RN/65
14.11
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseher hier und zu Hause! Werte Kollegen! Ja, wir sprechen über das Organtransplantationsgesetz. Vielleicht lassen Sie mich vorher ganz kurz auf meine Vorredner eingehen: auf Kollegen Kaniak, der über den Gesundheitsausschuss referiert hat, und Kollegen Silvan, der so schön darauf repliziert hat, dass wir ja einiges in der Reformpartnerschaft besprechen und hoffentlich auch bald beschließen. Ich würde sogar noch ein bisschen weitergehen: dass wir das vielleicht nicht erst nächstes Jahr schaffen, sondern vielleicht sogar noch rund um den Sommer. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir dann Lösungen präsentieren können. (Beifall bei den NEOS.)
Aber zurück zum Organtransplantationsgesetz: Es ist mir ganz wichtig, da zu sagen, dass die Wahrung der Freiwilligkeit und vor allem der Unentgeltlichkeit eine ethisch absolut unverrückbare Säule im Bereich der Organspende ist. Mit dieser Novelle stellen wir uns ganz klar gegen jegliche Form der Kommerzialisierung, gegen jede Form der Werbung und gewinnorientierten Vermittlung im Bereich der Organtransplantation. Ich glaube, das ist absolut unumstritten. Darum freue ich mich auch, dass wir hier dann wahrscheinlich alle diesem Gesetz zustimmen werden.
Zu diesem Zweck schließen wir eben auch Schlupflöcher, die vor allem für den internationalen Organtransplantationstourismus genutzt worden sind. Meine Vorrednerin hat es sehr im Detail ausgeführt, aber ein kleiner Aspekt vielleicht noch: Rechtsgeschäfte, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden, sind künftig nichtig. Auch das ist sehr wertvoll für die Vermeidung von unlauteren Methoden, die da hin und wieder zur Anwendung kommen. Was mir persönlich aber sehr, sehr wichtig ist, was essenziell und zentral ist, um das Leben der Menschen zu verbessern, die Gesundheit zu verbessern, Menschenleben zu retten, das ist: Wir erhöhen mit dieser Novelle auch die Möglichkeiten in der Forschung. Die Kollegin hat es angesprochen: Organe, die entnommen werden, aber letztlich nicht verwendet werden können, können künftig wissenschaftlich genutzt werden. Um ein Beispiel zu nennen: neue Verfahren, wie zum Beispiel die sogenannte Ex-situ-Perfusion. Das ist eine Variante, bei der man das Organ entnimmt, außerhalb des Körpers weiter versorgt und nicht nur auf Eis legt. Das führt dazu, dass die Überlebensdauer dieses Organs außerhalb des Körpers deutlich verlängert wird. Das führt dann in weiterer Folge dazu, dass wir weniger Organverlust haben, mehr Organe gesund transplantieren können und mehr Menschen dann ein gesundes Organ haben. Das heißt: Am Ende des Tages führt das zu mehr medizinischem Fortschritt und zu mehr Überlebenschancen und damit zu mehr gesunden Lebensjahren für die betroffenen Menschen.
Geben Sie mir am Schluss bitte noch die Möglichkeit, zu danken: Gerade bei diesem Thema gibt es so viele Menschen im Hintergrund, die in koordinierenden Stellen tätig sind, die sich bei Eurotransplant, aber beispielsweise auch in der österreichischen Koordinierungsstelle bei der GÖG mit diesem Thema beschäftigen, die nicht im Rampenlicht stehen und einen so wertvollen Beitrag leisten, damit die Menschen, die ein Organ brauchen, auch weiterleben können. An dieser Stelle möchte ich mich explizit bei diesen Menschen bedanken. Vielen Dank auch für die breite Zustimmung zu diesem Thema hier in diesem Haus. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.