RN/238
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, do. GZ. 9 St 5/26p - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (477 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Nemeth. – Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 2 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/239
23.54
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegen Hanger wird eine falsche Zeugenaussage im Zusammenhang mit einem Akt vorgeworfen, der im weitesten Sinne mit einem Untersuchungsausschuss zu tun hat. Wir hatten daher im Immunitätsausschuss heute Morgen über den politischen Zusammenhang zu beraten.
Mein Klub hat den politischen Zusammenhang immer sehr weit gesehen und schließt ihn auch in diesem Fall gar nicht aus, allerdings ist der politische Zusammenhang nicht das einzige Kriterium, wenn es um die Frage geht, ob man einer behördlichen Verfolgung zustimmt oder nicht. Ein prominentes Beispiel ist Klubobmann Wöginger, bei dem der politische Zusammenhang bejaht wurde und dennoch die behördliche Verfolgung ebenfalls bejaht wurde.
Die Spruchpraxis im Immunitätsausschuss hinsichtlich der falschen Zeugenaussage ist so, dass üblicherweise ausgeliefert wird – diese Beispiele lassen sich von Ewald Stadler über Karl Öllinger bis zu Strache und vielen anderen auch verfolgen –, und diese Spruchpraxis hat einen Grund, dass nämlich nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses es immer auch auf die Frage ankommen soll, ob das inkriminierte Verhalten unter das Berufsbild eines Abgeordneten subsumierbar ist oder nicht. Ob das bei einer falschen Zeugenaussage der Fall ist, soll jeder Klub für sich selber beantworten. Wir meinen, Nein, und werden dem Ausschussbericht daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
23.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten, Herr Abgeordneter.
RN/240
23.55
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es in 3 Minuten abzuhandeln, ich werde auch ein bisschen schneller reden. Ich habe mir noch ein paar Argumente herausgeschrieben. Wir haben ja auch im Vorfeld des Immunitätsausschusses intensiv diskutiert, und wir haben es uns auch in der eigenen Fraktion nicht leicht gemacht und auch entsprechend reflektiert. Es gab auch gestern und heute Gespräche und dann auch den Immunitätsausschuss.
Erlauben Sie mir vielleicht, so zu beginnen: Der Immunitätsausschuss hat eben diese zentrale Funktion, da geht es um die Frage: Liefern wir aus, wenn ein Verdacht im Zusammenhang mit der parlamentarischen Immunität im Raum steht oder nicht? Dabei geht es schon zentral um die Frage, ob ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit hergestellt werden kann oder nicht, und das ist schon Kern und Wesensmerkmal der Entscheidung, die wir treffen sollten.
Klar ist auch – und das ist mir wichtig; das war ja nicht (in Richtung FPÖ) Ihre Argumentation heute, aber die Argumentation einer anderen Fraktion, die jetzt nach mir spricht –: Unsere Aufgabe – und das möchte ich schon noch einmal deutlich erwähnen – ist nicht, festzustellen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Ich verwahre mich auch dagegen, dass das entsprechend erwähnt wird. Das ist nicht unsere Aufgabe, und es ist auch gut so, dass wir darüber nicht entscheiden.
Ich bediene mich in der Folge schon auch einer Argumentation, die man nachlesen kann, die auch die Freiheitliche Partei selbst bei Abgeordneten der eigenen Fraktion, aber auch der anderen Fraktionen in der Vergangenheit angewandt hat.
Im vorliegenden Fall ist es schon so, dass eben aus unserer Sicht jedenfalls ein ganz klarer und deutlicher Zusammenhang zur politischen Tätigkeit festgestellt und hergestellt werden kann. Das ergibt sich aus dem Protokoll der Zeugeneinvernahme selbst.
Es sind da sowohl mehrere Abgeordnete, die auch Mitglieder im Untersuchungsausschuss waren, als auch Mitarbeiter vor der Staatsanwaltschaft befragt wurden, unter anderem auch unser Kollege. Im Protokoll selbst ist auch deutlich angeführt, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit Informationsbeschaffungen vorgenommen hat, auch im Rahmen der Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss. Das ist auch selbst in den Dokumenten der Staatsanwaltschaft und der Zeugeneinvernahme festgehalten. Es geht da um die Informationsbeschaffung und Vorbereitung für den Untersuchungsausschuss, und ich glaube schon, dass wir uns da im Grunde einig sind, dass das wohl die ureigene Aufgabe aller Abgeordneten sein muss. Das ist jedenfalls auch so.
Die parlamentarische Immunität hat den Grundzweck, zu verhindern, dass – unter Anführungszeichen – „politische Gegner“ die Justiz missbrauchen, um Abgeordnete unter Druck zu setzen. Mit diesem Zweck der Immunität sollten wir nicht leichtfertig umgehen. Das ist der Zweck, und deswegen haben wir zu entscheiden.
Wenn ins Treffen geführt wird, dass es die parlamentarische Praxis ist, immer auszuliefern, wenn ein Vorwurf der Falschaussage im Raum steht, dann müssen wir uns schon die Diskussionen in der Vergangenheit anschauen, wenn es um Abgeordnete aller Fraktionen gegangen ist, im Übrigen auch der grünen Fraktion. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Bei Falschaussage?) – Ja. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Öllinger!) – Richtig. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Den haben wir ausgeliefert!) – Darum habe ich aber auch die Diskussionen angesprochen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)
Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Art. 57 Abs. 3, der ganz klar feststellt, dass es um den Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit geht. Die Verfassung stellt dabei nicht auf bestimmte Delikte ab, sondern einzig und allein darauf, ob der Zusammenhang besteht oder nicht.
