RN/61

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird (478 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 7. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße die Frau Staatssekretärin im Hohen Haus und erteile als Erstredner Herrn Abgeordneten Gerhard Kaniak das Wort.

RN/62

13.59

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Nach einer emotionalen Debatte am Vormittag kommen wir nun zum Block des Gesundheitsausschusses. Wir debattieren über das Organtransplantationsgesetz – eine wichtige Materie, ein einstimmiger Beschluss, der heute hier im Hohen Haus ansteht. 

Es geht um Verschärfungen in Bezug auf den Handel mit Organen und die Bewerbung von Dienstleistungen zu Organtransplantationen. Das Ansinnen dieser Gesetzesänderungen, den gewinnbringenden Handel und den mutmaßlich vielleicht auch illegalen Handel mit Organen weiter zu unterbinden, ist absolut unterstützenswert, und deshalb wird auch unsere Fraktion diesen Gesetzesvorlagen heute zustimmen.

Es ist auch noch eine weitere positive Klarstellung in diesem Gesetzespaket enthalten, nämlich, dass für Transplantationen entnommene Organe, falls sie nicht mehr in den vorgesehenen Empfänger eingesetzt werden können, auch für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Das war bisher ein Graubereich, der nun besser geregelt wird. Auch das ist absolut positiv. 

Aber, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war es an sich auch schon mit den Resultaten der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses. Wenn man sich die Tagesordnung der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses, dessen Obmann ich ja bin, anschaut und sieht, was da eigentlich für konkrete und sachorientierte Anträge auf der Tagesordnung gestanden sind, dann muss ich sagen, ist das Ergebnis leider Gottes ein Armutszeugnis. 

Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, der unsere Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch geschützt hätte. Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, womit die Altersgrenze für Kassenärzte aufgehoben worden wäre. Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, der zu einer Klarstellung betreffend Einführung und Nutzung der Telemedizin geführt hätte. Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, der im Bereich der Neukodifizierung des Gesundheitstelematikgesetzes und der neuen verpflichtenden Diagnosekodierung eine Verbesserung und eine praxisorientierte Lösung gebracht hätte. Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, der für die medizinische Betreuung von Kindern in Kinderbildungseinrichtungen eine Verbesserung gebracht hätte. Ja, wir haben auch einen Antrag auf der Tagesordnung stehen gehabt, der die Milliardenverschwendung bei der zentralen Impfstoffbeschaffung zumindest etwas hätte lindern sollen.

All dies Anträge wurden vertagt. All diese Debatten wurden uns heute im Plenum verwehrt – und das, obwohl wir heute wahrscheinlich um 18 Uhr oder spätestens um 19 Uhr mit der Sitzung fertig sein werden und noch mehr als genug Zeit hätten, über diese wichtigen Themen zu sprechen. 

Wenn wir schon dabei sind: Nicht nur das, was auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses gestanden ist, sondern auch das, was in den Medien steht, nämlich die Leistungskürzungen sowie Beitragserhöhungen und Belastungen, die vonseiten der ÖGK auf die Versicherten zukommen, hätten wir heute vielleicht thematisieren können, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, denn nicht nur, dass da bereits letztes Jahr vor allem für die Pensionisten die Beiträge signifikant erhöht worden sind und eigentlich mehr als 1 Milliarde Euro frisches Geld ins Gesundheitssystem hineingeschmissen worden ist – ohne jeglichen Reformdruck –, geht die Leistungskürzung munter weiter. 

Kosten für Krankentransporte werden mittlerweile fast überhaupt nicht mehr übernommen, nur noch bei medizinisch bestätigter Gehunfähigkeit. Ich kenne einen Fall bei mir im Bezirk von einer älteren Dame, die intraokulare Injektionen bekommt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eineinhalb Stunden ins Spital benötigt, mit zweimal Umsteigen, die nach der Behandlung vorübergehend quasi blind ist. Da gibt es keine Kostenübernahme mehr für den Krankentransport. Diese ältere Dame weiß gar nicht mehr, wie sie diese Behandlungen fortsetzen soll, weil sie sich die regelmäßig anfallenden Zahlungen für diesen langen Krankentransport selber gar nicht leisten kann.

