RN/62

13.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meinen eigentlichen Ausführungen beginne, darf ich im Namen meiner Kollegin Tina Berger die Delegation der FPÖ Straßburg, angeführt von Bürgermeister Franz Pirolt, einem ehemaligen Bundesrat dieses Hauses, sehr herzlich hier begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.) 

Wir sprechen heute über den sogenannten Weisungsbericht, also über jene Weisungen, die im Jahr 2024 vom Justizministerium erteilt wurden. Ja, Sie haben schon richtig gehört: Es geht um das Jahr 2024 – an sich könnte man erwarten, dass im Mai 2026 über die Weisungen aus dem Jahr 2025 berichtet wird. Jedes Unternehmen muss innerhalb von fünf Monaten eine Bilanz legen. Also es wäre schön, wenn wir über die Weisungen diskutieren könnten, die aktuell sind, die vor allem auch die derzeitige Ministerin betreffen und nicht die ehemalige Ministerin Zadić. Aber das nur vorweg.

Insgesamt bin ich aber tatsächlich sehr froh, dass das System so funktioniert, dass wir hier im Parlament einen Bericht über die erteilten Weisungen bekommen. Wir können darüber mit der Ministerin, mit dem Minister, der beziehungsweise die diese Weisungen erteilt hat, diskutieren. Wir können also auch kritisieren. Es gibt Weisungen, die naturgemäß mir oder uns nicht gefallen, es gibt Weisungen, die eine politische Tendenz haben, aber es ist halt nun einmal so, dass man nicht einer Meinung ist. Wie gesagt, ich bin froh, dass wir darüber diskutieren können. In Wahrheit zeigt dieser Bericht nur wieder eindeutig, dass das Weisungssystem in Österreich funktioniert. Wir werden daher auch diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen. 

Es erscheint dabei auf der anderen Seite neuerlich so, dass es offenbar entbehrlich ist, dass wir hier ein neues System, eine neue Institution, die Bundesstaatsanwaltschaft, einführen. Auch künftig wird es dann Weisungen geben, die in einem politischen Kontext stehen, die uns nicht gefallen, aber wie werden wir die dann diskutieren? Werden wir dann auch eine politische Kontrolle, eine demokratische Kontrolle ausüben können? Mit wem diskutieren wir dann oder wer ist dann verantwortlich? Es soll drei Bundesstaatsanwälte geben. Wenn drei verantwortlich sind, ist keiner verantwortlich. Keiner ist hier zur Rechenschaft zu ziehen, es besteht nicht einmal die Chance, mit ihm wirklich zu diskutieren. 

Und auf die unpolitische Besetzung der Bundesstaatsanwälte bin ich ja auch schon sehr gespannt. Drei aktuelle Beispiele von Besetzungen – damit sich keine Regierungspartei vernachlässigt fühlt – zähle ich hier auf: Europäischer Rechnungshof, Europäische Investitionsbank, Bundestheaterholding, also alles „unpolitische“ – unter Anführungszeichen – Besetzungen. So ist halt die Realität in Österreich. 

Es ist also zu befürchten, dass mit großem Aufwand das funktionierende System durch ein schlechteres abgelöst wird, das intransparenter, mit geringerer demokratischer Kontrolle ausgestattet und teurer sein wird. 

Den Weisungsbericht, der auf Basis des funktionierenden bestehenden Systems erstellt wurde, nehmen wir wie gesagt zustimmend zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.