RN/119
17.13
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben ja morgen noch einmal Gelegenheit, den sogenannten kleinen Untersuchungsausschuss (Abg. Steiner [FPÖ]: Das darfst nicht sagen! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja keiner!) – in Wirklichkeit ist es eben, wie die Kollegin gesagt hat, keiner; genau, darum versuche ich ja, es jetzt zu präzisieren –, in Wirklichkeit den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, zu diskutieren. Wir haben morgen mit dem Abschlussbericht einen eigenen Tagesordnungspunkt.
Wir diskutieren heute hier unter diesem Tagesordnungspunkt etwas ganz anderes, nämlich einen Antrag Ihrer Fraktion mit zwei Wünschen zu diesem Ausschuss, nämlich einerseits ein Minderheitsrecht zur Ladung von Auskunftspersonen für 25 Prozent der Mitglieder dieses Ausschusses und eine Strafandrohung bei Falschaussage.
Zum ersten Punkt, zu diesem Minderheitsrecht: Also Diskussionen über Minderheitsrechte, über Parlamentarismus waren uns immer ein Anliegen und dieser Diskussion werden wir uns auch nicht verwehren. Da stehen wir für Diskussionen immer zur Verfügung.
Ich möchte aber auf den zweiten Punkt eingehen, nämlich die Wahrheitspflicht – auch das hat die Kollegin schon angesprochen –: Es gibt einen Ausschuss mit Wahrheitspflicht und das ist der Untersuchungsausschuss – den gibt es, man muss ihn halt richtig nutzen. Sie haben ja selber überlegt: Machen wir jetzt einen Pilnacek-Untersuchungsausschuss, einen Covid-Untersuchungsausschuss oder einen NGO-Untersuchungsausschuss? – Überlegt es euch halt! Es gibt das Instrument, aber man kann es halt nur einmal anwenden und das sollte man vernünftig machen. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Spalt [FPÖ].)
Vielleicht ein bisschen zum Hintergrund, warum dieser Antrag gekommen ist – die Vorrednerinnen und Vorredner haben es ja schon angesprochen –: Der Unterausschuss war halt für Sie zu wenig ergiebig. Ja warum? – Weil Sie keine Smoking Gun gefunden haben. Sie haben keinen Missbrauch von Fördergeldern gefunden, Sie haben auch keine politische Vergabe von Fördergeldern gefunden. Es hat schlicht nichts gegeben, und da ändert auch die Wahrheitspflicht oder eine Strafandrohung oder desgleichen nichts.
Man muss sich einmal überlegen, was Sie da jetzt mit diesem Antrag eigentlich machen, denn: Da waren 80 Auskunftspersonen geladen, die alle nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft gegeben haben. (Abg. Steiner [FPÖ]: Nein, das Außenministerium ...!) Sie haben in der Regel fundierte, detaillierte Auskunft gegeben, und Sie unterstellen denen jetzt, dass sie Falschaussagen gemacht haben? Und noch einmal weitergedacht: Was wäre denn passiert, wenn wir jetzt die Wahrheitspflicht gehabt hätten? – Na, dann hätte vielleicht der eine oder andere gesagt: Das ist mir nicht mehr zu 100 Prozent erinnerlich und darum sage ich lieber nichts! Ich entschlage mich, weil ich es einfach nicht mehr zu 100 Prozent richtig weiß! – Das ist nämlich dann die Konsequenz. Da haben Sie dann überhaupt nichts gewonnen, außer dass Sie noch weniger Auskunft bekommen.
Es gibt das Instrument, nutzen Sie es richtig!
Und vielleicht noch eines, weil Sie von der Aufwertung dieses kleinen Untersuchungsausschusses sprechen (Abg. Steiner [FPÖ]: Das darfst nicht sagen!): Da gehören immer zwei dazu, nämlich auch die Parlamentarier. Das beginnt mit der Auswahl des Themas, mit der Vorbereitung und mit der Art und Weise, wie man dann in diesem Ausschuss agiert. (Ruf bei der FPÖ: Das Thema war gut!) Wenn man dort nämlich sachlich agiert, versucht, etwas herauszufinden, wenn man gut vorbereitet ist, dann kann man dieses Instrument auch aufwerten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
17.16
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.