All diese Maßnahmen, bis hin zu den Einschränkungen bei den Kuren, die Selbstbehalterhöhung beim Zahnersatz, das Streichen des Familienzuschlags beim Krankengeld, zusätzliche Verschärfungen für Langzeitkrankengeldempfänger, brechen über die Versicherten herein. Sie sprechen von einem sozialen und gerechten Gesundheitssystem, aber gespart wird nur bei den Leistungen für die Versicherten, für die, die jahrzehntelang ins System eingezahlt haben. 

Das ist nicht unser Zugang, Frau Staatssekretärin. Wir fordern, dass zuerst im System selber gespart wird, bevor bei den Versicherten gespart wird. Deshalb möchte ich Sie auffordern, sich in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses dafür einzusetzen, dass wir all diese Dinge auch ernsthaft diskutieren und dann auch hier im Plenum diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) 

14.03

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Silvan.

RN/63

14.03

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Mein Vorredner hat jetzt auf sehr viel Bezug genommen, nur nicht wirklich auf das Organtransplantationsgesetz. All diese Themen, die du, Kollege, angeführt hast, sind aber deswegen nicht ins Plenum gekommen, weil viele Dinge, die du gerade erwähnt hast, ja Teil der Reformpartnerschaft Gesundheit sind und spätestens im Herbst beziehungsweise nächstes Jahr im Frühjahr hier diskutiert werden können. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen jetzt wie gesagt über das Organtransplantationsgesetz, ein Thema, das jeden Menschen betreffen kann, unabhängig vom Alter, von der Herkunft oder vom Geschlecht. Dieses Gesetz und auch die Änderungen in diesem Gesetz sind eine Frage der Menschlichkeit, der Solidarität und der Verantwortung, denn hinter jeder Organtransplantation steht ein Mensch, der auf eine zweite Chance hofft und dessen Zukunft von einem Spenderorgan abhängt. 

Österreich hat sich 2012 – erneut – bewusst für die sogenannte Widerspruchslösung entschieden. Das bedeutet, dass jeder Mensch automatisch grundsätzlich Organspender ist, sofern er oder sie nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses System war ein mutiger Schritt, aber vor allem: Es ist ein solidarisches System und basiert auf dem Gedanken, dass wir füreinander da sind und helfen. 

Die Zahlen zeigen eindeutig, dass das ein richtiger Schritt war: Dieses Modell rettet Leben. Österreich gehört seit Jahren zu den Ländern mit hohen Organspenderzahlen in Europa. Viele Menschen leben heute nur deshalb weiter, weil ein passendes Organ – und die Betonung liegt hier auf rechtzeitig – verfügbar war. 

Spenden müssen freiwillig und unentgeltlich sein. Damit schützt das Gesetz die Würde des Menschen und verhindert auch Missbrauch. Da ist ein entscheidender Punkt in dieser Änderung enthalten. Die voranschreitende Entwicklung von Geschäftsmodellen international agierender Organtourismusunternehmen macht diese Verschärfung des Werbe- und Gewinnverbotes für Organe als Gegenstand eines gewinnorientierten Rechtsgeschäftes so wichtig, denn es soll jeder Anschein von Kommerzialisierung ausgeschlossen werden. 

Die Menschen müssen sicher sein können – und das ist ganz wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass medizinische Entscheidungen ausschließlich dem Schutz des Lebens dienen und niemals wirtschaftliche Interessen zu diesen Entscheidungen geführt haben. Organspende ist gelebte Solidarität, sie bedeutet Hoffnung für verzweifelte Menschen.

