RN/64

14.07

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus, zu Hause oder wo auch immer Sie diese Sitzung verfolgen! Menschliche Organe dürfen kein Geschäftsmodell sein. Organspende muss freiwillig, altruistisch und unentgeltlich bleiben, genau deshalb braucht es diese Novelle. Derzeit ist es nämlich so, dass bereits internationale Organtourismusunternehmen am Werk sind und die derzeitigen Regeln eben nicht mehr ausreichen, weil sie sie umgehen. Es geht da um sogenannte All-in-Pakete für mutmaßlich illegale Organtransplantationen im Ausland, inklusive Flug, inklusive Hotel, inklusive Vermittlung. Das bestehende Recht war da viel zu eng formuliert, da konnten wir nicht eingreifen, deshalb braucht es diese Novelle. Ich bin auch froh, dass alle Parteien hier vorhaben, dieser Novelle zuzustimmen. 

Das heißt, es geht nicht nur um den Organhandel selbst, sondern es geht auch um die kommerzielle Vermittlung, wie mein Kollege Rudi Silvan schon betont hat. Deswegen braucht es auch ein Werbeverbot, eine Ausweitung des Werbeverbots. Das heißt, in Zukunft wird Werbung für gewinnorientierte Vermittlungsleistungen rund um Organtransplantationen verboten. Damit schützen wir die Menschen, wir schützen die Patientinnen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, aber auch jene, denen das Organ entnommen wird.

Worum geht es? – Rudi, du hast es gesagt, es geht um Gesundheit, es geht um Menschenwürde und natürlich geht es um Rechtsstaatlichkeit. Genau bei diesem Organhandel – bei diesen Vermittlungen – gibt es oft keine Hygienekriterien und keine medizinischen Standards. Es ist ein Hochrisiko, muss man ganz offen sagen, und man hat oft auch eine mangelnde Nachsorge. Wir sehen uns verpflichtet, hier auf die Menschenwürde zu schauen, auf die Menschen zu schauen.

Ich bin froh, dass ich hier in Österreich lebe, wo jeder von uns per se ein Organspender, eine Organspenderin ist, bis man eben Widerspruch einlegt. Damit ist bei uns die Chance auf eine Organspende groß – auf eine lebensrettende Organspende oder zumindest auf eine lebensverbessernde Organspende. 

Ich möchte aber auch gleich dazusagen, was nicht verboten wird, weil das sehr wichtig ist: Normale medizinische Leistungen – dahin gehend Organtransport, Organbanken, Transplantationszentren und Eurotransplants sowie die entsprechende Beratung und die entsprechenden Informationskampagnen zur Organspende – werden nämlich auch nicht verboten. Für mich als Wissenschafterin ganz wichtig: Organe, die nicht für eine Transplantation verwendet werden können, können für die Forschung verwendet werden. Ich glaube, das ist auch sehr, sehr wichtig und führt zu medizinischer Innovation innerhalb ganz klarer ethischer Grenzen. 

Summa summarum: Die Novellierung war notwendig, sie ist ganz wichtig, sie rettet Leben. Organspende ist nämlich ein Akt der Menschlichkeit und kein Markt. Wir beseitigen hier einen rechtlichen Graubereich und setzen ein ganz klares Signal gegen unlauteren Organhandel und vor allem gegen Organtourismus. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)

14.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.