RN/37

12.15

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Sie erleben heute eine ziemlich emotionale Debatte über das Asylwesen, aber ja, es wundert nicht, das Asylthema bewegt die Menschen draußen und polarisiert eben auch die Debatten hier im Haus. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

Als Familiensprecherin darf ich auf einen wesentlichen Aspekt – ja, liebe Kollegin Alma Zadić, du hast recht –, der uns schon lange beschäftigt, eingehen, nämlich die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten Tag. Im letzten Jahr hätte das 575 Kinder und Jugendliche betroffen, darum bin auch ich froh, dass wir diese Lücke endlich schließen und das Vakuum sozusagen verpuffen lassen. Worum geht es denn nämlich, liebe Zuseherinnen und Zuseher? – Sie haben es eh schon gehört: Ein Kind, das über die österreichische Grenze zu uns kommt und unbegleitet ist, hat in der Vergangenheit erst dann einen gesetzlichen Vertreter gehabt, wenn ein gerichtliches Verfahren durchlaufen wurde, und das hat oft länger – Wochen, Monate – gedauert. Genau diese Lücke, dieses Vakuum schließen wir, denn in dieser Zwischenzeit hatte das Kind, der Jugendliche natürlich keine rechtliche Vertretung, das heißt, es konnten keine Verträge abgeschlossen oder eben auch keine medizinischen Einwilligungen abgegeben werden. Das ist natürlich ein Problem. Jetzt ist es so, dass wir diese Lücke schließen und die Obsorge ab Tag eins bei den Kinder- und Jugendhilfeträgern liegt. Das ist auch gut so und notwendig, damit wird alles effizienter. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Die Frage nach der Altersfeststellung wurde jetzt auch des Öfteren aufgeworfen und diese infrage gestellt. Auch dazu möchte ich – weil ich die Kritik ja auch höre und vor allem auch aus Oberösterreich höre – ganz klar festhalten, wenn es da Zweifel gibt, dann wird noch ein Verfahren bezüglich der Altersfeststellung angeschlossen. Ich glaube, das ist auch aus juristischer Sicht ganz, ganz wichtig – auch als Familiensprecherin ist es mir wichtig –, dass wir grundsätzlich einmal das Kind und den Jugendlichen in den Vordergrund stellen. Wenn wir da von falschen Unterstellungen per se ausgehen würden, dann wäre das auch eine Beweislastumkehr und würde das System sowieso wieder durcheinanderbringen, es würde das System eigentlich nur verkomplizieren. So ist es einfach effizienter und einfacher gestaltet. 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, vor allem lieber Kollege Lausch! Ich möchte jetzt einiges sagen, was ich nicht am Zettel habe. Ich habe vernommen, dass du so gerne unsere Zahlen hörst. Die weiß ich auch auswendig, ich möchte die nochmals vortragen. Lieber Kollege Darmann, du hast dich ja netterweise noch ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Die Wortmeldung war ein bisschen komödiantisch, ich hätte es dir aus externer Sicht vielleicht nicht unbedingt geraten, denn du hast dich schon ein bisschen gewunden, als es um den Familiennachzug gegangen ist. Ja, den haben wir erfolgreich eingedämmt. Ja, lieber Herr Kollege Lausch, wir haben eben jetzt 20 000 Asylwerber weniger in der Grundversorgung als damals, zur Zeit des Innenministers Kickl, deines Klubobmanns. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, das waren die Überreste von eurer Mikl-Leitner! 18 sind nicht so viel gekommen, die müssen aus 15 und 16 gewesen sein!) Ich glaube, das ist schon ein Erfolg und ein Ergebnis von konsequenter und harter Arbeit unseres Innenministers Gerhard Karner. Das wollte ich jetzt nochmals erwähnen, auch wenn es nicht am Zettel steht. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Asyldebatte gebe es noch viel zu sagen (Abg. Kickl [FPÖ]: Das ist die dümmste Zahl, die man nennen kann, in dem Zusammenhang, aber bitte!), aber mir rennt die Zeit davon. 

Ich habe noch einen Abänderungsantrag einzubringen: 

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen – zu TOP 2, dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten – über die Regierungsvorlage 443 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, 456 der Beilagen. 

Der Antrag wurde verteilt und ich darf ihn auch noch in Grundzügen erläutern: Die Änderungen betreffen geringfügige Verweisanpassungen, Ermöglichung einer Onlineantragstellung bei Verlängerungs- oder Zweckänderungsverfahren gemäß 46a NAG ist auch für das BFA vorzusehen, Drittstaatsangehörige mit Jobseeker-Visum – das sind hoch qualifizierte Drittstaatsangehörige, die ein Visum zum Zweck der Arbeitssuche erhalten – sollen Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland abwarten dürfen. 

Verbesserungen der Übergangsregelung für den Familiennachzug neu: Erstens, bei zum 12. Juni anhängigen Beschwerdeverfahren beim BVwG zum Familiennachzug sollen hinsichtlich der Quote – insbesondere separate Quoten – dieselben Regelungen wie für die bei der Behörde anhängigen Verfahren gelten, und Antragstellern soll die Stellung von Zusatzanträgen auch in den zum 12. Juni anhängigen Beschwerdeverfahren ermöglicht werden.


Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.20

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und Ausländerbeschäftigungsgesetz (AA-66)

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.

Der von der Frau Abgeordneten in den Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.