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9.18

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und werte Zuseher! Die europäische Asylpolitik beziehungsweise die – wie es der Titel der Aktuellen Stunde sagt – Wende in der europäischen Asylpolitik und die österreichischen Asyl- und Fremdengesetze stehen heute hier im Parlament bei den ersten Tagesordnungspunkten im Mittelpunkt der Debatte. Jetzt, in der Aktuellen Stunde, stehen die europäischen, die internationalen Bereiche eher im Zentrum der Diskussion, danach geht es im Wesentlichen um die Beschlussfassung zur Anpassung der nationalen Fremden- und Asylgesetze, um die nationale Umsetzung im Zusammenhang mit dem Asylpakt. 

Bevor ich nun auf einige aus meiner Sicht zentrale Punkte in der internationalen, in der europäischen Dimension dieser Diskussion eingehe, möchte ich einen Blick auf die aktuelle Situation werfen. Wenn man das tut, dann erkennt man – Herr Klubobmann Gödl hat das auch kurz angesprochen –, dass die Entwicklung in diesem Bereich, in Fragen von Asyl und Migration, in die richtige Richtung geht.

Ich möchte dazu einige wenige konkrete Beispiele, einige wenige konkrete Zahlen nennen. Zunächst: Ein wesentlicher Indikator dafür, wie es um das System steht, sind die Zahlen der Illegalenaufgriffe. Eine besonders belastete Grenze war und ist immer – die Mandatare aus diesem Bundesland wissen das – die burgenländische Grenze, vor allem entlang von Ungarn, gewesen. So hat es an dieser Grenze im Herbst 2022 ganz konkret eine Woche gegeben, in der es 3 500 Aufgriffe illegaler Migranten gab – im Herbst 2022. Letzte Woche, dreieinhalb Jahre später, hatten wir beispielsweise 15; eine Reduktion von 3 500 auf 15 ist ein wesentlicher Indikator. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ja, weil die Ungarn einen Zaun gebaut haben, nicht Sie, Herr Bundesminister!)

Das hat – und das zu sehen, ist auch wichtig – zu einer Entlastung, aber nicht nur des Burgenlandes, sondern letztendlich von ganz Österreich geführt, weil mittlerweile, auch das wissen Sie, von 35 Asylquartieren 27 geschlossen sind, weil diese Zahl so deutlich zurückgegangen ist. Wir haben derzeit 7 200 Asylwerber in der sogenannten Grundversorgung; das ist der niedrigste Wert, seit es dieses System zwischen Bund und Ländern überhaupt gibt. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: 2015 habt ihr alle eingebürgert! Die sind schon alle Oberösterreicher!) Viele hier drinnen, auch Vorgänger von mir, wissen, dass es zum Teil bis zu 27 000 waren, die in der Grundversorgung waren; jetzt sind es 7 000. Auch das ist ein wichtiger Punkt, an dem sich diese Entwicklung zeigt. (Beifall bei der ÖVP.

Als zweites Beispiel, als Untermauerung, dass die Richtung die richtige ist (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Vom Umfaller auf jeden Fall!), möchte ich auf der einen Seite die Zahl jener erwähnen, die erstmals einen Asylantrag gestellt haben – die Zahl sogenannter Asylerstanträge –, und auf der anderen Seite die Zahl der Asylantragsteller, die das Land wieder verlassen haben beziehungsweise verlassen mussten. Wir sehen, dass in den ersten drei Monaten dieses Jahres – auch erstmals seit über 20 Jahren – mehr Asylantragsteller das Land verlassen haben als Asylerstanträge dazugekommen sind. Das ist ein Faktum, das an dieser Stelle klar und deutlich erwähnt werden muss. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wie viele haben Sie eingebürgert?) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich sage das auch sehr klar an dieser Stelle (Abg. Kickl [FPÖ]: Wie viele haben Sie denn eingebürgert? – Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ]): Das ist kein Grund zum Jubeln, auch kein Grund zur Selbstzufriedenheit, sondern das muss für uns alle, für die Behörden, für uns und natürlich auch für mich, Auftrag sein, in diese Richtung hart weiterzuarbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Da klatschen nicht einmal die Eigenen gescheit!)

Ich möchte jetzt, ich habe das auch angekündigt, einige Punkte herausarbeiten, die mir im Zusammenhang mit dem Asylpakt – wir werden danach die Umsetzung des Asylpaktes noch intensiver diskutieren – in der Diskussion wichtig sind. Es sind eben die europäische Dimension und vor allem die internationale Dimension wichtig. Warum ist das wichtig? – Damit der Pakt funktioniert, ist es Grundvoraussetzung, dass wir international zusammenarbeiten, denn der Pakt kann nur funktionieren, wenn der Druck auf die EU-Außengrenzen geringer wird. Dazu wird es eben notwendig sein, mit Herkunftsstaaten, mit Drittstaaten, mit Transitstaaten intensiver zusammenzuarbeiten. Wir müssen – zweiter entscheidender Punkt – der organisierten Kriminalität, den Schleppern, die Geschäftsgrundlage entziehen. Dazu ist es eben notwendig, zusätzlich zum Asylpakt auch neue Modelle zu entwickeln und ganz besondere Anstrengungen in diesen Bereichen zu unternehmen. 

