RN/27
11.05
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich würde ganz gerne zu dem zurückkommen, was vor uns liegt, nämlich zum Gesetzestext. Wir hören jetzt in dieser Debatte ganz, ganz viele Reden, die ganz groß klingen, die zwischendurch auch sehr polemisch sind, die aber mit dem Gesetzestext an sich sehr, sehr wenig zu tun haben. Jetzt ist es ein Paket, das extrem umfassend ist, ich würde mich hier also auf einige wenige Punkte beschränken.
Ein großes Problem, das wir im Asylsystem gesehen haben oder immer noch sehen, ist, dass die Verfahren zwischendurch extrem langsam sind. Erst letztens hatten wir medial einen Fall von einem Asylverfahren, das über zehn Jahre gedauert hat. Genau dieses Problem ist eines der Probleme, die wir mit diesem EU-Migrationspakt adressieren.
Wie machen wir das? – Ja, mit verkürzten Fristen, verkürzten Rechtsmittelfristen. Wie machen wir es noch? – Mit einem komplett neuen, beschleunigten Verfahren. Das heißt, bei Personen, die aus Ländern kommen, bei denen sie eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit haben, ist das Verfahren innerhalb von zwölf Wochen abwickelbar. Wir verkürzen die Verfahren auch, indem wir die Qualität stärken: indem wir dafür sorgen, dass das BFA, das eben den Bescheid am Anfang erlässt, qualitativ hochwertig arbeitet, damit in der zweiten Instanz weniger Entscheidungen gehoben werden und dadurch die Verfahren in Summe kürzer werden. Deshalb gibt es einerseits beim BFA Schulungen, und andererseits gibt es jetzt auch Videoaufzeichnungen und Audioaufzeichnungen, um diese Verfahren transparenter, ja, auch rechtsstaatlicher und in Summe schneller zu machen. Das heißt, genau dieses Problem, das da klar vor uns lag – die langen Asylverfahren –, adressieren wir hier.
Ein zweites Problem ist, dass es bei den Rückführungen oft sehr schwierig war, Personen ausfindig zu machen, Personen habhaft zu werden, um die Rückführung durchzuführen. Auch das ist ein Punkt, der hier adressiert wird. Wie? – Indem man einerseits Auflagen und Bewegungseinschränkungen beschließen kann, indem man im Worst Case auch eine Haft verhängen kann und indem man im Verfahren Personen, wenn sie eben nicht kooperativ sind, auch mit Sanktionen belegen kann (Zwischenruf bei der FPÖ) – also die Leistungen, die sie erhalten, einschränken kann –, weil wir einfach wollen, dass dieses System funktioniert – schneller funktioniert –, dass die Personen, die ein Recht haben, hier zu bleiben, Integration ab Tag eins bekommen, aber die Personen, die kein Recht haben, hier zu bleiben, auch schnell rückgeführt werden.
Da hat Kollege Darmann vorhin etwas gesagt – das war irgendwie das einzig Konkrete, das er gesagt hat –, nämlich dass man jetzt eine gute medizinische Versorgung im Herkunftsland brauche, um rückführen zu können. – Das ist falsch. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah!) Da werden zwei Dinge verwechselt: Wir haben einerseits den Migrations- und Asylpakt der EU – dadurch kann ich leichter rückführen –, und wir haben andererseits die Frage von Return-Hubs: Das heißt, dass man, wenn ein Staat nicht zurücknimmt, wenn ein Staat sagt: Nein, ich nehme meine Staatsbürger nicht zurück!, dann in andere Drittstaaten rückführen kann. Ja, in diesen anderen Drittstaaten braucht man, um die Rückführung zu beschleunigen, eine medizinische Versorgung, die gut ist. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ach so!)
Das heißt aber in Summe, dass wir die Rückführungen leichter machen, weil wir es leichter schaffen, dass Personen, die kein Recht haben, in Österreich zu bleiben, eben aus dem Land geschafft werden – und genau das ist diese Legistik. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ich bin mir sicher, dass sich in drei, vier Jahren das Stadtbild komplett geändert hat!)
Wir haben in Österreich ein drittes großes Problem gehabt, und das ist, dass sich für Kinder – für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – de facto niemand verantwortlich gefühlt hat. Die Länder haben gesagt: Nein, wollen wir nicht!, auch auf Bundesebene ist die Kompetenz nicht da gewesen. Genau das schaffen wir jetzt mit der Obsorge ab Tag eins zum allerersten Mal klarzustellen: dass ab Tag eins klar ist, dass jedes Kind, das unbegleitet nach Österreich kommt, hier ab Tag eins betreut wird. Das ist ein Meilenstein, und das ist etwas, wofür wir NEOS seit Jahren kämpfen. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]. – Abg. Fürst [FPÖ]: Sparen wir bei den eigenen ...!)
Weil es eben eine Debatte ist, die wir sehr sachlich führen wollen, sind das auch Punkte, über die wir sehr lange diskutiert haben. Jetzt gibt es einen Entschließungsantrag vonseiten der FPÖ, wo man fordert, dass es bei Minderjährigen beziehungsweise bei Zweifel an der Minderjährigkeit – wenn man sich eben nicht sicher ist: Ist die Person unter 18, über 18, unter 14, über 14? – eben auch feststellen muss, wie alt diese Person ist, und zwar gerichtlich. Da haben wir jetzt auch einen Abänderungsantrag eingebracht: dass genau diese Altersüberprüfung verpflichtend ist (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie wird die stattfinden?), damit eben niemand unter dem Deckmantel einer Minderjährigkeit mehr Schutz bekommt, als er oder sie verdient hätte und wir ein System haben, das summa summarum endlich in gelenkte Bahnen kommt.
Genau darum geht es bei dieser Umsetzung des EU-Migrationspakts (Abg. Kickl [FPÖ]: Was das alles für ein Theater ist!), und genau davon werden wir in Österreich enorm profitieren. Es wird eine Partei geben, die nicht profitiert, das ist die FPÖ, weil die Probleme dadurch geringer werden; aber für Österreich ist das ein gutes Zeichen und ein wichtiger Schritt.
Ich würde mich an dieser Stelle auch nochmals sehr gerne bei der Legistik im Innenministerium herzlich bedanken. Das Gesetzespaket enthält, glaube ich, über 500 Seiten Legistik, es war ein Jahr Arbeit. Dafür gebührt sehr große Wertschätzung und ein großes Dankeschön, auch an den Herrn Minister, für die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.10
Präsident Peter Haubner: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Karner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.