RN/240
23.55
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es in 3 Minuten abzuhandeln, ich werde auch ein bisschen schneller reden. Ich habe mir noch ein paar Argumente herausgeschrieben. Wir haben ja auch im Vorfeld des Immunitätsausschusses intensiv diskutiert, und wir haben es uns auch in der eigenen Fraktion nicht leicht gemacht und auch entsprechend reflektiert. Es gab auch gestern und heute Gespräche und dann auch den Immunitätsausschuss.
Erlauben Sie mir vielleicht, so zu beginnen: Der Immunitätsausschuss hat eben diese zentrale Funktion, da geht es um die Frage: Liefern wir aus, wenn ein Verdacht im Zusammenhang mit der parlamentarischen Immunität im Raum steht oder nicht? Dabei geht es schon zentral um die Frage, ob ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit hergestellt werden kann oder nicht, und das ist schon Kern und Wesensmerkmal der Entscheidung, die wir treffen sollten.
Klar ist auch – und das ist mir wichtig; das war ja nicht (in Richtung FPÖ) Ihre Argumentation heute, aber die Argumentation einer anderen Fraktion, die jetzt nach mir spricht –: Unsere Aufgabe – und das möchte ich schon noch einmal deutlich erwähnen – ist nicht, festzustellen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Ich verwahre mich auch dagegen, dass das entsprechend erwähnt wird. Das ist nicht unsere Aufgabe, und es ist auch gut so, dass wir darüber nicht entscheiden.
Ich bediene mich in der Folge schon auch einer Argumentation, die man nachlesen kann, die auch die Freiheitliche Partei selbst bei Abgeordneten der eigenen Fraktion, aber auch der anderen Fraktionen in der Vergangenheit angewandt hat.
Im vorliegenden Fall ist es schon so, dass eben aus unserer Sicht jedenfalls ein ganz klarer und deutlicher Zusammenhang zur politischen Tätigkeit festgestellt und hergestellt werden kann. Das ergibt sich aus dem Protokoll der Zeugeneinvernahme selbst.
Es sind da sowohl mehrere Abgeordnete, die auch Mitglieder im Untersuchungsausschuss waren, als auch Mitarbeiter vor der Staatsanwaltschaft befragt wurden, unter anderem auch unser Kollege. Im Protokoll selbst ist auch deutlich angeführt, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit Informationsbeschaffungen vorgenommen hat, auch im Rahmen der Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss. Das ist auch selbst in den Dokumenten der Staatsanwaltschaft und der Zeugeneinvernahme festgehalten. Es geht da um die Informationsbeschaffung und Vorbereitung für den Untersuchungsausschuss, und ich glaube schon, dass wir uns da im Grunde einig sind, dass das wohl die ureigene Aufgabe aller Abgeordneten sein muss. Das ist jedenfalls auch so.
Die parlamentarische Immunität hat den Grundzweck, zu verhindern, dass – unter Anführungszeichen – „politische Gegner“ die Justiz missbrauchen, um Abgeordnete unter Druck zu setzen. Mit diesem Zweck der Immunität sollten wir nicht leichtfertig umgehen. Das ist der Zweck, und deswegen haben wir zu entscheiden.
Wenn ins Treffen geführt wird, dass es die parlamentarische Praxis ist, immer auszuliefern, wenn ein Vorwurf der Falschaussage im Raum steht, dann müssen wir uns schon die Diskussionen in der Vergangenheit anschauen, wenn es um Abgeordnete aller Fraktionen gegangen ist, im Übrigen auch der grünen Fraktion. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Bei Falschaussage?) – Ja. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Öllinger!) – Richtig. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Den haben wir ausgeliefert!) – Darum habe ich aber auch die Diskussionen angesprochen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)
Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Art. 57 Abs. 3, der ganz klar feststellt, dass es um den Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit geht. Die Verfassung stellt dabei nicht auf bestimmte Delikte ab, sondern einzig und allein darauf, ob der Zusammenhang besteht oder nicht.
Ich frage mich schon: Wann, wenn nicht dann, wenn es um Informationsbeschaffung für den Untersuchungsausschuss geht? Da sollte es weniger um die Frage gehen, von welcher Fraktion ein Abgeordneter ist (Abg. Stögmüller [Grüne]: Es geht um die Falschaussage!), ob er von der FPÖ, der ÖVP, den NEOS, den Grünen oder der SPÖ ist. (Zwischenruf der Abg. Disoski [Grüne].) Ich stelle mir schon die Diskussion - - (Abg. Stögmüller [Grüne]: Es geht um die Falschaussage! ...!) – Darf ich bitte ausreden? Wann, wenn nicht dann?
Ich bedanke mich, da ich hier jetzt der einzige Proredner bin (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch [FPÖ] und Spalt [FPÖ]), aber nicht der einzige Prostimmer, Herr Kollege, für die angeregte Diskussion im Vorfeld und die sehr klare Haltung zu diesem Thema, auch seitens der NEOS. – Vielen herzlichen Dank. Es ist alles gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)
0.01
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.