Anfrage 87/M

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister: 

„Wie bewerten Sie das Frauenbild, das Österreich mit seinem Beitrag bei der Biennale vermittelt?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Schönen guten Morgen, werte Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Ecker, für Ihre Frage. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Beitrag auf der Biennale von der Kunstfreiheit gedeckt ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Kunstfreiheit ist ein sehr hohes Gut, und dieses hohe Gut ist mehrfach rechtlich abgesichert, auch extrem durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die als solche auch gilt. An sich ist ja die Entscheidung, dass dieser Beitrag der österreichische Beitrag bei der Biennale ist, durchaus schon vor Längerem gefallen, noch zu Beginn des Jahres 2025 durch den vormaligen Minister für Kunst und Kultur.

Dass Beiträge von Künstlerinnen auch eine gesellschaftspolitische oder frauenpolitische Debatte auslösen, zeigt sich anhand dieses Beispiels. Ich denke, das ist auch das gute Recht von Kunst, von Künstlerinnen in der Gestaltung ihrer Beiträge. Und ich sage es Ihnen auch ganz offen: Als Frauenministerin zu beurteilen, was und ob Frauen etwas anhaben, das möchte ich an dieser Stelle nicht tun, und es steht mir auch nicht zu – genauso wie andere Personen nicht beurteilen sollten, was Frauen tragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Minister! Bei allem Verständnis für Kulturfreiheit, wie rechtfertigen Sie es gegenüber den Frauen in Österreich, die fast jeden Tag mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind, dass mit öffentlichen Geldern eine Biennale-Performance gefördert wird, in der nackte Frauenkörper und körperliche Grenzüberschreitungen zur Schau gestellt werden? (Abg. Herr [SPÖ]: Das ist Kunst!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass ich weder als Ministerin noch als Privatperson beurteile, was Frauen tragen, ob Frauen etwas tragen, weil genau diese Beurteilung zur Täter-Opfer-Umkehr führt. Gerade auch bei Gewaltvorfällen wird sehr oft gefragt: Was hatte sie denn an? Ist sie nicht selber schuld? Diese Täter-Opfer-Umkehr halte ich für höchst problematisch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.) Deswegen denke ich, dass auch die Debatte rund um den Beitrag bei der Kunstbiennale von der Kunstfreiheit gedeckt ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Erste weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Gasser. – Bitte schön.

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Ministerin! Wie wir sehen, gibt es sehr unterschiedliche Interpretationen davon, was ein positives oder negatives Frauenbild ist. Ich glaube, was uns allen wichtig ist, ist das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir wissen aber auch, dass besonders negative Frauenbilder Gewaltspiralen in Gang setzen können und dadurch das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen auch unterdrückt werden kann. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen setzt da wichtige Schritte und wird auch ein wichtiges Instrument sein, um ein selbstbestimmtes Frauenbild zu unterstützen.

Meine Frage dazu ist, wie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gemonitort wird, damit eine kontinuierliche Umsetzung gewährleistet ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank für diese Frage. An dieser Stelle sei betont, dass wir erneut zwei Femizide zu verzeichnen haben, die uns, denke ich, als gesamte Republik nicht nur erschüttern, sondern auch nicht kaltlassen dürfen. Erneut sind zwei Frauenleben durch Waffengewalt von Männern genommen worden. Wir haben auch gesehen, dass ein Vater – zu Recht – mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft worden ist, weil er einen Mordversuch an seiner eigenen Tochter verübt hat. Das alles ist aufs Schärfste zu verurteilen, und deswegen ist jede Maßnahme, die wir im Gewaltschutz ergreifen können, notwendig.

Der Nationale Aktionsplan wurde letztes Jahr beschlossen. Wir versuchen, wesentliche Maßnahmen auf eine Fast-Lane zu bringen, verhandeln mit dem Innen- und mit dem Justizressort – beispielsweise in Bezug auf das digitale Tracking. Wir haben mit Christoph Wiederkehr, dem Bildungsminister, einen Videowettbewerb zum Thema „Gewaltschutz ist Männersache“ gestartet, mit dem insbesondere Burschen adressiert werden sollen, die ja im Kontext von Gewalt an Frauen die Gewalttäter sind. Da muss das Rollenverständnis, dass Gewalt okay oder akzeptabel sei – das ist niemals okay! –, aufgebrochen werden.

So monitoren wir den laufenden Fortschritt des Nationalen Aktionsplans, der ja auch konkrete Zahlen zur Umsetzung beinhaltet – auch gemeinsam mit den Regierungskolleginnen und -kollegen. Also von daher: Laufender Fortschritt ist wichtig, und die aktuellen Fälle zeigen uns, wie notwendig das ist. – Danke. (Abg. Gasser [NEOS]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Giuliani-Sterrer. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Frau Ministerin! Weder das Frauenbild der Bundesregierung noch meines ist so, wie das vieler illegaler Migranten, das in Österreich mittlerweile Verbreitung findet: Frauen sind kein Freiwild! Die Gewalt gegen Frauen ist aber als ein Symptom des Zerfalls der gesellschaftlichen Ordnung in diesem Land zu bewerten.

Sie haben einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit 159 Punkten präsentiert, es fehlt darin aber die konsequente Rückführungspolitik. Es gibt laut Aktionsplan kein Gesetzesvorhaben, das die Aufnahme von Rückführungsmaßnahmen vorsieht. (Ruf bei der SPÖ: Frage!

Zu den Fakten: 46,8 Prozent aller Tatverdächtigen sind ausländische Staatsbürger – bei 19 Prozent Bevölkerungsanteil. Ich erinnere hier an die Opfer: Leonie, 13, ermordet, vergewaltigt, ihr Mörder hatte fünf Anzeigen; Anna, 17: Täter, die Freisprüche bekommen haben; oder die drei Frauen in dem Wiener Bordell - -

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte zur Frage kommen!

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (fortsetzend): Ich frage hier für die Mütter und die Familien der Opfer: Sind diese illegalen Straftäter noch immer in Österreich?

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Ich kann Ihnen erneut ganz klar sagen, dass jegliche Gewalt gegen Frauen oder Mädchen inakzeptabel ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Keine Antwort!) Es ist mir egal, woher der Täter kommt, wer der Täter ist. Dass die Strafverfolgung und alle weiteren juristischen Schritte notwendig sind, um Gewalttäter zur Verantwortung zu ziehen, ist vollkommen klar. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Wo ist die Antwort?)

Bezüglich der Inhaftierung: Ich bin nicht die Justizministerin, das kann ich Ihnen nicht sagen. Hier im Parlament wurde aber gestern – neben dem Nationalen Aktionsplan, der schon länger beschlossen worden ist – auch die Geas beschlossen (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Keine Antwort!), die, denke ich, insgesamt – auch in anderen Bereichen – einen sehr wichtigen Beitrag für weitergehende Schritte im legistischen Bereich leistet. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Antwort!)  Ich bin nicht die Justizministerin, und die Frage, die Sie gestellt haben, ist nicht in meinem Vollzugsbereich, wiewohl ich jegliche Gewalt gegen Frauen zutiefst verachte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Also sind sie in Österreich!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 2. Anfrage, 81/M, jener der Frau Abgeordneten Juliane Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Abgeordnete.