RN/242

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 477 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Hanger wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.