RN/54

13.37

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir haben jetzt schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern, aber auch in der vorigen Debatte gehört, was für Veränderungen durch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf uns zukommen. 

Das sind Maßnahmen, die wichtig sind, die insbesondere wichtig sind, um Asylverfahren zu beschleunigen, und natürlich auch, um das zu machen, was wir als Europa brauchen: dass wir durch beschleunigte Asylverfahren einerseits denjenigen, die hier um Asyl ansuchen, aber dann keines bekommen, sehr rasch die Antwort geben, dass sie nicht hierbleiben können, und umgekehrt denjenigen, die wirklich einen Asylgrund haben, auch rasch die Antwort geben können, dass sie hierbleiben können. 

Was aber auch Fakt ist, ist, dass man in solchen Bereichen natürlich in einem menschenrechtlich höchst sensiblen Bereich agiert. Dementsprechend ist es, glaube ich, ganz klar, dass es, wenn man beschleunigte Verfahren, wenn man Grenzverfahren, wenn man entsprechende Screenings und natürlich auch Haftsituationen neu einführt, auch eine entsprechend unabhängige und lückenlose Kontrolle geben muss. Und wer, wenn nicht die Volksanwaltschaft, die in Österreich ausgezeichnete Arbeit im Zusammenhang mit Grund- und Menschenrechten und der Kontrolle von Grund- und Menschenrechten, auch schon nach dem Opcat-Mandat, aber auch darüber hinaus, leistet, ist dafür bestens geeignet? 

Im Übrigen sieht Geas ja per se schon so etwas – ein Menschenrechte-Monitoring – vor, die Frage ist nur: Baut man eine neue Behörde auf oder sucht man eine, die das schon kann? – Wir haben uns sehr klar dafür entschieden, dass wir selbstverständlich denen das Vertrauen geben, die unser Vertrauen in dem Bereich schon haben. 

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen erhalten in Zukunft dementsprechend uneingeschränkten Zugang zu allen Orten und auch Unterlagen, das heißt, sie haben die Möglichkeit, beim Screening, bei den Gesundheitschecks, aber auch bei biometrischen Erfassungen unangekündigt Kontrollen durchzuführen. 

Zusätzlich wird die Volksanwaltschaft auch befugt, jährlich einzelfallunabhängige Empfehlungen an die obersten Organe zu geben, damit man sich auch anschauen kann, was zu verbessern ist, wie man solche Verfahren besser und menschenrechtskonform auch möglichst rasch durchsetzen und umsetzen kann. 

Dafür wird es auch eine enge Kooperation und Schulungen gemeinsam mit den entsprechenden Expertinnen und Experten geben, sei es von der EU-Grundrechteagentur, sei es vom Europarat, sei es vom UNHCR, sei es vom Grundrechtsbeauftragten von Frontex. Insofern glaube ich, dass klar ist, dass es, wenn wir hier im Bereich von Asyl Maßnahmen setzen, die wichtig sind und die Asylverfahren beschleunigen, umgekehrt nie sein kann, dass wir hier nicht auch den entsprechenden Grundrechtsschutz garantieren. Und das wird in Zukunft – wie in so vielen anderen Bereichen – die Volksanwaltschaft in Österreich ganz ausgezeichnet machen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) 

13.40

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer

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