RN/67
14.19
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht ein paar Gedanken zu den Aussagen betreffend den Gesundheitsausschuss: Soweit ich mich erinnern kann, hat er circa 4 Stunden gedauert. Ich habe den Eindruck gehabt, dass sehr intensiv diskutiert wurde (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, aber nichts beschlossen!), dass ich als Staatssekretärin auch durchaus immer bereit bin, die Fragen zu beantworten. Ich finde, wir haben sehr intensiv darüber gesprochen.
Ich kann auch diesen Ansatz von Herrn Kollegen Schallmeiner, dass sich in Wien nicht viel tut, nicht ganz teilen – ich empfinde das anders, es tut sich sehr viel, wir arbeiten sehr intensiv. Auch an vielen Punkten, die als Anträge im Gesundheitsausschuss gewesen sind, wird natürlich im Hintergrund intensiv gearbeitet, und ich bin überzeugt davon, dass wir noch heuer wichtige Beschlüsse im Bereich des Gesundheitswesens hier im Parlament fassen können. Da hoffe ich sehr, dass wir dann auch in eine gute Diskussion gehen und dass dann auch die Oppositionsparteien vieles von dem, was wir auf den Weg bringen möchten, mitbestimmen und mitbeschließen werden. – Das zu diesen Aussagen, wenn ich das so sagen darf.
Zum Gesetzentwurf selber: Ich möchte mich herzlich bedanken, dass dieser Gesetzentwurf heute einstimmig beschlossen wird. Wir haben ja jetzt im Vorfeld schon viel davon gehört, dass es beim Organtransplantationsgesetz vor allem auch darum geht, dass es das Vertrauen der Menschen in dieses System, in das Gesetz und natürlich auch in die Praxis braucht, vor allem auch, dass Organspenden fair sein müssen, dass sie ethisch sein müssen und dass sie natürlich auch immer im Sinne der Menschen erfolgen müssen. Ich bin überzeugt davon: Mit der heutigen Novelle werden wir das auch umsetzen, werden Sie das auch mit beschließen.
Es wurde schon von Frau Kollegin Bogner-Strauß angesprochen, dass es tatsächlich die Praxis dieser Gesamtpakete gibt: dass man Gesamtpakete quasi buchen kann und dass es da nicht nur um den Flug und um die Hotelbuchungen oder um den Krankenhausaufenthalt geht, sondern dass es wirklich auch darum geht, dass Organe vermittelt werden. Ich bin schon überzeugt davon, dass man dieser Praxis entgegenwirken muss, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist und dass das tatsächlich nicht ethisch ist. Deshalb müssen wir diesem Organhandel wirklich Einhalt gebieten, und mit der heutigen Novelle werden wir das machen, weil es natürlich aus unserer Sicht wichtig ist, dass man mit menschlichen Organen kein Geschäft machen darf – und das werden Sie eben heute beschließen.
Wir sind überzeugt davon: Organspenden müssen freiwillig sein, und sie müssen auch unentgeltlich sein. Das ist aus unserer Sicht ein zentraler ethischer Grundsatz in Österreich und natürlich auch in Europa. Ich bin auch überzeugt davon, dass niemand aufgrund von finanziellen Nöten oder wirtschaftlichem Druck oder aus Zwang dazu gebracht werden darf, ein Organ zu spenden. Das passiert leider tatsächlich, diese Praxis gibt es, und deswegen werden wir eben diese rechtlichen Graubereiche mit der heutigen Novelle beseitigen. Es ist so, dass in Zukunft nicht nur der Verkauf von Organen verboten sein wird, sondern ausdrücklich auch die gewinnorientierte Vermittlung von Organen. Ich finde, es ist schon ein großer Erfolg, wenn wir das heute beschließen.
Ebenso ist es im Bereich der Werbung – es wurde schon angesprochen – in Zukunft verboten, dass man für den Organverkauf eine gewinnorientierte Vermittlung macht, und es darf dafür auch nicht mehr geworben werden. Auch das ist aus unserer Sicht sehr wichtig.
Wir möchten natürlich weiterhin gewährleisten, dass Organspenden gemacht werden dürfen, deswegen werden medizinische Behandlungen selbstverständlich auch in Zukunft möglich sein. Es werden Organtransplantationen und die Zusammenarbeit mit anerkannten Einrichtungen natürlich auch weiterhin möglich sein, auch mit internationalen Vermittlungsstellen oder mit den österreichischen Transplantationszentren – auch das wird weiter möglich sein. Es geht daher nicht um Einschränkung von medizinischer Versorgung, sondern es geht darum, dass der Missbrauch verhindert wird.
Ich möchte auch noch darauf eingehen, dass ich davon überzeugt bin, dass es wichtig ist – wie auch schon angesprochen wurde –, dass wir mit dieser Novelle auch dafür sorgen, dass im Bereich der Wissenschaft wirklich Fortschritte gemacht werden können. Wie schon angesprochen ist es so, dass Organe, die nicht eingesetzt werden können, in Zukunft noch besser für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen.
Zusammenfassend möchte ich mich noch einmal bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute einstimmig hier im Nationalrat beschließen werden, und ich kann natürlich sagen, dass Organspende aus unserer Sicht – aus sozialdemokratischer Sicht – ein Akt der Solidarität und kein Geschäftsmodell ist. Es ist mir wirklich wichtig, zu betonen, dass wir mit dieser Gesetzesänderung die ethischen Standards stärken werden. Wir beseitigen rechtliche Graubereiche, und wir sorgen damit für mehr Sicherheit und Klarheit. Ich denke mir – um noch einmal auf den Beginn meiner Rede zurückzukommen –, das stärkt natürlich auch das Vertrauen der Menschen in dieses System. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
14.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.