RN/241

0.01

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. – Was ist passiert? – Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen und möchte herausfinden, wie ein gewisser Akteninhalt an die Öffentlichkeit oder heraus aus dem Gericht gelangt ist. Dazu lädt sie vier Fraktionsführer, vier Abgeordnete aus dem Untersuchungsausschuss. Einer sagt: Ich habe diesen Akt niemals gehabt! – Drei andere sagen: Wir haben diesen Akt von diesem einen bekommen! (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Staatsanwaltschaft hat sich dann der Verdacht aufgedrängt, dass dieser eine vielleicht als Zeuge unter Eid falsch ausgesagt haben könnte. Weil es diesen Verdacht gibt, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag, ein Ersuchen, dieser Abgeordnete möge doch ausgeliefert werden, damit man diesen Verdacht ausermitteln kann und dann ein Gericht darüber entscheiden kann: Stimmt das oder stimmt das nicht? Ist der Vorwurf berechtigt oder nicht berechtigt? Muss man strafen oder nicht? – Das ist passiert. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Genau!)

Jetzt geht man eigentlich davon aus, dass dieses Hohe Haus, dieser Nationalrat, im Konsens mit den ständigen Gepflogenheiten sagt: Ja, natürlich! Falsche Zeugenaussage von einem Abgeordneten geht sich nicht aus! – Egal worum es geht, egal in welcher Sache – und es ist schon so viel erzählt worden, was da alles vielleicht Gründe sein könnten, warum man das darf –: Man darf es nicht (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ), und wenn es vorgeworfen wird, dann muss man es untersuchen, und dann muss man sich dem auch stellen. 

Wenn man meint, einen Quellenschutz für sich in Anspruch nehmen zu wollen (Abg. Lausch [FPÖ]: Das System ÖVP!), dann kann man das auch sagen, dann kann man sagen, man nimmt den Quellenschutz für sich in Anspruch und macht keine Aussage. Das ist auch nicht in Ordnung, ist auch nicht erlaubt, aber es ist etwas anderes, als wenn man sich hinstellt und sagt: Ich habe das nie gehabt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Genau!) Das ist eben genau das, was untersuchungswürdig ist.

Sich hier jetzt herzustellen und zu sagen, in diesem einen Fall, in diesem einzigen Fall von allen Fällen falscher Zeugenaussage, die bisher in diesem Ausschuss und in diesem Hohen Haus gelandet sind, wollen wir nicht ausliefern, passt einfach nicht zusammen. (Abg. Lausch [FPÖ]: Ja, System ÖVP!)

Warum passiert das? Warum kann so etwas passieren? Warum kriegt ein einziger Abgeordneter diesen irrsinnigen Schutz? – Man muss solche Entscheidungen, ob ausgeliefert wird oder nicht ausgeliefert wird, immer mit einer einfachen Mehrheit treffen. Es muss die Mehrheit aller zustimmen, dass ausgeliefert wird oder eben nicht. Die Mehrheit hat jetzt gerade eine Regierung von ÖVP, SPÖ und NEOS, und das ist der große Unterschied zu allen Fällen vorher. Das ist auch der Unterschied zu all diesen Fällen vorher, in denen wir jetzt ÖVP-Abgeordnete vor Gericht haben, weil die ÖVP damals nämlich einen anderen Koalitionspartner hatte. Damals haben wir nämlich mit der ÖVP eine Koalition gehabt, und wir haben gesagt: Nein, nur weil wir jetzt eine Koalition haben, werden eure Abgeordneten nicht plötzlich nicht mehr ausgeliefert, wenn es etwas gibt, das zu untersuchen ist! – Das ist der große Unterschied. (Beifall bei den Grünen.) 

Es tut mir so irrsinnig leid. Ich habe mich auch nach der Ausschusssitzung noch mit Abgeordneten unterhalten, die ich sehr schätze und deren Meinung und Standpunkte ich eigentlich sehr geschätzt hätte. Einer war Niki Scherak, und der hat mir erklärt: Ich bin nicht von meinem Standpunkt abgerückt! Ich bin der Überzeugung, das ist richtig! – Ich bin der Überzeugung, dein Standpunkt ist in diesem Punkt nicht richtig. (Abg. Scherak [NEOS]: Das ist okay! Ich bin aber überzeugt, dein Standpunkt ist nicht richtig!) Ich bin wirklich der Meinung, dass euch diese Entscheidung noch lange nachhängen wird und noch lange leidtun wird. Ihr tut der Rechtspflege und diesem Hohen Haus damit keinen Gefallen. (Beifall bei den Grünen.)

0.05

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.