RN/25

10.55

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke, Herr Präsident! – Ich möchte mich eingangs nicht nur der Entschuldigung anschließen, sondern auch Sie, Herr Präsident, auffordern, sich noch einmal das Protokoll kommen zu lassen, die Rede des Kollegen Darmann sich anzuhören, denn wenn hier behauptet wird – zumindest habe ich es so wahrgenommen –, dass „Messermigration“, „Vergewaltigungsmigration“ seitens dieser Bundesregierung befürwortet, toleriert oder sonst etwas wird, und das nicht – genauso wie „Remigration“ – einen Ordnungsruf bedeutet, dann weiß ich nicht mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

Ich denke schon, es ist unsere Verpflichtung, darauf zu achten, dass international ganz klar konnotierte Begriffe, die eigentlich international in jedem Parlament nur zu Protesten führen würden, da herinnen nicht so schleichend Einzug halten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Darmann [FPÖ]: Die US-Regierung setzt das um gerade!)

Ja, wir beraten heute eine Vielzahl von Gesetzesänderungen als Folge einer europäischen Einigung. Es ist ja auch in der Aktuellen Stunde schon auf viele wesentliche Punkte hingewiesen worden. Für mich ist auch ganz wichtig, wirklich voranzustellen: Worauf basiert letztendlich diese Einigung, wie man Migration, ein geordnetes, seriöses Migrationsmodell, entwickeln will? – Ich glaube, das man darf nie vergessen: Diese Ordnung basiert auch auf für uns alle oder für einen großen Teil in diesem Haus sehr wesentlichen Werten. Diese Werte sind nun einmal Menschenwürde, Solidarität, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, und auf die sollten wir eigentlich gemeinsam stolz sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist auch die Europäische Menschenrechtskonvention, und es ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention. 

Ich glaube, darauf, dass Europa sich gerade auch aus seiner Geschichte heraus wesentlich diesen Werten verpflichtet fühlt, soll man auch in diesem Zusammenhang noch einmal hinweisen. Die EU tut das über weite Strecken auch in diesem gemeinsamen Modell, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

Dadurch – und ich habe schon darauf hingewiesen – verpflichten wir uns natürlich auch, Menschen Schutz zu gewähren, die vor Krieg, Verfolgung, Folter, Todesstrafe et cetera fliehen. Ich glaube, da ist für uns als Sozialdemokratie jedenfalls keinerlei politischer Spielraum. Das ist ein wesentliches Fundament, und auf dem baut diese gemeinsame europäische Migrations- und Sicherheitspolitik letztendlich auch auf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Gleichzeitig wissen wir – ja, auch darauf wurde schon hingewiesen –: Dieses System war in weiten Bereichen überfordert, weil es eben genau diese wesentlichen Grundlagen gemeinsamer europäischer Spielregeln über alle Länder hinweg nicht gegeben hat. Jeder hat etwas anders interpretiert. Jetzt findet man zu gemeinsamen Spielregeln, und das ist, glaube ich, wichtig und auch notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), denn – und ich kann nur noch einmal darauf hinweisen – Migration endet nicht an nationalen Grenzen. Migration ist nur gemeinsam lösbar und ist ein Kooperationsmodell, daher ist das so besonders wichtig. 

Es ist ja in vielen Bereichen schon darauf hingewiesen worden, was wichtig ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang – auch meine Vorrednerin hat es bereits gemacht – auf den wesentlichen Meilenstein hinweisen, mit dem wir etwas beseitigen, was einer Rechtsstaatlichkeit und einem Rechtsstaat eigentlich ein bisschen unwürdig war, nämlich auf die Obsorge ab Tag eins.

Ich bringe dazu einen entsprechenden Abänderungsantrag – der ist ja verteilt worden – zur Regierungsvorlage 445 der Beilagen ein: betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden – Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz, ObUM-G –, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten, 458 der Beilagen. 

Worum geht es? – Letztendlich um gewisse Präzisierungen betreffend die Altersfeststellung.


Ich möchte schon darauf hinweisen, dass es ein ganz wesentlicher Schritt ist, der uns da gelungen ist, nicht nur deshalb, weil es europäisch eine wesentliche Verpflichtung gegeben hat – es ist ja darauf hingewiesen worden –, sondern auch deshalb, weil wir es politisch in dieser Koalition zustande gebracht haben, und letztendlich auch deshalb, weil wir uns eben gemeinsam diesen europäischen Werten verpflichtet fühlen. Das betrifft natürlich eine vulnerable Gruppe wie Minderjährige ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

So möchte ich nur auf eines hinweisen: Gerade was Rechtsmittel betrifft, gibt die Europäische Union – auch das ist eben ein Kompromiss aus unterschiedlichsten Anliegen – gewisse Fristen vor. Österreich hat sich da für die längste Frist von zehn Tagen entschieden – der Spielraum war fünf bis zehn Tage –, weil es uns natürlich besonders wichtig war, wenn man auf Rechtsstaatlichkeit aufbaut, nicht Rechte abzubauen, sondern sie letztendlich den Menschen zu geben. Wenn man irgendwie realistisch daran denkt, dass man in ein neues Land kommt und einen Bescheid kriegt: Da sind zehn Tage nicht üppig – das gebe ich auch zu –, aber für uns ist ein wesentlicher Punkt, da nicht die Mindeststandards zu nehmen, sondern das, was die Europäische Union vorgibt, maximal auszunützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.00

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G (AA-68)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der von Abgeordnetem Oxonitsch soeben in wesentlichen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er befindet sich jetzt auch bereits in elektronischer Verteilung – es handelt sich also nur um eine technische Verzögerung, bis er jedem Abgeordneten zukommt –, und ich darf davon ausgehen, dass unter dieser aufschiebenden Bedingung dieser Abänderungsantrag daher auch mit in Verhandlung steht. (Abg. Duzdar [SPÖ]: Was ist jetzt mit dem Protokoll?)

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Heiß. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.