12.41
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Wenn ich den Sinn Ihrer Rede zusammenfasse, dann bedeutet das, dass diejenigen, die gewählt werden, die Demokratie gefährden, und jene, die nicht mehr gewählt werden, die Demokratie retten. Das ist einer Justizministerin in diesem Haus der Demokratie unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)
Anmerkung zu den Ausführungen der Kollegin Wotschke und des Kollegen Hammer betreffend unsere Mitarbeiter: Wir stellen uns schützend vor unsere Mitarbeiter, im freiheitlichen Parlamentsklub arbeiten ausschließlich Personen, die unbescholten sind (Zwischenrufe der Abgeordneten Voglauer [Grüne] und Schroll [SPÖ]), sich zum Parteiprogramm der FPÖ bekennen und sich somit auch uneingeschränkt zur österreichischen Bundesverfassung bekennen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich möchte sogar so weit gehen, dass ich sage, die FPÖ ist die einzige Partei in diesem Haus, die sich uneingeschränkt zur österreichischen Bundesverfassung und ihren Grundprinzipien bekennt (Beifall bei der FPÖ – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen), zumal alle anderen sie im Salzsäurefass einer europäischen Zentralverfassung aufgelöst wissen wollen. Dagegen verwehren wir uns und wir kämpfen auch dagegen an, gemeinsam mit unseren Mitarbeitern. (Beifall bei der FPÖ. –Zwischenruf des Abg. Ofenauer [ÖVP].)
Vor diesem Hintergrund finde ich es auch sehr gut, dass es in der Präsidialkonferenz nicht nur keinen Konsens, sondern nicht einmal eine parlamentarische Mehrheit dafür gegeben hat, die Hausordnung des Hohen Hauses oder die Rechtsbedingungen, die Sicherheitserklärungen für parlamentarische Mitarbeiter nach sich ziehen würden, zu ändern, zumal wir hier im Hohen Haus eine andere Struktur haben, nämlich: Getragen vom Gedanken der Gewaltenteilung sind wir diejenigen, die die Verwaltung kontrollieren, und deswegen darf die politische weisungsgebundene Verwaltung nicht die Arbeitsbedingungen der frei gewählten Mandatare determinieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Vor diesem Hintergrund legen wir Wert auf die Feststellung, dass diese Medienberichterstattung, wonach zehn Mitarbeiter von uns vom Verfassungsschutz beobachtet würden, falsch ist. Es gibt einen Verfassungsschutzbericht, der die FPÖ gar nicht anspricht, der die FPÖ nicht nennt und von vier ehemaligen IBÖ-Aktivisten spricht – also aus vier wird zehn, aus ehemalig wird aktiv. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Zusätzlich spricht gegen solch eine Beobachtung, dass die Rechtsgrundlagen für so eine Beobachtung überhaupt nichts taugen. Sie dürfen Gruppierungen beobachten, aber niemals natürliche Personen. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Präsident, ich glaube, dass Ihre gestrige Entscheidung zum Begriff der Remigration besser war, nämlich dass man einmal in der Präsidiale in Ruhe bespricht, was hier gemeint ist und worum es gehen könnte. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Wir verstehen unter Remigration, dass man die Rechtsgrundlagen schafft, um jene Fremden, die uneingeladen ins Land gekommen sind (Abg. Voglauer [Grüne]: Stimmt ja nicht, in Potsdam wurde was anderes besprochen!), wieder dorthin zu bringen, wo sie hergekommen sind, und gleichzeitig auch die Lebensbedingungen in diesen Herkunftsländern verbessert. (Beifall bei der FPÖ.)
Vor diesem Hintergrund weise ich alle Untertöne, dass es sich bei der FPÖ nicht um eine demokratische Partei handeln würde, zurück. Im Gegenteil, wir sind diejenigen, die die direkte Demokratie ausbauen wollen, um unseren Demos vor einem europäischen Zentralstaat zu schützen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)
Deswegen, Herr Präsident, ersuche ich Sie, die Aussage des Abgeordneten Hammer, wonach es hier einen demokratischen Teil gäbe, was impliziert, es gäbe einen nicht demokratischen Teil, zu prüfen und ihm gegebenenfalls einen Ordnungsruf zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.46
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.