RN/56
13.43
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Plenarsaal! Liebe Zuseher vor Ort und vor den Fernsehgeräten! Heute beraten wir eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick technisch ausschaut, aber sie hat einen wichtigen rechtsstaatlichen Kern.
Mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Geas, ist Österreich verpflichtet, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, der sicherstellen soll, dass, wenn Drittstaatsangehörige überprüft werden, die Grund- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden.
Die entscheidende Frage ist: Wer soll diese Aufgabe übernehmen? – Aus meiner Sicht ist die Antwort ganz klar: Das ist die Volksanwaltschaft, denn sie bringt genau diese Erfahrung schon mit, sie ist unabhängig und sie leitet viele Kommissionen, die in unserem Rechtsstaat einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle überprüft sie Orte, an denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – sie prüft unabhängig, professionell und oftmals unangekündigt. Sie kontrolliert nicht nur dann, wenn etwas schiefgegangen ist, sondern sie trägt einfach dazu bei, dass Missstände gar nicht entstehen, und diese Kompetenz ist auch hier notwendig.
Es geht darum, dass Drittstaatsangehörige etwa auf Flughäfen oder bei Aufgriffen in anderen Teilen in Österreich überprüft werden, und da braucht es eine unabhängige Kontrolle. Es werden dabei Identitätsfeststellungen gemacht, Fingerabdrücke genommen, Gesundheitskontrollen und die Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit durchgeführt. Deshalb braucht es eine Stelle, zu der wir Vertrauen haben, und daher ist die Volksanwaltschaft wirklich die richtige, denn sie hat Erfahrung. Sie ist nicht nur dafür geeignet, sondern sie ist auch die naheliegendste Lösung.
Meine Damen und Herren, wir schaffen keine neue Behörde, keine zusätzliche Bürokratie und keine Doppelgleisigkeit, wir setzen auf Bewährtes, und dafür braucht es Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und im Volksanwaltschaftsgesetz.
Gleichzeitig nützen wir diese Novelle aber auch dafür, bestehende Aufgaben der Volksanwaltschaft – etwa den sensiblen Bereich der Heimopferrente – verfassungsrechtlich klar und dauerhaft abzusichern. Deshalb haben wir das Begutachtungsverfahren wirklich ernst genommen, denn Hinweise, die betreffend Datenschutz aber auch betreffend die konkrete Ausgestaltung der neuen Aufgaben gekommen sind, wurden aufgegriffen, eingebracht und auch im bereits eingebrachten Abänderungsantrag noch berücksichtigt.
Genau das zeigt, dass wir die Hinweise ernst nehmen und dafür sorgen, dass es eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung gibt. Die Umsetzung hat bis 12. Juni 2026 zu erfolgen. Lassen Sie uns deshalb einen Weg gehen, der die europäische Verpflichtung erfüllt und gleichzeitig unsere starke, unabhängige Volksanwaltschaft weiter stärkt! Ich ersuche Sie um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.47
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.