RN/121

17.21

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Abschließend nur einige Anmerkungen, vor allem zum Redebeitrag des Kollegen Gerstl oder auch zu jenem Beitrag, der von der SPÖ gekommen ist. Sie haben gesagt, es sei nichts herausgekommen, deswegen wollen wir die Regeln ändern. 

Das stimmt überhaupt nicht. Dieser Ausschuss ist zu Ende. Wir werden morgen debattieren, was stattgefunden hat. Es ist aber auch klar, dass diese Rechtsnorm, die den Rechnungshofunterausschuss regelt, einen schweren Systemfehler hat, nämlich den Systemfehler, dass dessen Einsetzung ein Minderheitsrecht ist, dass es im Ausschuss selber aber keine Minderheitsrechte gibt. Deswegen wird dieser Teil der Geschäftsordnung, der ein Ausdruck des Interpellationsrechtes ist, in dieser Form nie so richtig funktionieren. Das Interpellationsrecht ist von zentraler Bedeutung, weil wir neben der Gesetzgebung vor allem auch die Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung haben. Wenn diese Rechtsinstitute nicht in sich schlüssig sind, wird das nie gut funktionieren und werden wir unsere Aufgabe so nie wirklich in der Form erfüllen können, wie wir als Verfassungsgesetzgeber uns das selber vorgenommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Als ich diesen Antrag geschrieben habe, habe ich mir überlegt: Wie geht man das an? Nimmt man die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse und bastelt eine Teilmenge daraus? Oder zieht man eine klare Grenze zwischen der NR-GO und der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse? – Ich habe mich für die klare Grenze entschieden, denn, wenn Sie den Antrag lesen, dann werden Sie feststellen, dass es keinen einzigen Verweis auf die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse gibt. Das habe ich deswegen getan, um klarzustellen, dass der Rechnungshofunterausschuss eben kein kleiner Untersuchungsausschuss ist, sondern ein Rechtsinstitut, das älter ist und das für sich genommen eine Tradition in unserer Geschäftsordnung hat.

Wenn die Einsetzung ein Minderheitsrecht ist, dann ist es völlig billig, dass zum Beispiel ein Viertel der Ausschussmitglieder die Ladung einer Auskunftsperson verlangen kann, sei es eines Regierungsmitglieds, sei es eines Experten oder wessen auch immer. Der Rechtsschutz findet dort durch einen Verweis auf die Entschlagungsrechte statt, da braucht sich auch niemand Sorgen zu machen. Man kann natürlich im Geschäftsordnungskomitee darüber diskutieren, ob man den Rechtsschutz durch die eine oder andere Form noch erweitern kann, aber auch diesbezüglich ist Bedacht genommen. Deswegen muss sich vor diesem Rechtsinstitut, so wie wir es vorschlagen, niemand fürchten, außer diejenigen, die sich davor fürchten, dass Macht Kontrolle braucht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.23

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.