Mit dieser Änderung tragen wir weiter Verantwortung für ein Füreinander, Verantwortung für ein solidarisches Gesundheitssystem und Verantwortung dafür, Leben zu retten. Mit dieser Änderung gehen wir weiter den Weg der Solidarität und sorgen dafür, dass jedem und jeder in einer Notlage geholfen wird, unabhängig von der finanziellen Situation der Menschen. Das bedeutet auch da E-Card statt Kreditkarte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß.

RN/64

14.07

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus, zu Hause oder wo auch immer Sie diese Sitzung verfolgen! Menschliche Organe dürfen kein Geschäftsmodell sein. Organspende muss freiwillig, altruistisch und unentgeltlich bleiben, genau deshalb braucht es diese Novelle. Derzeit ist es nämlich so, dass bereits internationale Organtourismusunternehmen am Werk sind und die derzeitigen Regeln eben nicht mehr ausreichen, weil sie sie umgehen. Es geht da um sogenannte All-in-Pakete für mutmaßlich illegale Organtransplantationen im Ausland, inklusive Flug, inklusive Hotel, inklusive Vermittlung. Das bestehende Recht war da viel zu eng formuliert, da konnten wir nicht eingreifen, deshalb braucht es diese Novelle. Ich bin auch froh, dass alle Parteien hier vorhaben, dieser Novelle zuzustimmen. 

Das heißt, es geht nicht nur um den Organhandel selbst, sondern es geht auch um die kommerzielle Vermittlung, wie mein Kollege Rudi Silvan schon betont hat. Deswegen braucht es auch ein Werbeverbot, eine Ausweitung des Werbeverbots. Das heißt, in Zukunft wird Werbung für gewinnorientierte Vermittlungsleistungen rund um Organtransplantationen verboten. Damit schützen wir die Menschen, wir schützen die Patientinnen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, aber auch jene, denen das Organ entnommen wird.

Worum geht es? – Rudi, du hast es gesagt, es geht um Gesundheit, es geht um Menschenwürde und natürlich geht es um Rechtsstaatlichkeit. Genau bei diesem Organhandel – bei diesen Vermittlungen – gibt es oft keine Hygienekriterien und keine medizinischen Standards. Es ist ein Hochrisiko, muss man ganz offen sagen, und man hat oft auch eine mangelnde Nachsorge. Wir sehen uns verpflichtet, hier auf die Menschenwürde zu schauen, auf die Menschen zu schauen.

Ich bin froh, dass ich hier in Österreich lebe, wo jeder von uns per se ein Organspender, eine Organspenderin ist, bis man eben Widerspruch einlegt. Damit ist bei uns die Chance auf eine Organspende groß – auf eine lebensrettende Organspende oder zumindest auf eine lebensverbessernde Organspende. 

Ich möchte aber auch gleich dazusagen, was nicht verboten wird, weil das sehr wichtig ist: Normale medizinische Leistungen – dahin gehend Organtransport, Organbanken, Transplantationszentren und Eurotransplants sowie die entsprechende Beratung und die entsprechenden Informationskampagnen zur Organspende – werden nämlich auch nicht verboten. Für mich als Wissenschafterin ganz wichtig: Organe, die nicht für eine Transplantation verwendet werden können, können für die Forschung verwendet werden. Ich glaube, das ist auch sehr, sehr wichtig und führt zu medizinischer Innovation innerhalb ganz klarer ethischer Grenzen. 

Summa summarum: Die Novellierung war notwendig, sie ist ganz wichtig, sie rettet Leben. Organspende ist nämlich ein Akt der Menschlichkeit und kein Markt. Wir beseitigen hier einen rechtlichen Graubereich und setzen ein ganz klares Signal gegen unlauteren Organhandel und vor allem gegen Organtourismus. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)

14.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.

