Anfrage 88/M

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Wie Sie wissen, steigt die Zahl der Studienwerber aus Drittstaaten kontinuierlich, weshalb die Universitätenkonferenz schon länger auch höhere Hürden fordert. Insbesondere wird angeregt, dass ausländische Studienwerber bereits im Zulassungsverfahren ein höheres Deutschniveau vorweisen müssen, um den Verwaltungsaufwand zu senken und auch die Anzahl der Anträge zu reduzieren. Deshalb wäre meine Frage: 

„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Empfehlung der Universitätskonferenz nachzukommen, höhere Zugangshürden für ausländische Studienwerber einzuführen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Zunächst möchte ich festhalten, dass Rektorinnen und Rektoren nach § 61 Abs. 4 UG bereits jetzt die Möglichkeit haben, Studienwerberinnen und -werber aus Drittstaaten besondere verkürzte Fristen zukommen zu lassen beziehungsweise diese zu bestimmen, und es den Universitäten in ihrer Autonomie obliegt, diese Fristen und diese Möglichkeiten auszureizen beziehungsweise zu nutzen. Das ist jetzt bereits möglich. 

Zum Thema Zugangsregelungen: Da ist es so, dass wir diese ja bis Ende des Jahres evaluieren müssen und im kommenden Jahr auch neue Regelungen vorlegen müssen, da die aktuellen Regelungen bis Ende 2027 auslaufen; da laufen Gespräche.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Danke. – Frau Minister, Ihr Ministerium plant, wie gestern bekannt wurde, bei den öffentlichen Universitäten massive budgetäre Einschnitte. Die Universitäten warnen bereits vor massivem Stellenabbau, vor sinkender Studienqualität und schlechteren Betreuungsverhältnissen. Wir sehen gleichzeitig, dass insbesondere Studenten aus Drittstaaten Österreich nach dem Studium rasch wieder Richtung Heimat verlassen. Aus diesem Grund meine Frage: 

Wie rechtfertigen Sie es, dass Sie angesichts der desaströsen budgetären Lage nicht sofort strenge Quoten oder gar einen Aufnahmestopp für Drittstaatsangehörige umsetzen, um die Studienqualität und Studienplätze für heimische Studenten zu sichern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin. 

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Auch bezüglich des Budgets in meinem Haus gilt es festzuhalten, dass die Verhandlungen, so wie die Verhandlungen zum Budget 2027/2028 insgesamt, noch nicht final abgeschlossen sind. 

Die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode, also jene von 2025 bis 2027, sieht ja eine Höhe vor, die ich noch von meinem Vorgänger Martin Polaschek übernehmen durfte, nämlich in die Höhe von 16,1 Milliarden Euro; dazu kommen zweimal 90 Millionen Euro Überschreitungsermächtigung für Ärztinnen-, Ärztegehälter. Das ist die aktuelle Summe, die den Universitäten unmittelbar zukommt; dazu kommen natürlich die Mittel über den FTI-Pakt und weiteres. 

Es ist so, dass wir auch in der Industriestrategie und im Regierungsprogramm festgehalten haben, dass Absolventinnen und Absolventen österreichischer Hochschulen auch am Arbeitsmarkt als Fachkräfte gehalten werden sollen. Das findet sich auch in unterschiedlichen Programmen oder Forderungspunkten von Bundesländern wieder, wie beispielsweise in der Steiermark durch die dortige Landesregierung. 

Es sind Vorhaben, die aktiv unterstützt werden, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – als Fachkräfte gehalten werden sollen, weil wir eben davon ausgehen können, dass unsere Universitäten, unsere Hochschulen eine gute, beste Bildung, Ausbildung garantiert haben und wir dieses Know-how am Arbeitsmarkt auch benötigen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 82/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.