RN/50
13.19
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs hervorheben, was sozusagen das Geschäftsmodell der FPÖ ist, weil es ja beim vorigen Tagesordnungspunkt lang und breit diskutiert wurde: Es ist schlicht und einfach der Schutz der eigenen Bevölkerung, sehr geehrte Damen und Herren, deren Interessen wir alle hier in diesem Haus vertreten sollten. (Beifall bei der FPÖ.)
Österreich zuerst, das ist keine leere Worthülse, sondern das ist für uns eine Verpflichtung gegenüber dem eigenen Volk. Das nehmen wir ernst und diesen Auftrag haben wir durch die Wahlen von unserem Wahlvolk auch entsprechend bekommen.
Das vorher diskutierte Gemeinsame Europäische Asylsystem führt dazu, dass es nunmehr auch Anpassungen im Bereich der Volksanwaltschaft geben soll. Europa wird zum Einwanderungskontinent und Fazit ist: Es wird keine Rückführungsabkommen geben, es wird keine Änderungen in der EGMR- und EuGH-Rechtsprechung geben, es wird keinen Schutz für unsere Sozialsysteme geben, keinen Schutz für unsere Bildungssysteme und für unsere Pensionssysteme. Auch der Grundrechtsschutz der eigenen Bevölkerung wird in meinen Augen jedenfalls nicht gewährleistet.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll einen unabhängigen Überwachungsmechanismus der Volksanwaltschaft für die Grundrechte implementieren. Ziel ist es, die Volksanwaltschaft mehr oder weniger als Steigbügelhalter eines zum Scheitern verurteilten Asyl- und Migrationssystems einzusetzen.
Im Rahmen der neuen Grenzverfahren sollen Monitoringstellen eingeführt werden, die die Einhaltung der Menschenrechte entsprechend überwachen sollen, Kontrollen vor Ort sollen durchgeführt werden, und dafür sollen eben jene Kommissionen herangezogen werden, die auch bisher schon für die Volksanwaltschaften tätig gewesen sind. Ich lese in Ihren Entwürfen nichts über Verhältnismäßigkeit der Grundrechte, ich lese nichts über Grundrechtsschranken, ich lese hier nichts über den Schutz der eigenen Bevölkerung oder über den Schutz unseres Sozialsystems oder des Pensionssystems.
Grundrechte, sehr geehrte Damen und Herren, haben Schranken und diese Schranken gilt es auch zu diskutieren. Grundrechte sind nicht uneingeschränkt verliehen, sondern sie unterliegen der Verhältnismäßigkeit, sie unterliegen bestimmten Schranken und sind natürlich auch abhängig von der Kapazität und von der jeweiligen Situation in den EU-Ländern.
Wenn es um die eigenen Interessen der Bevölkerung geht, wollen Sie nichts hören und nichts sehen. Im Kern tut mir das weh, wenn ich hier Ihre Vorlagen prüfen muss. Die vorgelegten Anforderungen für diesen Antrag sind aus meiner Sicht nicht effizient genug für die Überwachung unserer Grenzen, unseres Staates. Wenn Sie Asyl- und Grenzkontrollen wirklich effizient durch diese Kommissionen gewährleisten wollen, bedarf es einer objektiven Besetzung dieser Kommissionen. Es reicht also nicht aus, dass man den NGOs, die de facto einen Gutteil dieser Kommissionen auch besetzen, den Auftrag erteilt, diese Grundrechtsverletzungen zu prüfen. Ich habe kein Vertrauen in NGOs, die letztlich auf einem Auge blind sind, sondern ich habe Vertrauen in Kommissionen, die objektiviert besetzt werden, die nicht ideologisch agieren, die mit Fachleuten besetzt sind – aber nicht in Organisationen wie SOS Mitmensch, Zara oder die Caritas. Diese Organisationen sind letztlich mit einem politischen Auftrag ausgestattet und der lautet, die Menschen ins Land zu holen, sehr geehrte Damen und Herren. Und das kann nicht das Ziel unserer Republik sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Schutz unserer Bevölkerung hat Vorrang und dem fühlen wir uns auch verpflichtet.
Ein weiterer Punkt ist, dass es hier auch einer verfassungsgesetzlichen Ermächtigung bedarf, nämlich einer Öffnungsklausel, die es der Europäischen Union ermöglicht, gewisse Kompetenzen auch umzusetzen. Diese Ermächtigungsklausel ist in keiner Art und Weise bestimmt genug. Wir sehen, dass Sie hier de facto über die Hintertür eine Kompetenzerweiterung für die Europäische Union planen, und das ist, sehr geehrte Damen und Herren, eine Fehlentwicklung, bei der wir nicht mitgehen.
Last, but not least lese ich hier nichts über budgetäre Voraussetzungen. Wenn Sie derartige Aufgaben an die Volksanwaltschaft delegieren, dann müssen Sie die entsprechenden budgetären Voraussetzungen, die entsprechenden Planstellen für derartige Kompetenzen auch sicherstellen. Bisher gehört habe ich nur Lippenbekenntnisse, und aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir diesem Antrag nicht stattgeben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.