RN/72

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (473 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerKRÄG 2026) (492 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 4. Punkt der heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Markus Tschank, Sie gelangen zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.