RN/60

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 488 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Muna Duzdar, Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält und auch der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Die Abgeordneten Gerstl, Duzdar, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist auch mit Mehrheit angenommen. 

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit angenommen.