RN/232

23.36

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat im österreichischen Bundesheer einen Paradigmenwechsel ausgelöst, und unter Führung unserer Bundesministerin Klaudia Tanner wurde eine Trendwende eingeleitet, nämlich wieder die Hinwendung des österreichischen Bundesheeres zur militärischen Landesverteidigung. Das war unter anderem auch der Grund dafür, warum eine Expertenkommission den Auftrag bekommen hat, Optionen zu prüfen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, um die volle Einsatzbereitschaft unseres Bundesheeres für alle Einsatzaufgaben, aber auch die personelle Befüllung der Miliz sowie die Attraktivierung und die verstärkte Übungstätigkeit wieder sicherzustellen. Diese Expertenkommission – es wurde bereits angesprochen – hat hervorragend gearbeitet, hat drei Optionen und zwei weitere Optionen erarbeitet, und bevorzugt das Modell Österreich Plus, das auch wir vonseiten der ÖVP bevorzugen würden, umzusetzen. Diesbezüglich laufen noch Verhandlungen, und ich bin doch auch guter Dinge, dass wir in den nächsten Tagen da auch entsprechende Fortschritte erzielen werden. 

Einhergehend mit dieser Hinwendung zur militärischen Landesverteidigung wurden auch grundlegende strukturelle Maßnahmen gesetzt, die aufgrund des Aufbauplanes ÖBH 2032 plus auch schrittweise umgesetzt werden. Dabei ist auch das Sanitätswesen ein zentraler Bestandteil dieser Neuausrichtung. Eine Korrektur habe ich bei Kollegen Kaniak anzubringen, denn der Antrag lautet nicht, „ob“ geeignete Maßnahmen zu prüfen sind – es ist vollkommen klar, dass geeignete Maßnahmen zu prüfen sind; dieses Ob war eine, nehme ich an, irrtümliche Ergänzung dieses Antrages –, sondern die Frau Bundesministerin wird aufgefordert, „mit der Bundesministerin für Arbeit“, Gesundheit, Soziales, Pflege und so weiter „Maßnahmen zu prüfen, die eine bedarfsgerechte, rechtssichere und resiliente Arzneimittelversorgung im Bundesheer sicherstellen“; also nicht „ob“, sondern das eben entsprechend sicherzustellen. 

Wesentlich in den letzten Jahren war tatsächlich auch die Implementierung der Direktion 8 – Militärisches Gesundheitswesen, denn damit wurde die entsprechende organisatorische Grundlage geschaffen, um das Sanitätswesen im österreichischen Bundesheer strategisch zu steuern und auch gezielt weiterzuentwickeln. Parallel dazu wurde in medizinisch-technische Ausstattungen der Sanitätszentren investiert und auch entsprechende Konzepte an die Anforderungen der militärischen Landesverteidigung angepasst. 

Im Rahmen des Aufbauplans ÖBH 2032 plus wird die Modernisierung vorangetrieben, zum Beispiel mit der geschützten Sanitätsmobilität und auch der Modernisierung der Sanitätszentren, die – ja, wie wir auch bei Prüfbesuchen bei der Bundesheerkommission immer wieder feststellen – natürlich notwendig ist. Wir wissen, dass da in den letzten Jahrzehnten manches versäumt wurde, aber wichtig ist, dass wir jetzt die Trendwende geschafft haben und jetzt entsprechende Investitionen tätigen und Entscheidungen in die richtige Richtung treffen.

Parallel dazu ist aber auch eine Zusammenarbeit mit zivilen Partnern wichtig, nämlich zum Beispiel der Meduni Wien, wenn es darum geht, das Medizinstudium für Medizinstudenten umzusetzen, denn wir brauchen im österreichischen Bundesheer eine entsprechende Anzahl von Militärärzten. Das österreichische Bundesheer sucht solche Militärärzte. Auch im Bereich der Digitalisierung werden wichtige Schritte gesetzt werden. In Vorbereitung ist zum Beispiel auch die Einführung eines modernen medizinischen Informationssystems. 

Ja, meine Damen und Herren, wenn man die Entwicklungen zusammennimmt, dann sieht man, dass das Sanitätswesen im österreichischen Bundesheer systematisch und auch strategisch modernisiert wird, und genau vor dem Hintergrund ist auch die Diskussion um die Heeresapotheke zu sehen. Ja, es braucht Investitionen, es braucht auch moderne Infrastruktur. Auch die Heeresapotheken müssen weiterentwickelt werden, so wie es auch unser Entschließungsantrag vorsieht – aber eine Zentralapotheke mit erweiterten Aufgaben, so wie es der Antrag der Freiheitlichen erfordern würde, würde weit über diesen Auftrag hinausgehen, was derzeit noch nicht entsprechend abgesichert ist. 

Das Sanitätswesen ist aber nicht nur im Einsatz relevant – bei der medizinischen Versorgung unserer Soldaten im In- und im Ausland –, sondern natürlich auch in Friedenszeiten; denn die Grundlage für die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres ist natürlich die Gesundheit unserer Soldatinnen und Soldaten. Diese sichert die Einsatzfähigkeit; und die Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheeres ist auch die Garantie für die Sicherheit unserer Republik. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dengler [NEOS].)

23.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.