RN/65

14.11

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseher hier und zu Hause! Werte Kollegen! Ja, wir sprechen über das Organtransplantationsgesetz. Vielleicht lassen Sie mich vorher ganz kurz auf meine Vorredner eingehen: auf Kollegen Kaniak, der über den Gesundheitsausschuss referiert hat, und Kollegen Silvan, der so schön darauf repliziert hat, dass wir ja einiges in der Reformpartnerschaft besprechen und hoffentlich auch bald beschließen. Ich würde sogar noch ein bisschen weitergehen: dass wir das vielleicht nicht erst nächstes Jahr schaffen, sondern vielleicht sogar noch rund um den Sommer. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir dann Lösungen präsentieren können. (Beifall bei den NEOS.)

Aber zurück zum Organtransplantationsgesetz: Es ist mir ganz wichtig, da zu sagen, dass die Wahrung der Freiwilligkeit und vor allem der Unentgeltlichkeit eine ethisch absolut unverrückbare Säule im Bereich der Organspende ist. Mit dieser Novelle stellen wir uns ganz klar gegen jegliche Form der Kommerzialisierung, gegen jede Form der Werbung und gewinnorientierten Vermittlung im Bereich der Organtransplantation. Ich glaube, das ist absolut unumstritten. Darum freue ich mich auch, dass wir hier dann wahrscheinlich alle diesem Gesetz zustimmen werden. 

Zu diesem Zweck schließen wir eben auch Schlupflöcher, die vor allem für den internationalen Organtransplantationstourismus genutzt worden sind. Meine Vorrednerin hat es sehr im Detail ausgeführt, aber ein kleiner Aspekt vielleicht noch: Rechtsgeschäfte, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden, sind künftig nichtig. Auch das ist sehr wertvoll für die Vermeidung von unlauteren Methoden, die da hin und wieder zur Anwendung kommen. Was mir persönlich aber sehr, sehr wichtig ist, was essenziell und zentral ist, um das Leben der Menschen zu verbessern, die Gesundheit zu verbessern, Menschenleben zu retten, das ist: Wir erhöhen mit dieser Novelle auch die Möglichkeiten in der Forschung. Die Kollegin hat es angesprochen: Organe, die entnommen werden, aber letztlich nicht verwendet werden können, können künftig wissenschaftlich genutzt werden. Um ein Beispiel zu nennen: neue Verfahren, wie zum Beispiel die sogenannte Ex-situ-Perfusion. Das ist eine Variante, bei der man das Organ entnimmt, außerhalb des Körpers weiter versorgt und nicht nur auf Eis legt. Das führt dazu, dass die Überlebensdauer dieses Organs außerhalb des Körpers deutlich verlängert wird. Das führt dann in weiterer Folge dazu, dass wir weniger Organverlust haben, mehr Organe gesund transplantieren können und mehr Menschen dann ein gesundes Organ haben. Das heißt: Am Ende des Tages führt das zu mehr medizinischem Fortschritt und zu mehr Überlebenschancen und damit zu mehr gesunden Lebensjahren für die betroffenen Menschen. 

Geben Sie mir am Schluss bitte noch die Möglichkeit, zu danken: Gerade bei diesem Thema gibt es so viele Menschen im Hintergrund, die in koordinierenden Stellen tätig sind, die sich bei Eurotransplant, aber beispielsweise auch in der österreichischen Koordinierungsstelle bei der GÖG mit diesem Thema beschäftigen, die nicht im Rampenlicht stehen und einen so wertvollen Beitrag leisten, damit die Menschen, die ein Organ brauchen, auch weiterleben können. An dieser Stelle möchte ich mich explizit bei diesen Menschen bedanken. Vielen Dank auch für die breite Zustimmung zu diesem Thema hier in diesem Haus. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.15

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.

RN/66

14.15

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause an den Bildschirmen! Ja, vorneweg: Ich mache den Reigen voll. Wir stimmen natürlich auch diesem Gesetz zu, dieser technischen Anpassung in dieser Novelle, die durchaus auch ihre Notwendigkeit hat. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben ja schon sehr breit und sehr ausführlich dargelegt, worum es bei diesem Gesetz geht, da braucht man nicht zu diskutieren, dem können wir natürlich zustimmen. 