Aus meiner Sicht sind es drei Punkte, die entscheidend sind, damit der Asylpakt auch in Zukunft funktionieren wird.

Der erste Punkt wurde schon mehrfach von dir, Herr Klubobmann (in Richtung Abg. Gödl [ÖVP]), aber auch von mir, angesprochen, nämlich der Punkt Abschiebungen und Außerlandesbringungen. Abschiebungen und Außerlandesbringungen sind wesentlicher Teil einer glaubwürdigen, harten und gerechten Asylpolitik. Es ist notwendig, dass sie durchgesetzt und auch umgesetzt werden. Wir können durchaus sagen, dass Österreich – nicht in allen, aber in vielen Bereichen – da durchaus Vorreiter ist. Österreich war, auch das ist Tatsache und Faktum, das erste Land, das im letzten Jahr, nach dem Fall des Assad-Regimes, direkt wieder nach Damaskus, nach Syrien abgeschoben hat (Abg. Kickl [FPÖ]: Das hätten wir schon viel früher haben können!), weil es Gespräche zwischen dem syrischen, dem österreichischen und dem deutschen Innenminister gegeben hat, die das möglich gemacht haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Und erstmals hat es im letzten Jahr gemeinsam mit Deutschland auch Abschiebungen direkt nach Afghanistan gegeben. (Abg. Kickl [FPÖ]: Das alles habt ihr 2018 noch verhindert!) Das ist Realität, das ist aber auch notwendig, damit wir eine glaubwürdige, gerechte Asylpolitik umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gebe zu, in diesem Zusammenhang kommt sehr oft die Diskussion auf: Na ja, das sind ja Einzelfälle, das passiert ja nur ganz selten und ganz wenig! – Auch das wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das stimmt so nicht. Wir haben durch die Behörden allein im Jahr 2025 14 200 Außerlandesbringungen und Abschiebungen durchgeführt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin?) – nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es notwendig war. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin?) Wir haben diese Personen, darunter waren selbstverständlich auch Asylantragsteller, weil sie illegal da waren oder straffällig waren, in viele Länder zurückgebracht, in Europa zum Beispiel in die Slowakei und nach Rumänien. (Abg. Hörl [ÖVP]: Bravo!) Unter diesen 14 200 waren 3 300 Straftäter – in einem Jahr –, die Österreich verlassen mussten. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin? – Abg. Hafenecker [FPÖ]: In die Slowakei, mehr bringen sie ja nicht zusammen!) Das sind fast zehn Straftäter pro Tag, die Österreich verlassen mussten. Daher: Ein großes Danke an unsere Behörden, die das in dieser Konsequenz auch umsetzen und durchführen, weil es einfach notwendig ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Damit man aber diese Außerlandesbringungen – die zum Teil freiwillig, vor einer Zwangsausreise beziehungsweise Abschiebung durchgeführt werden – durchführen kann, auch das wissen Sie, benötigt man entsprechende Abkommen beziehungsweise auch eine Gesprächsbasis mit den betroffenen Ländern, aber vor allem auch mit den betroffenen Transitländern. Damit diese Gespräche intensiviert werden und auch auf Augenhöhe stattfinden, hat es vor zwei Wochen ein Arbeitsgespräch von der Außenministerin und mir in Kasachstan und Usbekistan gegeben. Das mögen manche gering schätzen, das ist aber essenziell notwendig. Usbekistan ist ein Nachbarland Afghanistans, und wir wissen, wie schwierig die Gespräche mit den afghanischen Beamten sind. Es finden technische Gespräche mit afghanischen Behörden auf Beamtenebene statt (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Die Taliban am 11. September nach Wien einladen! Na bravo!), weil es notwendig ist, um auch in dieses Land verurteilte Straftäter abschieben zu können.

Es ist auch notwendig, dass wir mit den Nachbarländern, die auch direkten Kontakt mit Afghanistan haben – beispielsweise Usbekistan –, Vereinbarungen abschließen. Das tun wir ganz, ganz konsequent, weil wir eben verurteilte Straftäter in ihr Heimatland zurückbringen müssen, damit das System, wie ich gesagt habe, auch glaubwürdig bleibt, damit das System hart und gerecht bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kogler [Grüne]: Aber bei den Beamten kann schon auch ... Mörder dabei sein!)

Das sind internationale, europäische Gespräche, die jetzt stattfinden. Zuletzt hat auch die Europäische Kommission angekündigt, mit den afghanischen Behörden direkt Kontakt aufzunehmen. Viele andere Länder haben sich dem, was Österreich getan hat, was Deutschland getan hat, dieser Entwicklung, angeschlossen. Ich wiederhole es: nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es einfach notwendig ist, das zu tun, und weil das nachhaltig gelöst werden muss.

