RN/30
11.33
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die ständig raunzen, und es gibt welche, die arbeiten – und genau das sieht man heute an diesen Gesetzen, denn diese Vorlagen sind keine Symbolpolitik und keine Schlagzeilenpolitik. Sie bringen konkrete Verbesserungen, wie die folgenden Punkte zeigen.
Mit der Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes schaffen wir erstmals klarere und schnellere Verfahren. (Abg. Kickl [FPÖ]: Und es gibt welche, die können frei sprechen, und es gibt welche, die lesen alles vor!) Die verbindliche Entscheidungsfrist liegt grundsätzlich bei 90 Tagen, die Verfahren werden effizienter. Es gibt mehr Rechtssicherheit und weniger unnötige Verzögerungen.
Wir erleichtern den Arbeitgeberwechsel für Menschen, die rechtmäßig da arbeiten und einen Beitrag leisten, denn wir brauchen nicht nur klare Regeln, sondern wir brauchen auch faire Rahmenbedingungen für jene, die arbeiten, Deutsch lernen und sich integrieren wollen. Wir schützen unsere Systeme vor Überlastung. Mit der neuen Quotenregelung beim Familiennachzug schaffen wir ein steuerbares System, das sich an den tatsächlichen Kapazitäten unseres Landes orientiert (Abg. Kassegger [FPÖ]: Also was jetzt? Stopp oder Quote?) – und ja, wenn es notwendig ist, kann diese Quote auch auf Null gesetzt werden. Das ist verantwortungsvolle Politik, denn mit diesem Anpassungsgesetz setzen wir den Europäischen Asyl- und Migrationspakt mit klarer österreichischer Handschrift um.
Wir zentralisieren und verschärfen die Grenzverfahren am Flughafen Wien-Schwechat. Wir bauen Rückkehrzentren und verpflichtende Beratung zur Rückkehr aus. Wir schaffen strengere Regeln bei Identitätstäuschung. Wir beschleunigen Verfahren bei geringer Wahrscheinlichkeit, dass diese anerkannt werden. Wir verschärfen Maßnahmen bei Fehlverhalten in der Grundversorgung und wir stärken die Europäische Migrationsdatenbank, damit illegale Migration, Mehrfachanträge und Identitätsmissbrauch besser verhindert werden können.
All diese Punkte zeigen, dass wir ein klares Ziel verfolgen: mehr Kontrolle, mehr Ordnung und konsequente Rückführungen bei fehlender Bleibeperspektive. Gleichzeitig zeigen wir aber auch, dass wir klare Regeln und Menschlichkeit gut miteinander verbinden können, denn mit dem Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche schneller Schutz, Betreuung und medizinische Versorgung erhalten. Wir sorgen dafür, dass langwierige Gerichtsverfahren entfallen, weil die Kinder- und Jugendhilfe künftig automatisch die Obsorge bekommt.
Wir setzen Maßnahmen gegen das Verschwinden Minderjähriger und gegen Menschenhandel. Ein starker Staat zeigt sich nicht nur darin, dass er Regeln konsequent durchsetzt. Ein starker Staat zeigt sich auch darin, wie er mit den Schwächsten umgeht, und genau deshalb irritiert mich die Haltung der FPÖ in dieser Debatte massiv: Man fordert strengere Regeln, mehr Konsequenz, mehr Rückführungen, härtere Verfahren. Wenn aber genau diese Maßnahmen beschlossen werden, dann stimmt die FPÖ dagegen. Dagegen zu sein allein, das ist leider zu wenig – man muss auch etwas tun.
Es gibt Zahlen, die eine deutliche Sprache sprechen. Ich zeige Ihnen eine davon. (Die Rednerin hält ein Schild mit der Aufschrift „7.000“ in die Höhe.) 7 000 Asylbewerber in der Grundversorgung zum jetzigen Zeitpunkt – Innenminister Karner. (Die Rednerin klappt das Schild nach rechts auf, wodurch die Aufschrift auf „27.000“ erweitert wird.) 27 000 waren es 2019 – Verantwortung: Innenminister Kickl. (Abg. Darmann [FPÖ]: Die Mikl-Leitner-Zahl ist das!)
Ja, die Menschen erwarten sich zu Recht, klare Zahlen nachzulesen. Sie erwarten sich zu Recht Klarheit und Konsequenz in der Migrationspolitik, aber auch Ernsthaftigkeit und Respekt gegenüber den Menschen. Genau dafür steht Innenminister Karner mit seinem Team; die konsequente Arbeit ist das Ziel – und nicht Schlagzeilen.
Deshalb richte ich auch heute einen ehrlichen Appell an alle hier, besonders an die Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite: Arbeiten Sie endlich konstruktiv mit, bringen Sie Lösungen ein, übernehmen Sie Verantwortung und stimmen Sie diesen Gesetzen zu! (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Präsident, ich darf einen Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3 einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage 444 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das BBU-Errichtungsgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz-Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz).
Der Antrag wurde verteilt und ich darf ihn in den Grundzügen erläutern. Die Änderungen betreffen: Bereinigung geringfügiger redaktioneller Versehen, Verweisanpassungen und sprachliche Anpassungen; Klarstellungen bei Fristenberechnungen hinsichtlich Sonn- und Feiertage; beim Recht auf Verbleib soll es bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Antragsteller nicht auf etwaige Verzögerungsabsicht ankommen; Klarstellung, dass bei Opfern von Menschenhandel und beim Ausweis für Vertriebene auch die Verlängerung und die Neuerstellung eines Aufenthaltstitels von der Gebührenpflicht befreit sind; Einführung einer Übergangsregelung für bei Höchstgerichten anhängige Familienverfahren nach dem Vorbild bewährter früherer Übergangsregelungen, das führt zur Verfahrensbeschleunigung.
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.38
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz – AMPAG (AA-67)
Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten in den Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Christian Lausch. Ich stelle seine freiwillige Redezeitbeschränkung auf 3 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.