Nichtsdestotrotz: Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber Sie werden vielleicht in den Wahlkreisen, zu Hause in der Familie oder in Ihrem Umfeld öfters einmal gefragt: Und, was tut sich so in Wien? Ich ertappe mich leider Gottes immer öfters dabei, dass ich dann sagen muss: Leider nicht sehr viel! – Es kommt aber nicht daher, dass wir als Opposition – wie soll man sagen? – faul wären. Im letzten Gesundheitsausschuss hatten wir 21 Tagesordnungspunkte, darunter war ein Bericht, ein Gesetz, das wir hier heute beschließen werden, und 19 Anträge der Oppositionsparteien: Alle 19 Anträge wurden vertagt. Gleich vorneweg: Die Logik des Vertagens ist mir nicht fremd, und das hat auch durchaus da und dort seine Berechtigung. (Abg. Silvan [SPÖ]: – erheitert –: Gute Selbsterkenntnis!) Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, aber wenn dann Anträge, fixfertige Gesetzentwürfe vertagt werden, wobei es seit Anfang des Jahres (Abg. Shetty [NEOS]: Von den Grünen hat niemand vertagt!) die Ankündigung der Ministerin beziehungsweise der Regierung gibt, dass wir das heuer hier umsetzen, dann fehlt mir ehrlicherweise schon ein bissel das Verständnis dafür. 

Oder: Bei der Diskussion im Ausschuss – Kollege Kaniak hat die Frage des Lachgasmissbrauchs angesprochen – stellen sich alle fünf Parteien hin und sagen: Wir sind uns eigentlich einig, dass wir da ein Problem haben! Beauftragen wir doch die Ministerin oder die Staatssekretärin damit, diesbezüglich ein Gesetz auszuarbeiten, sich eine Regelung zu überlegen!, und am Ende sagt man dann: Na ja, das vertagen wir jetzt lieber. – Entschuldigung: Ich glaube, wer mich kennt, weiß, wie mein Verhältnis zur FPÖ ist, aber das war in dem Sinne einmal ausnahmsweise wirklich ein intelligenter, ein gescheiter, ein guter Antrag. (Abg. Wurm [FPÖ]: Danke! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Diesen dann trotzdem zu vertagen – da muss ich schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen (geräuschvoll ausatmend), ich meine, seid mir nicht böse, ich glaube, das könnte man schon auch anders handhaben. 

Wir haben beispielsweise auch einen Antrag gehabt, in dem es darum gegangen ist, die unsozialen Kürzungen der ÖGK wieder zurückzunehmen. Da hätten wir, glaube ich, einen durchaus vernünftigen Vorschlag gemacht – auch der wurde vertagt. Wir hatten beispielsweise einen Antrag zur Frage einer einheitlichen Planung und einheitlichen Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens – ich hoffe, dass wir heuer im Rahmen von konkreten Gesetzesvorschlägen dann auch wirklich einmal ernsthaft darüber diskutieren werden –, aber auch dieser Antrag wurde leider vertagt. 

Die Umsetzung eines einheitlichen Vertrages zwischen den Ärztinnen und Ärzten auf der einen und der ÖGK auf der anderen Seite – in Zeiten wie diesen vielleicht eine Notwendigkeit –: Das Optionenpapier des Bundeskanzleramtes sagt ja, dass das, unabhängig von allen Optionen, die in einer Gesundheitsreform umgesetzt werden, ein zentraler Bestandteil ist; diesen einheitlichen Vertrag braucht es unbedingt. Wir hätten einen entsprechenden Antrag gestellt oder eben einen entsprechenden Vorschlag gemacht, wie wir das beschleunigen können – auch gegen den Widerstand diverser Bremser im System –, aber auch das wurde leider vertagt. 

