RN/64
13.47
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich im Namen meiner Kollegin Totter die dritte Klasse der HTL Ortweinschule mit Frau Professor Karin Gugl ganz herzlich hier begrüßen. Willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ, NEOS und Grünen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich werden die Staatsanwaltschaften in Österreich auf mehreren Ebenen kontrolliert, etwa durch Berichtspflichten und Aufsichtsrechte der Oberstaatsanwaltschaften und im Einzelfall eben durch Weisungen aus dem Justizministerium. Und genau deshalb hat der Nationalrat, wir hier im Hohen Haus, bereits 2016 einen unabhängigen Weisungsrat geschaffen, der bei Weisungen beizuziehen ist, und eine jährliche Berichtspflicht eingeführt – und um genau diese geht es heute.
Der Sinn dahinter ist klar: Transparenz auf der einen Seite und parlamentarische Kontrolle – und das ist wichtig: parlamentarische – auf der anderen Seite. Frau Bundesministerin, vielen Dank, dass auch heuer so wie schon im letzten Jahr der Weisungsbericht sehr zeitnahe vorgelegt wurde. Wir wissen, dass das in der Vergangenheit nicht immer der Fall war.
Der vorliegende Weisungsbericht 2024 umfasst 28 Weisungen in 27 abgeschlossenen Verfahren, und das in einem Zeitraum von zehn Jahren. Gleichzeitig behandelt die österreichische Justiz jedes Jahr rund 2,8 Millionen Geschäftsfälle. Das zeigt vor allem eines: Die Zahl der Weisungen ist unverändert, überschaubar, das war bereits im letzten Bericht so, und unsere Justiz, ich glaube, das kann man schon sagen, arbeitet frei und unabhängig.
Was mir persönlich aufgefallen ist – das war letztes Jahr auch so, die diesbezüglichen Zahlen haben sich nicht geändert –: dass 71 Prozent der Weisungen den OLG-Sprengel Wien betreffen, 14 Prozent Linz, 11 Prozent Graz. Ich stelle mir da schon die Frage, ob man im Westen, am OLG Innsbruck, im Sprengel des OLG Innsbruck, vielleicht ein wenig anders arbeitet als im Osten. (Abg. Stefan [FPÖ]: Vorauseilender Gehorsam!)
Aber damit bestätigt sich auch heuer wieder, dass die sehr emotional geführte Debatte über derlei Weisungen zumindest quantitativ in der Realität keine besondere Relevanz hat.
Ich habe es im letzten Jahr schon getan, und ich möchte wieder eine Analyse in der „Österreichischen Juristenzeitung“ aus dem Jahr 2022 zitieren, die zu dem Schluss kommt, dass Weisungen nicht generell als ein Instrument parteipolitischer Einflussnahme dienen. Nichts anderes ergibt sich auch aus dem aktuellen Weisungsbericht.
Wenn wir nun seit Monaten die Schaffung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft diskutieren, intensiv verhandeln und in die Endkurve einbiegen, dann muss uns klar sein, dass wir die bisherige Systematik über Bord werfen und das Justizministerium entmachten. Das ist auch völlig in Ordnung. Wir haben es im Regierungsprogramm vereinbart, das ist eine politische Stoßrichtung. Auch wir stehen dazu. Das ist legitim.
Wir sollten aber insbesondere bei den einzelnen Details aufpassen und eines nicht vergessen: Die drei Gewalten – Exekutive, Legislative, Judikative – müssen immer unabhängig arbeiten können. Unsere Verfassung gibt den Rahmen vor. Wir dürfen jetzt aber auf den letzten Metern nicht ein System schaffen, in dem sich die drei Gewalten am Ende des Tages nicht mehr gegenseitig kontrollieren können. In der Exekutive – ich sage es süffisant – würde man das Polizeistaat nennen, in der Judikative Justizstaat. Genau das wollen wir nicht. Genau hier würde es zu einem Machtmissbrauch kommen.
Ich kann aber auch sagen: Die aktuellen Verhandlungen sind in der Zielgeraden, und wir haben hier einen tauglichen Weg eingeschlagen. Die politische und parlamentarische Kontrolle wird, wenn die finale Einigung gelingt, auch in Zukunft nicht ausgeschaltet. Das war uns und meiner Fraktion ganz besonders wichtig.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann Ihnen aufgrund meines Brotberufs sagen: Unser Rechtsstaat funktioniert und wir haben einen starken Rechtsstaat. Ich möchte, dass das auch so bleibt – unabhängige Gerichte und funktionierende Kontrolle –, denn es gibt ein paar Fälle, die man sich sehr wohl genau anschauen muss. Genau deshalb wird und wurde hier so hart verhandelt. Ein gänzliches Ausschalten der parlamentarischen Kontrolle in diesem Bereich wird es mit uns nicht geben, denn am Ende zählt nur eines: nicht Parteipolitik, nicht öffentliche Stimmung, sondern in diesem Fall ausschließlich das Recht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
13.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.