10.25

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Österreicher! Die Regierung verkauft diese Umsatzsteuersenkung auf gewisse Lebensmittel als große Entlastung für die Menschen. Schauen wir uns einmal an, was das ungefähr ist! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Entlastung wird versprochen“, „Belastung wird geliefert“ auf das Rednerinnen- und Rednerpult.) Nehmen wir als Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern: Sie arbeitet 30 Stunden pro Woche im Lebensmittelhandel, verdient ungefähr 2 000 Euro im Monat brutto. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: ... viel Information ...!) Durch die Senkung der Umsatzsteuer spart sie sich ab Juli 10 bis 15 Euro, und ab Jänner nehmt ihr ihr über die Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 59 Euro. Das heißt, es wird eine Nettomehrbelastung von 600 Euro sein. Die Danksagung der Betroffenen wird sich in Grenzen halten. 

Für diese sogenannte Entlastung zwingt man Tausende von Betrieben, ihre Registrierkassen umzustellen, Steuerberater zu konsultieren und sich mit Abgrenzungsfragen zu beschäftigen. Für die Wirtschaft entstehen Millionen an Kosten.

Die Auswahl der Lebensmittelprodukte, bei denen die Senkung gilt, meine Damen und Herren, ist, um es freundlich auszudrücken, nicht gerade logisch. Was meine ich damit? – Roggenbrot wird begünstigt, Roggenmehl nicht. Pommes frites frisch werden begünstigt, Pommes frites gefroren nicht. Salz wird begünstigt, Kräutersalz nicht. Butter wird begünstigt, Kräuterbutter – auch. (Heiterkeit bei der FPÖ.

Dann eine weitere Fragestellung: Wo die Dienstleistung überwiegt, gelten weiterhin 10 Prozent. Es ist also klar: Die Gastronomie ist ausgenommen. Meine Damen und Herren, es gibt aber auch Nebenrechte. Das heißt, Sie können sich bei Ihrem Wirt ums Eck, wenn Sie das Semmerl und die Milch vergessen haben, am Sonntagvormittag die Semmel und die Milch holen. Das gilt als Nebenrecht. Wäre es klassischer Handel, würden 4,9 Prozent gelten, ich gehe aber davon aus, dass die Gastronomie nicht die Kassen umstellt. 

Sie kaufen sich beim Lebensmittelhändler eine Jausenplatte. Die Butter bei der Jausenplatte ist klar: Es ist eine Einheit – 10 Prozent. Das Gebäck dazu wäre in diesem Fall auch 10 Prozent, die wird es aber im Handel nicht geben, weil das kaum einer ausweisen wird, weil das auch eine Einheit wäre. 

Zukünftig, werte Kollegen, wenn ihr am Vormittag auf eine Jause geht, überlegt euch genau, was ihr tut! Kauft man sich eine Leberkäsesemmel zum Mitnehmen: 10 Prozent. Kauft man sich eine Schnitte Leberkäse mit Semmel zum Mitnehmen: Leberkäse 10 Prozent, Semmel 5 Prozent. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Lasst sich nicht erfinden!) Wenn ihr aber beim Hinausgehen jemanden trefft und ihr entschließt euch, den Leberkäse im Geschäft zu verzehren, dann bitte nachversteuern, denn dann überwiegt wieder die Dienstleistung: 10 Prozent. (Neuerliche Heiterkeit bei der FPÖ.)

Dass solche Gesetze beschlossen werden oder eine Mehrheit finden, das kann man eigentlich nicht erfinden, aber genau für solche eigenwilligen Gesetze hat der Verfassungsgerichtshof bereits 1994 in seinem berühmten Denksporterkenntnis festgestellt: Der Normunterworfene muss die Möglichkeit haben, sich der Norm gerecht zu verhalten. Gesetze dürfen nicht so kompliziert sein, dass zu ihrem „Verständnis außerordentliche methodische Fähigkeiten und eine gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erforderlich sind“. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ihr Gesetz kann man zwar mit Logik nicht lösen, siehe Roggenmehl/Roggenbrot, es widerspricht aber ganz klar diesem Erkenntnis, und die Handelsverbände überlegen schon eine Klage. Ich gehe davon aus, dass sie gute Chancen haben, dass das nachher aufgehoben wird. 

Hohes Haus, geschätzte Österreicher, was soll man sagen? – Die Regierung kann es einfach nicht. Österreich braucht keine steuerpolitischen Denksportaufgaben. Österreich braucht ein einfaches, verständliches, gerechtes Steuersystem und endlich wirkliche Entlastung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.29

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.