Damit komme ich zu einem zweiten Thema (Abg. Kickl [FPÖ]: Ah eh schon!), das ich für entscheidend halte, das ist das Thema Rückkehrzentren beziehungsweise Return Hubs. Was steckt dahinter? – Dahinter steckt die sogenannte Verhandlung über die Rückkehrverordnung, die auf europäischer Ebene derzeit in der sogenannten finalen Phase ist, also kurz vor Beschlussfassung steht. Diesem Vorschlag haben übrigens sehr viele Parteien, auch Ihre Parteikollegen (in Richtung FPÖ), in den Ausschussberatungen zugestimmt. Schade, dass Sie das hier nicht tun. Ich halte es aber für sinnvoll, dass Sie das auf europäischer Ebene tun, weil es einfach notwendig und richtig ist.

Die neue Rückkehrverordnung macht es möglich, dass wir jene, die eben keine Möglichkeit mehr haben, in Österreich und in Europa zu bleiben, bei denen wir aber auch nicht die Möglichkeit haben, sie ins Herkunftsland zu bringen, in Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union, in einen Drittstaat, bringen. Diese neue Rückkehrverordnung macht das in Zukunft möglich, wir sind gerade in der finalen Beschlussfassung. Etwas, das wir vor zwei, drei Jahren massiv gefordert haben, kommt jetzt zur Umsetzung.

Österreich hat da gemeinsam mit anderen europäischen Ländern – ganz konkret Deutschland, Dänemark, Niederlande und Griechenland – eine Gruppe der Umsetzer gegründet. Wir gehen jetzt ganz konkret in diese Gespräche, wir suchen Partnerländer außerhalb der Europäischen Union, führen mit diesen Gespräche, damit wir diese Rückkehrzentren auch errichten können. Das Ziel ist, dass wir in dieser Gruppe, die ich genannt habe, bis Jahresende konkrete Ergebnisse haben, um diese Rückkehrzentren im nächsten Jahr errichten zu können. Ich kann an dieser Stelle nur sagen – ich kann nicht sagen, welche Länder es konkret sind, weil wir in dieser Gruppe Stillschweigen vereinbart haben –: Ich halte es für zielführend, diese Gespräche ganz konkret und direkt mit möglichen Partnerländern außerhalb der Europäischen Union zu führen.

Damit komme ich zu einem dritten wichtigen Punkt, der auch entscheidend für ein Funktionieren des Asylpaktes ist, der wie gesagt am 13. Juni auf europäischer Ebene in Kraft treten wird und für den heute die Beschlussfassung auf nationaler Ebene ansteht: sogenannte Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union, vielen bekannt als das sogenannte Italien-Albanien-Modell oder, länger bekannt, das Ruanda-Modell, bei dem eben Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden. Auch diese rechtliche Möglichkeit wird es in Zukunft geben – heftig diskutiert, aber notwendig. Warum notwendig? – Weil es nur mit solchen neuen rechtlichen Möglichkeiten gelingt – und das ist, wie ich gesagt habe, eines der wesentlichen Ziele –, den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Gerald Knaus, ein in Österreich durchaus bekannter Migrationsforscher, der in Deutschland lehrt, sagt etwa, dass es beispielsweise deshalb sinnvoll wäre: Wenn jemand über Libyen für ein Asylverfahren nach Griechenland kommt, aber in ein ostafrikanisches Land gebracht wird, würde die Zahl jener, die diesen so oft todbringenden Weg über das Mittelmeer wagen, deutlich reduziert werden, zurückgehen, wahrscheinlich in vielen Fällen sogar gegen null gehen. – Das sind alles neue Wege, neue Möglichkeiten, die jetzt da sind. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf jetzt seit über vier Jahren im europäischen Innenministerrat die Debatten begleiten und auch mitführen und auch Dinge einfordern. Und das Gute ist: Gott sei Dank hat sich dort die Thematik oder – wie soll ich sagen? – die Debatte völlig verändert. In den letzten drei, vier Jahren hat sich die Debatte völlig verändert. Als Österreich damals gemeinsam mit Dänemark vorgeschlagen hat, wieder Richtung Syrien und Afghanistan abzuschieben, haben viele den Kopf geschüttelt. Heute wollen es alle – nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es einfach notwendig ist. 

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir müssen und wir werden diesen ganz konsequenten, harten, strengen, aber damit letztendlich auch gerechten Weg fortsetzen. Warum müssen wir ihn fortsetzen? – Weil es solche Bilder, solche Entwicklungen, wie wir sie 2015 oder 2022 gesehen haben, einfach nicht mehr geben wird und geben darf. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Meinen Sie jetzt die klatschende Frau Mikl-Leitner? Oder welches Bild meinen Sie? Die klatschende Mikl-Leitner?) Daher bitte ich Sie alle um Unterstützung für diesen gemeinsamen, konsequenten, richtigen und notwendigen Weg. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

9.32

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Bundesminister.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. Ich erteile es ihr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.