RN/68

14.24

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen: Mit dieser Novelle zum Organtransplantationsgesetz setzen wir wirklich ein klares Zeichen. Denn eines muss uns klar sein: Der menschliche Körper ist keine Ware, Organe sind keine Handelsgüter, und die Not von schwer kranken Menschen darf man nicht zur Grundlage von Geschäftsmodellen machen.

Die Entwicklung – wir haben es heute schon öfters gehört – von sogenannten Organtourismusunternehmen – das Wort allein ist eigentlich schon abschreckend genug – zeigt aber, dass wir einfach die bestehenden Regelungen verschärfen müssen. Es darf eben keine Graubereiche mehr geben, in denen mit Hoffnungen von Patientinnen und Patienten Profit gemacht wird. Diese Novelle macht deutlich, dass man Werbung für den Kauf oder den Verkauf von Organen und für gewinnorientierte Organvermittlung einfach einen Riegel vorschiebt und dass in Österreich kein Platz dafür ist. Die Organspende soll weiterhin freiwillig und unentgeltlich sein. Dieser Grundsatz schützt die Spenderinnen und Spender vor Ausbeutung und die Patientinnen und Patienten vor falschen Versprechungen.

Gleichzeitig ist es aber extrem wichtig, zu betonen, dass es natürlich wesentlich ist, dass in der Öffentlichkeit über Organspenden gesprochen wird: Sachliche Informationen, ärztliche Beratung und öffentliche Aufklärung müssen möglich bleiben, bleiben auch möglich und sind extrem notwendig, denn wir brauchen mehr Vertrauen und mehr Wissen über Organspende.

Ein wesentlicher Teil dieser Novelle ist aber auch der Bereich, dass in der Forschung und der Transplantationsmedizin Klarstellungen erreicht werden. Wenn Organe nicht mehr zur Transplantation geeignet sind, können sie in Zukunft für die Forschung verwendet werden, und auch daraus kann in weiterer Folge viel Gutes entstehen.

Auch die schon von einigen Kollegen vorhin erwähnte sogenannte Maschinenperfusion – das ist ein Verfahren, mit dem bereits entnommene Organe außerhalb des Körpers weiterleben, indem sie gespült werden und viel besser aufbewahrt werden können, als wenn sie nur statisch auf Eis gelegt werden – ist eine neue wissenschaftliche Methode, um eben mehr Transplantationen vornehmen zu können.

Wir stärken mit dieser Novelle den Schutz der Menschenwürde, schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen und ermöglichen Forschung, die den Patientinnen und Patienten dient. Zugleich stellen wir aber unmissverständlich klar: Die Not schwer erkrankter Menschen darf niemals für kommerzielle Interessen ausgenutzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.