dengler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. 

RN/235

23.47

Abgeordneter Veit Valentin Dengler (NEOS): Hohes Haus! Wir reden hier über den Antrag zur Einrichtung einer Heereszentralapotheke. Ich glaube, ich kann mich vielen meiner Vorredner anschließen, was die Sanierung des Sanitätszentrums Ost und auch die Versorgung des Bundesheeres im In- und Ausland betrifft. Der Antrag von Kollegen Kaniak geht ja weiter – da geht es im Wesentlichen auch um ein Labor für die Herstellung von Arzneimitteln, Blutpräparaten und Ähnlichem. 

Ich finde das recht interessant, wenn man dann zum Vergleich in andere Länder schaut, was man sich dort abschauen kann, damit man das Rad nicht neu erfinden muss – und das mache ich sehr gerne. In der Schweiz gibt es die Armeeapotheke. Die Armeeapotheke in der Schweiz ist sehr interessant, denn das ist de facto das Pharmaunternehmen der Schweiz, des Bundes sozusagen, der öffentlichen Hand, inklusive Medikamentenherstellung – unter anderem Punkte, die auch im Antrag von Kollegen Kaniak vorkommen. Darüber hinaus hat die Armeeapotheke in der Schweiz auch noch eine wesentliche Bedeutung für die Zivilgesellschaft, weil sie zum Beispiel im Krisenfall auch der zentrale Logistiker für das gesamte nationale Gesundheitswesen ist. 

Sie bündelt also die Logistikleistungen in der Schweiz, was dann zum Beispiel aktuell auch die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Masken, mit Impfstoffen oder auch mit Jodtabletten betrifft. In der Schweiz kriegen Sie alle zehn Jahre automatisch Jodtabletten nach Hause geliefert. Das ist also die wesentliche Rolle – und es ist eine sehr andere Konzeption, glaube ich, als die existierende in Österreich. Deswegen finde ich auch den Antrag von Herrn Kaniak im Prinzip für eine gute Idee, die wir weiter verfolgen sollten. 

Ich glaube, es braucht noch Abklärungen mit anderen Ministerien und auch eine solide Rechtsgrundlage dafür, um das umzusetzen. In diesem Sinne: Während wir den Neubau und die Sanierung des Sanitätszentrums fortführen, sollten wir diese Abklärungen weiterführen. Wenn wir sagen: langfristig, heißt das ja oft de facto, das soll nie passieren. Ich glaube, das sollte nicht langfristig in diesem Sinn sein, sondern das ist durchaus eine Richtung, in die wir die Heeresapotheken in Österreich auch weiterentwickeln können. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)

23.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Tanner. – Bitte, Frau Bundesministerin. 

RN/236

23.49

Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es gibt große Übereinstimmung, dass wir einfach in den vergangenen Jahrzehnten das Bundesheer budgetär vernachlässigt haben, insbesondere was die Infrastruktur anbelangt. Wir haben ja einen regelmäßigen Bauzustandsbericht, und der sagt, dass nur 42 Prozent der Objekte tatsächlich in einem so guten Zustand sind, dass keine Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Das betrifft natürlich auch die Infrastruktur unserer Heeresapotheke. Daher werden wir da selbstverständlich nicht langfristig, sondern sehr, sehr rasch investieren. 

Ich möchte Ihren Blick aber auch auf etwas sehr Positives richten, das wir gemeinsam erreicht haben, was gerade die Infrastruktur der Kasernen anbelangt. Wir haben seit Beginn meiner Amtszeit, seit dem Jahr 2020, 1,4 Milliarden Euro in die Infrastruktur investiert, und, sehr geehrte Damen und Herren, davon gehen beinahe 100 Prozent in die österreichische Bauwirtschaft. Ich glaube, da haben Sie sich alle, haben wir uns alle einen großen Applaus verdient. Investitionen in die Sicherheit, gleichzeitig auch in die österreichische Wirtschaft: Das ist der richtige Weg in die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Das eine ist die Infrastruktur – vollkommen richtig. Notwendig ist auch, eine Resilienz herzustellen. Es gibt noch etwas Positives, das man vielleicht viel zu wenig sieht: Die Heeresapotheke ist auch ein ganz, ganz wichtiger Lehrlingsausbildner. Wir bilden dort tatsächlich Lehrlinge aus, die dann den Abschluss Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent haben. Wir leisten Unfassbares. Jährlich werden circa 60 000 magistrale Anfertigungen in unserer Heeresapotheke produziert, und zwar – wenn man jetzt an die Pandemie zurückdenkt – durchaus auch mit interministerieller Unterstützung, unter anderem für das Justizressort. Für die AUVA haben wir 11 000 Liter Händedesinfektionsmittel für den Eigenbedarf hergestellt, ähnlich eben auch für andere Ressorts. Ich glaube, wir können stolz sein. 

Es ist ein Faktum, dass wir auf einem Weg sind. Daher heißt es ja auch Aufbauplan 2032 plus, Mission vorwärts. Es ist ein Weg, das Ziel ist noch nicht erreicht. Ich denke aber, dass wir es gemeinsam erreichen. Wenn wir den Weg weiter so beschreiten, dass wir die Investitionen insbesondere auch dazu verwenden, dass wir einen starken und erfolgreichen Wirtschaftsstandort Österreich unterstützen, dann sind wir auf einem richtigen Weg. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Dengler [NEOS].) 

23.52

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/237

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen. 

RN/237.1

Zunächst lasse ich über den Antrag des Landesverteidigungsausschusses, seinen Bericht 454 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 715/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

RN/237.2

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 454 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Weiterentwicklung der Heeresapotheke“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (xx/E)