Oder: ein bundesweites Register für postvirale Erkrankungen für ME/CFS: Auch das wurde leider vertagt, obwohl wir uns da eigentlich auch ziemlich einig waren, dass das eine intelligente und eine gescheite Sache wäre. (Abg. Kogler [Grüne]: Apropos: Was ist eigentlich mit der Gesundheitsreform?)

Wie schon gesagt: Mir ist die Logik des Vertagens nicht fremd, wir haben das selber gemacht und machen es auch. Ich verstehe das, lieber Yannick – bevor du herausschreist –, ich verstehe, dass das manchmal auch notwendig ist. (Abg. Shetty [NEOS]: Wie viele Anträge hast du denn nicht vertagt?) Aber, ganz ehrlich, beim Thema Gesundheitsbereich, das den Menschen derartig unter den Fingernägeln brennt, sollte man im Ausschuss schon ein bisschen mehr als einen Beschluss bei insgesamt 21 Tagesordnungspunkten zusammenbringen. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Wahnsinn!) Vielleicht schaffen wir es ja dann nach dem nächsten Ausschuss, hier gemeinsam deutlich mehr beschließen zu können. (Ruf: Sauerei! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Was war die Leistung?) Unsere Hand ist immer noch ausgestreckt, damit wir eine große, eine umfangreiche, eine notwendige Gesundheitsreform auf den Weg bringen, die auch den Menschen draußen wirklich etwas bringt und die für Gerechtigkeit im System sorgt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.19

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/67

14.19

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht ein paar Gedanken zu den Aussagen betreffend den Gesundheitsausschuss: Soweit ich mich erinnern kann, hat er circa 4 Stunden gedauert. Ich habe den Eindruck gehabt, dass sehr intensiv diskutiert wurde (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, aber nichts beschlossen!), dass ich als Staatssekretärin auch durchaus immer bereit bin, die Fragen zu beantworten. Ich finde, wir haben sehr intensiv darüber gesprochen.

Ich kann auch diesen Ansatz von Herrn Kollegen Schallmeiner, dass sich in Wien nicht viel tut, nicht ganz teilen – ich empfinde das anders, es tut sich sehr viel, wir arbeiten sehr intensiv. Auch an vielen Punkten, die als Anträge im Gesundheitsausschuss gewesen sind, wird natürlich im Hintergrund intensiv gearbeitet, und ich bin überzeugt davon, dass wir noch heuer wichtige Beschlüsse im Bereich des Gesundheitswesens hier im Parlament fassen können. Da hoffe ich sehr, dass wir dann auch in eine gute Diskussion gehen und dass dann auch die Oppositionsparteien vieles von dem, was wir auf den Weg bringen möchten, mitbestimmen und mitbeschließen werden. – Das zu diesen Aussagen, wenn ich das so sagen darf.

Zum Gesetzentwurf selber: Ich möchte mich herzlich bedanken, dass dieser Gesetzentwurf heute einstimmig beschlossen wird. Wir haben ja jetzt im Vorfeld schon viel davon gehört, dass es beim Organtransplantationsgesetz vor allem auch darum geht, dass es das Vertrauen der Menschen in dieses System, in das Gesetz und natürlich auch in die Praxis braucht, vor allem auch, dass Organspenden fair sein müssen, dass sie ethisch sein müssen und dass sie natürlich auch immer im Sinne der Menschen erfolgen müssen. Ich bin überzeugt davon: Mit der heutigen Novelle werden wir das auch umsetzen, werden Sie das auch mit beschließen.

Es wurde schon von Frau Kollegin Bogner-Strauß angesprochen, dass es tatsächlich die Praxis dieser Gesamtpakete gibt: dass man Gesamtpakete quasi buchen kann und dass es da nicht nur um den Flug und um die Hotelbuchungen oder um den Krankenhausaufenthalt geht, sondern dass es wirklich auch darum geht, dass Organe vermittelt werden. Ich bin schon überzeugt davon, dass man dieser Praxis entgegenwirken muss, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist und dass das tatsächlich nicht ethisch ist. Deshalb müssen wir diesem Organhandel wirklich Einhalt gebieten, und mit der heutigen Novelle werden wir das machen, weil es natürlich aus unserer Sicht wichtig ist, dass man mit menschlichen Organen kein Geschäft machen darf – und das werden Sie eben heute beschließen.

