RN/74

14.39

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren über einen Vorschlag der EU-Kommission in Bezug auf eine Reform der Fluggastrechte. Es gibt Anträge der Regierungsparteien und auch einen Antrag der FPÖ. Ganz grundsätzlich müssen wir sagen: Das, was vonseiten der EU-Kommission vorliegt, beurteilen wir weniger als notwendige Modernisierung, wie das jetzt dargestellt wurde, sondern als schrittweise Aushöhlung. 

Konkret wird vorgeschlagen, die Entschädigungsmöglichkeit zu verwässern, weil die Zeiten verlängert werden. Aktuell gibt es Entschädigungsmöglichkeiten bereits bei 3 Stunden Verspätung. Das soll auf 4 bis 6 Stunden ausgedehnt werden, bei Langstreckenflügen ab 6 000 Kilometern, also zum Beispiel Wien – New York, soll es erst ab 12 Stunden Verspätung Entschädigungsmöglichkeiten geben. Das heißt: In der Praxis würden die meisten Verspätungen gar nicht mehr unter die Rechte einer Entschädigung fallen. Das heißt, die Konsumenten werden de facto enteignet, wenn man so will. (Abg. Wurm [FPÖ]: Genau!)

Ein weiterer Punkt: Kerosinknappheit soll plötzlich pauschal als höhere Gewalt gewertet werden, und das vor dem Hintergrund, dass wir auch von unserer Regierung gehört haben, dass das ja eh kein Problem ist. Also was wir konkret befürchten, ist, dass das als pauschale Rechtfertigung der Fluglinien genommen werden kann, dass eben eine Knappheit vorlag und sie daher nichts für diese Verspätung können. Wobei man umgekehrt sagen müsste: Eigentlich müsste die Fluglinie dazu gedrängt werden, vorzusorgen, damit es nicht zu dieser Knappheit kommt. 

In der Formulierung der Bundesregierung ist von einer „ausgewogenen Weiterentwicklung“ der Fluggastrechte die Rede. Ausgewogen heißt so etwas wie Abwägen von Konsumentenschutzrechten und Wirtschaftlichkeit. Und da hören wir schon immer wieder heraus, dass im Endeffekt die Konsumentinnen und Konsumenten draufzahlen. 

Also wenn das wirtschaftliche Argument durchschlägt, dann zahlen die Konsumenten drauf. Das ist ein Tor für Deregulierung. So zeigt es sich in vielen Bereichen, zum Beispiel auch beim Mieterschutz oder bei Arbeitnehmer:innenschutzrechten. 

Das Problem liegt nämlich eigentlich woanders: Auch jetzt greifen viele Entschädigungsregelungen nicht, und viele Passagiere verzichten auf ihre Rechte, weil es so mühsam ist, etwas einzuklagen. Wir sind ganz klar für eine Stärkung der Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und ersuchen die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen.

Wir nehmen wahr, dass die bestehenden Regelungen einen Anreiz geschaffen haben, Verspätungen zu vermeiden, und dieser Anreiz wird in Zukunft eigentlich abnehmen; denn wenn ich eh keine Entschädigung zahlen muss, warum soll ich mich dann überhaupt anstrengen? 

Daher ganz klar: Wir brauchen starke Rechte für Passagierinnen und Passagiere, für Reisende, und keine Schwächung. Anstatt Konsument:innenrechte abzubauen, soll sich die Regierung für deren Stärkung einsetzen und auch – aber das ist ein anderes Thema – für Alternativen zu Flugreisen wie zum Beispiel fürs Bahnfahren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.