Ich frage mich schon: Wann, wenn nicht dann, wenn es um Informationsbeschaffung für den Untersuchungsausschuss geht? Da sollte es weniger um die Frage gehen, von welcher Fraktion ein Abgeordneter ist (Abg. Stögmüller [Grüne]: Es geht um die Falschaussage!), ob er von der FPÖ, der ÖVP, den NEOS, den Grünen oder der SPÖ ist. (Zwischenruf der Abg. Disoski [Grüne].) Ich stelle mir schon die Diskussion - - (Abg. Stögmüller [Grüne]: Es geht um die Falschaussage! ...!) – Darf ich bitte ausreden? Wann, wenn nicht dann?
Ich bedanke mich, da ich hier jetzt der einzige Proredner bin (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch [FPÖ] und Spalt [FPÖ]), aber nicht der einzige Prostimmer, Herr Kollege, für die angeregte Diskussion im Vorfeld und die sehr klare Haltung zu diesem Thema, auch seitens der NEOS. – Vielen herzlichen Dank. Es ist alles gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)
0.01
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/241
0.01
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. – Was ist passiert? – Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen und möchte herausfinden, wie ein gewisser Akteninhalt an die Öffentlichkeit oder heraus aus dem Gericht gelangt ist. Dazu lädt sie vier Fraktionsführer, vier Abgeordnete aus dem Untersuchungsausschuss. Einer sagt: Ich habe diesen Akt niemals gehabt! – Drei andere sagen: Wir haben diesen Akt von diesem einen bekommen! (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Staatsanwaltschaft hat sich dann der Verdacht aufgedrängt, dass dieser eine vielleicht als Zeuge unter Eid falsch ausgesagt haben könnte. Weil es diesen Verdacht gibt, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag, ein Ersuchen, dieser Abgeordnete möge doch ausgeliefert werden, damit man diesen Verdacht ausermitteln kann und dann ein Gericht darüber entscheiden kann: Stimmt das oder stimmt das nicht? Ist der Vorwurf berechtigt oder nicht berechtigt? Muss man strafen oder nicht? – Das ist passiert. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Genau!)
Jetzt geht man eigentlich davon aus, dass dieses Hohe Haus, dieser Nationalrat, im Konsens mit den ständigen Gepflogenheiten sagt: Ja, natürlich! Falsche Zeugenaussage von einem Abgeordneten geht sich nicht aus! – Egal worum es geht, egal in welcher Sache – und es ist schon so viel erzählt worden, was da alles vielleicht Gründe sein könnten, warum man das darf –: Man darf es nicht (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ), und wenn es vorgeworfen wird, dann muss man es untersuchen, und dann muss man sich dem auch stellen.
Wenn man meint, einen Quellenschutz für sich in Anspruch nehmen zu wollen (Abg. Lausch [FPÖ]: Das System ÖVP!), dann kann man das auch sagen, dann kann man sagen, man nimmt den Quellenschutz für sich in Anspruch und macht keine Aussage. Das ist auch nicht in Ordnung, ist auch nicht erlaubt, aber es ist etwas anderes, als wenn man sich hinstellt und sagt: Ich habe das nie gehabt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Genau!) Das ist eben genau das, was untersuchungswürdig ist.
Sich hier jetzt herzustellen und zu sagen, in diesem einen Fall, in diesem einzigen Fall von allen Fällen falscher Zeugenaussage, die bisher in diesem Ausschuss und in diesem Hohen Haus gelandet sind, wollen wir nicht ausliefern, passt einfach nicht zusammen. (Abg. Lausch [FPÖ]: Ja, System ÖVP!)
Warum passiert das? Warum kann so etwas passieren? Warum kriegt ein einziger Abgeordneter diesen irrsinnigen Schutz? – Man muss solche Entscheidungen, ob ausgeliefert wird oder nicht ausgeliefert wird, immer mit einer einfachen Mehrheit treffen. Es muss die Mehrheit aller zustimmen, dass ausgeliefert wird oder eben nicht. Die Mehrheit hat jetzt gerade eine Regierung von ÖVP, SPÖ und NEOS, und das ist der große Unterschied zu allen Fällen vorher. Das ist auch der Unterschied zu all diesen Fällen vorher, in denen wir jetzt ÖVP-Abgeordnete vor Gericht haben, weil die ÖVP damals nämlich einen anderen Koalitionspartner hatte. Damals haben wir nämlich mit der ÖVP eine Koalition gehabt, und wir haben gesagt: Nein, nur weil wir jetzt eine Koalition haben, werden eure Abgeordneten nicht plötzlich nicht mehr ausgeliefert, wenn es etwas gibt, das zu untersuchen ist! – Das ist der große Unterschied. (Beifall bei den Grünen.)
Es tut mir so irrsinnig leid. Ich habe mich auch nach der Ausschusssitzung noch mit Abgeordneten unterhalten, die ich sehr schätze und deren Meinung und Standpunkte ich eigentlich sehr geschätzt hätte. Einer war Niki Scherak, und der hat mir erklärt: Ich bin nicht von meinem Standpunkt abgerückt! Ich bin der Überzeugung, das ist richtig! – Ich bin der Überzeugung, dein Standpunkt ist in diesem Punkt nicht richtig. (Abg. Scherak [NEOS]: Das ist okay! Ich bin aber überzeugt, dein Standpunkt ist nicht richtig!) Ich bin wirklich der Meinung, dass euch diese Entscheidung noch lange nachhängen wird und noch lange leidtun wird. Ihr tut der Rechtspflege und diesem Hohen Haus damit keinen Gefallen. (Beifall bei den Grünen.)
0.05
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/242
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 477 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.