Wir sind überzeugt davon: Organspenden müssen freiwillig sein, und sie müssen auch unentgeltlich sein. Das ist aus unserer Sicht ein zentraler ethischer Grundsatz in Österreich und natürlich auch in Europa. Ich bin auch überzeugt davon, dass niemand aufgrund von finanziellen Nöten oder wirtschaftlichem Druck oder aus Zwang dazu gebracht werden darf, ein Organ zu spenden. Das passiert leider tatsächlich, diese Praxis gibt es, und deswegen werden wir eben diese rechtlichen Graubereiche mit der heutigen Novelle beseitigen. Es ist so, dass in Zukunft nicht nur der Verkauf von Organen verboten sein wird, sondern ausdrücklich auch die gewinnorientierte Vermittlung von Organen. Ich finde, es ist schon ein großer Erfolg, wenn wir das heute beschließen.

Ebenso ist es im Bereich der Werbung – es wurde schon angesprochen – in Zukunft verboten, dass man für den Organverkauf eine gewinnorientierte Vermittlung macht, und es darf dafür auch nicht mehr geworben werden. Auch das ist aus unserer Sicht sehr wichtig.

Wir möchten natürlich weiterhin gewährleisten, dass Organspenden gemacht werden dürfen, deswegen werden medizinische Behandlungen selbstverständlich auch in Zukunft möglich sein. Es werden Organtransplantationen und die Zusammenarbeit mit anerkannten Einrichtungen natürlich auch weiterhin möglich sein, auch mit internationalen Vermittlungsstellen oder mit den österreichischen Transplantationszentren – auch das wird weiter möglich sein. Es geht daher nicht um Einschränkung von medizinischer Versorgung, sondern es geht darum, dass der Missbrauch verhindert wird.

Ich möchte auch noch darauf eingehen, dass ich davon überzeugt bin, dass es wichtig ist – wie auch schon angesprochen wurde –, dass wir mit dieser Novelle auch dafür sorgen, dass im Bereich der Wissenschaft wirklich Fortschritte gemacht werden können. Wie schon angesprochen ist es so, dass Organe, die nicht eingesetzt werden können, in Zukunft noch besser für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen.

Zusammenfassend möchte ich mich noch einmal bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute einstimmig hier im Nationalrat beschließen werden, und ich kann natürlich sagen, dass Organspende aus unserer Sicht – aus sozialdemokratischer Sicht – ein Akt der Solidarität und kein Geschäftsmodell ist. Es ist mir wirklich wichtig, zu betonen, dass wir mit dieser Gesetzesänderung die ethischen Standards stärken werden. Wir beseitigen rechtliche Graubereiche, und wir sorgen damit für mehr Sicherheit und Klarheit. Ich denke mir – um noch einmal auf den Beginn meiner Rede zurückzukommen –, das stärkt natürlich auch das Vertrauen der Menschen in dieses System. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

14.24

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.

RN/68

14.24

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen: Mit dieser Novelle zum Organtransplantationsgesetz setzen wir wirklich ein klares Zeichen. Denn eines muss uns klar sein: Der menschliche Körper ist keine Ware, Organe sind keine Handelsgüter, und die Not von schwer kranken Menschen darf man nicht zur Grundlage von Geschäftsmodellen machen.

