RN/239
23.54
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegen Hanger wird eine falsche Zeugenaussage im Zusammenhang mit einem Akt vorgeworfen, der im weitesten Sinne mit einem Untersuchungsausschuss zu tun hat. Wir hatten daher im Immunitätsausschuss heute Morgen über den politischen Zusammenhang zu beraten.
Mein Klub hat den politischen Zusammenhang immer sehr weit gesehen und schließt ihn auch in diesem Fall gar nicht aus, allerdings ist der politische Zusammenhang nicht das einzige Kriterium, wenn es um die Frage geht, ob man einer behördlichen Verfolgung zustimmt oder nicht. Ein prominentes Beispiel ist Klubobmann Wöginger, bei dem der politische Zusammenhang bejaht wurde und dennoch die behördliche Verfolgung ebenfalls bejaht wurde.
Die Spruchpraxis im Immunitätsausschuss hinsichtlich der falschen Zeugenaussage ist so, dass üblicherweise ausgeliefert wird – diese Beispiele lassen sich von Ewald Stadler über Karl Öllinger bis zu Strache und vielen anderen auch verfolgen –, und diese Spruchpraxis hat einen Grund, dass nämlich nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses es immer auch auf die Frage ankommen soll, ob das inkriminierte Verhalten unter das Berufsbild eines Abgeordneten subsumierbar ist oder nicht. Ob das bei einer falschen Zeugenaussage der Fall ist, soll jeder Klub für sich selber beantworten. Wir meinen, Nein, und werden dem Ausschussbericht daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
23.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.