RN/75

14.42

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Vielen von uns hier im Saal und wahrscheinlich auch Ihnen, die Sie uns via Livestream zusehen, wird es schon einmal passiert sein, dass man am Flughafen mit vielleicht Kindern oder älteren Mitreisenden gestrandet ist und es plötzlich heißt, der Flug ist annulliert worden, überhaupt abgesagt. Dann steht man vor einem großen Problem. Und dann ist es wichtig, dass es Fluggastrechte und einen starken Konsumentenschutz gibt, meine Damen und Herren. 

Wie die Vorredner schon gesagt haben, gibt es aktuell in der Europäischen Kommission eine Reform zu dieser Fluggastrechteregelung. Ich muss schon feststellen, dass diese Regelung, dass es statt nach 3 Stunden erst ab 4 oder 6 Stunden Verspätung eine Entschädigung gibt, keine technische Änderung ist. Ich glaube, das ist ein großes Problem. 

Man stelle sich vor: Der Flieger kommt gar nicht oder 3 Stunden verspätet: Dann habe ich schon ein Thema bei meinen Terminen, und es kann auch sein, dass ich vielleicht kein Hotelzimmer mehr bekomme. Bei einer Verspätung von 4 bis 6 Stunden ist eigentlich schon ein ganzer Reisetag weg. 

Die aktuell geltende EU-Fluggastrechteverordnung stammt, wie wir gehört haben, aus 2004. Darin ist genau niedergeschrieben, dass, wenn dieser Flug verspätet oder nicht stattfindet, eine Entschädigung zu zahlen ist, nämlich 250 bis 600 Euro, es kommt auf die Distanz an. 

Nun habe ich von der Reform gesprochen. Die Europäische Kommission hat jetzt vor, diese Verordnung dahin gehend zu ändern, dass es für diese 4 bis 6 Stunden Verspätung nur mehr eine Entschädigung von 300 Euro geben wird; und wenn man sich das genauer anschaut – und Experten haben sich das angeschaut –, würden 60 Prozent der jetzigen Betroffenen keine Entschädigung bekommen. 

Darum sagen wir, auch die Bundesregierung: Diese 3-Stunden-Linie ist unsere rote Linie. Auch das Europäische Parlament steht zu diesen 3 Stunden. Ach über den Trilog sind wir immer in Austausch, und das ist auch die österreichische Position. 

Frau Kollegin Götze! Wir müssen diese Debatte ehrlich und offen führen, denn – Herr Wurm hat das auch kritisiert – wenn wir in einer Situation, in der die europäische Luftfahrt auch Herausforderungen hat, sei es die angesprochene Kerosinknappheit oder die internationale Konkurrenz, nicht handeln, dann wird in Innsbruck bald kein Flieger mehr starten und du, Kollege Wurm, wirst nach München fahren müssen. Ich glaube nicht, dass das im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ist. (Abg. Zorba [Grüne]: Was ist das für ein ...? Ist ein Wahnsinn!) 

Wir, die Regierung, schauen, dass wir hier diesen Konsumentenschutz nicht im wahrsten Sinne des Wortes über Bord werfen, sondern ihn verstärken. Darum haben die Regierungsparteien, ÖVP, SPÖ und NEOS, diesen Antrag eingebracht, in dem es um die Weiterentwicklung der Rechte unserer Konsumentinnen und Konsumenten geht (Abg. Wurm [FPÖ]: Also kommt’s zu keiner ..., oder?), aber auch um den Wettbewerb, damit wir wettbewerbsfähig bleiben können; wobei sich das eigentlich gut vereinbaren lässt, das eine schließt das andere nicht aus. (Abg. Wurm [FPÖ]: Welche österreichische Airline haben wir noch?)

Darum bitte ich Sie, liebe Freiheitliche Partei – lieber Kollege Wurm, du hast ja gesagt, es ist eigentlich der gleiche Antrag, aber er ist halt nicht von euch –, um Unterstützung. Es ist ja auch kurz vor der Reisezeit, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auch regeln. 

Im Sinne unserer Passagierinnen und Passagieren möchte ich Danke sagen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Flugdienst in Österreich regeln. Wir können wirklich stolz sein, wenn wir bedenken, was uns da alles gelingt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.46

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tina Angela Berger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.