Die Entwicklung – wir haben es heute schon öfters gehört – von sogenannten Organtourismusunternehmen – das Wort allein ist eigentlich schon abschreckend genug – zeigt aber, dass wir einfach die bestehenden Regelungen verschärfen müssen. Es darf eben keine Graubereiche mehr geben, in denen mit Hoffnungen von Patientinnen und Patienten Profit gemacht wird. Diese Novelle macht deutlich, dass man Werbung für den Kauf oder den Verkauf von Organen und für gewinnorientierte Organvermittlung einfach einen Riegel vorschiebt und dass in Österreich kein Platz dafür ist. Die Organspende soll weiterhin freiwillig und unentgeltlich sein. Dieser Grundsatz schützt die Spenderinnen und Spender vor Ausbeutung und die Patientinnen und Patienten vor falschen Versprechungen.

Gleichzeitig ist es aber extrem wichtig, zu betonen, dass es natürlich wesentlich ist, dass in der Öffentlichkeit über Organspenden gesprochen wird: Sachliche Informationen, ärztliche Beratung und öffentliche Aufklärung müssen möglich bleiben, bleiben auch möglich und sind extrem notwendig, denn wir brauchen mehr Vertrauen und mehr Wissen über Organspende.

Ein wesentlicher Teil dieser Novelle ist aber auch der Bereich, dass in der Forschung und der Transplantationsmedizin Klarstellungen erreicht werden. Wenn Organe nicht mehr zur Transplantation geeignet sind, können sie in Zukunft für die Forschung verwendet werden, und auch daraus kann in weiterer Folge viel Gutes entstehen.

Auch die schon von einigen Kollegen vorhin erwähnte sogenannte Maschinenperfusion – das ist ein Verfahren, mit dem bereits entnommene Organe außerhalb des Körpers weiterleben, indem sie gespült werden und viel besser aufbewahrt werden können, als wenn sie nur statisch auf Eis gelegt werden – ist eine neue wissenschaftliche Methode, um eben mehr Transplantationen vornehmen zu können.

Wir stärken mit dieser Novelle den Schutz der Menschenwürde, schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen und ermöglichen Forschung, die den Patientinnen und Patienten dient. Zugleich stellen wir aber unmissverständlich klar: Die Not schwer erkrankter Menschen darf niemals für kommerzielle Interessen ausgenutzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer.

RN/69

14.27

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Zur Novelle ist bereits das meiste gesagt. Ich darf noch einmal festhalten: Österreich hat im internationalen Vergleich ein hervorragendes, stabiles und solidarisches System der Organspende. Unsere rechtlichen Rahmenbedingungen basieren vor allem auf zwei Säulen, nämlich der Freiwilligkeit und der Unentgeltlichkeit. Ein Organ darf niemals eine Ware sein, es darf niemals Gegenstand eines gewinnorientierten Rechtsgeschäftes sein.

Ein großes Problem ist allerdings der moderne Organtourismus, vor allem im Netz. Im digitalen Zeitalter machen skrupellose Geschäftspraktiken nicht vor Staatsgrenzen halt. Wir beobachten, dass sogenannte Organtourismusunternehmen – wie sie schon angesprochen worden sind – und dubiose Vermittlungsplattformen ihre Dienste im Internet direkt österreichischen Patientinnen und Patienten anbieten. Diese Unternehmen versprechen oftmals verzweifelten Patienten oder verzweifelten Menschen, die auf einer Warteliste stehen, schnelle Hilfe, und das oftmals auf dem Rücken der Ärmsten dieser Welt, die dann oft zur Organabgabe gedrängt werden. Das ist moderner Menschenhandel, und genau dem schieben wir mit der vorliegenden Novelle einen Riegel vor.

Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir zwei wesentliche Dinge: explizites Werbeverbot – wir schreiben im Gesetz fest, dass jegliche Werbung für Organverkauf im engeren Sinn sowie gewinnorientierte Vermittlungsdienstleistungen in Österreich strengstens verboten sind – und eine Klarstellung des Geltungsbereichs – wir beseitigen, eh schon angesprochen, jegliche juristische Grauzonen.

Der Beschluss im Gesundheitsausschuss hat schon gezeigt, dass wir uns in dieser Frage parteiübergreifend einig sind: Organhandel hat in Österreich keinen Platz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/70

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 475 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.