RN/79

14.59

Abgeordneter Manuel Pfeifer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseher! Ja, Frau Staatssekretärin, wir werden Sie beim Wort nehmen und schauen, ob es wirklich keine Verschlechterung der Fluggastrechte gibt. An das Gleiche kann ich mich nämlich erinnern, als wir über Mercosur gesprochen haben: Nein, es wird keinen Beitritt zu Mercosur geben!, und wir sehen den aktuellen Stand, wo wir jetzt stehen. Also werden wir bei den Fluggastrechten auch genau hinschauen, wie der Status ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss es schließlich jenen Leuten, die beruflich auf Flugzeuge angewiesen sind, erklären, und auch den Familien, die sich einen Urlaub verdient haben, die gerne einmal wegfliegen möchten, irgendwo am Flughafen stranden und dann in ihren Rechten beschnitten werden. Genau deshalb gibt es ja auch diese Fluggastrechte. Ja, sie gehören überarbeitet. Ja, sie gehören vereinfacht. (Zwischenruf der Abg. Holzegger [NEOS].) Das heißt, dass die Antragstellung nicht mehr ewig dauert, indem ewig Formulare auszufüllen sind, sondern dass Gelder automatisch ausbezahlt werden. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Genau deshalb haben wir Freiheitliche einen einfachen und klaren Antrag eingebracht. Die Bundesregierung soll jede Verschlechterung der bestehenden Fluggastrechte entschieden ablehnen – ich glaube, dieser eine Satz sagt ja alles. Es wird von der Regierung lang und breit herumgesprochen; aber dieser eine Satz ist ja entscheidend, denn was macht die Verliererampel? – Sie bringt einen eigenen Antrag ein, und da wird auf die Worte „ausgewogene Weiterentwicklung“, „wirtschaftliche Tragfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit“ der Luftfahrt eingegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf gut Deutsch heißt das, es wird eine Verschlechterung geben, weil man sonst diese Wörter nicht in einen Antrag so zu formulieren braucht und gleich unserem freiheitlichen Antrag hätte zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Konsumentenschutzausschuss ist bei mir der Eindruck entstanden, dass einige Airline-Lobbyisten in diesem Ausschuss sitzen. Ich glaube, Sie haben vergessen, dass Sie im Konsumentenschutzausschuss und nicht im Wirtschaftsausschuss sitzen und für unsere Bürger einstehen sollten. (Zwischenruf der Abg. Holzegger [NEOS].) 

Ich möchte dazu ein Beispiel aus der Praxis bringen: Eine ältere Familie bucht einen Urlaub. Ein Online-Check-in ist aufgrund des Alters und der fehlenden technischen Möglichkeiten leider nicht möglich – und dafür wird von den Airlines schon extra kassiert. Wir haben auch im Ausschuss schon mehrere Anträge für ein Recht auf analoges Leben eingebracht. Nur, dass wir auch ungefähr den Kostenrahmen kennen: Eurowings verlangt ab 40 Euro Gebühr für ein normales Ticket, das man sich am Schalter besorgen kann. Das heißt, für einen Hin- und Rückflug sind das 80 Euro für eine Person, sehr geehrte Damen und Herren. Wir fordern ganz klar: Auch ein Recht auf analoges Leben ohne Mehrkosten für Leute, die kein Smartphone haben oder auch keinen Online-Check-in benutzen können, gehört in die Fluggastrechte rein. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird immer von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gesprochen. Die Lufthansa-Gruppe – ja, da gehört auch die Austrian Airlines dazu – schrieb letztes Jahr, 2025, einen Gewinn von 1,3 Milliarden Euro. Das sind 1 300 Millionen Euro, sehr geehrte Damen und Herren, und bei so einem Gewinn spricht man davon, dass man den Konsumentenschutz verschlechtern muss. Also da sind wir entschieden dagegen! 

Wir Freiheitliche stehen an der Seite der Konsumenten, der Familien, der älteren Generation und jener Menschen, die jeden Tag arbeiten und sich ihren Urlaub hart verdienen. Wir brauchen einen politischen Systemwechsel, weg von den Konzerninteressen und dem Lobbyismus der Einheitspartei hin zu einer Politik für die eigene Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.03

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Matznetter. Ich stelle die Redezeit wie gewünscht auf 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.