RN/73
14.13
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit dem heute vorliegenden Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz will die Regierung eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2023 umsetzen. Ziel ist also, die Neuordnung des Verbraucherkreditrechts in Österreich zu gestalten.
Die Richtlinie ist vollharmonisierend. Das ist kein Vorteil für die Verbraucher in unserem Land, denn es gilt: Wenn unsere innerstaatlichen Regelungen den Verbraucher stärker schützen, dann sind diese ab sofort leider unzulässig. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung dieser Richtlinie sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmer ein Schuss ins eigene Knie.
Erstens: Die Schutzmechanismen für Verbraucher sind unzureichend. In § 17 des Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetzes wird bei mangelnder Kreditwürdigkeit ein Kreditvergabeverbot normiert. Daran ist in Ihrem Gesetzentwurf nur leider überhaupt keine zivilrechtliche Sanktion geknüpft. Statt eine Rückabwicklung des verbotenen Kreditvertrages sicherzustellen, führen Sie auf einmal eine Verwaltungsstrafe ein. Das heißt, der rechtswidrige Kredit, der da eigentlich vorgesehen wird, ist de facto nicht beseitigt, sondern bleibt aufrecht, und das Unternehmen erhält eine Verwaltungsstrafe. Ob das im Sinne des Erfinders ist, sei einmal dahingestellt. Ich frage mich, wo da der Aufschrei der SPÖ-Sozialministerin ist, die sich da offenbar sehr geboten zurückhält.
Zweites Beispiel: In der Richtlinie ist geregelt, dass ein Schutz vor übermäßig hohen Zinsen für Verbraucher sichergestellt werden soll. Derzeit liegt der Sollzinssatz für Verbraucher bei Konsumkrediten oder bei Kontoüberziehungen bei bis zu 15 Prozent. Die einzige gesetzliche Schranke ist derzeit die Wucherbestimmung des § 879 ABGB. – Sie wissen ganz genau, Frau Bundesministerin, dass das eine Bestimmung ist, die keine präventive Wirkung hat: § 879 ist eine Bestimmung, die Sie im Nachhinein heranziehen können, die sozusagen den Unrechtszustand beseitigt, aber sie hat überhaupt keine präventive Wirkung. Die Frage ist: Warum führen Sie nicht einfach Zinsobergrenzen für Sollzinssätze, für effektive Jahreszinssätze oder für die Gesamtkosten ein? Wo ist auch da der Aufschrei der SPÖ? (Beifall bei der FPÖ.)
Nächster Kritikpunkt Terminsverlust: Ein Konsument hat kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten und erhält einen zeitlichen Spielraum, um sich mit der Lösung seiner finanziellen Probleme zu befassen. – Frau Justizministerin, Frage an Sie: Fällt Ihnen ein Stein aus der Krone, wenn Sie die Schwelle für den Terminsverlust erhöhen? Wir sagen, ein Konsument soll zumindest mehrere Monate die Möglichkeit haben, sich finanziell zu fangen, bevor ihm die Bank den gesamten Kredit fällig stellt. Es ist doch recht und billig, Frau Justizministerin, dass man gerade beim Terminsverlust eine längere Frist vorsieht als das, was Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf hier drinnen haben. (Beifall bei der FPÖ.) Werfen Sie einen Blick in die Richtlinie, schauen Sie, welche Möglichkeiten Sie da gehabt hätten!
Noch ein Blick auf die Unternehmerseite, weil wir da durchaus auch sehen, dass mit dieser Umsetzung eine Bürokratielawine auf die Unternehmer zukommt: Es wird zu einer massiven bürokratischen Belastung der Unternehmer in unserem Land kommen. Bereits jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, ist jeder zweite Mitarbeiter im Bankenbereich mit der Compliance beschäftigt. Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, diese bürokratische Last entsprechend mitzuschleppen? Es ist ein Produktivitätskiller, derartige Bestimmungen einzuführen. Dieser Produktivitätskiller killt auch jede Art von Wertschöpfung. Das ist einer der Gründe, warum unsere Unternehmen nicht mehr konkurrenzfähig sind und warum wir auch keine entsprechende positive Wirtschaftsentwicklung sicherstellen können.
Zuletzt möchte ich noch eines erwähnen: Die Auswirkung dieser Umsetzung wird auch sein, dass es entsprechend schwerere Zugänge zur Kreditvergabe für junge Menschen, für Selbstständige, für Personen mit unregelmäßigem Einkommen oder für Pensionisten geben wird. Es wird für bestimmte Gruppen schwerer werden, in Österreich überhaupt einen Kredit zu bekommen. Es kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass jetzt ein Pensionist aufgrund der erhöhten Bonitätsprüfungsanforderungen auf einmal keinen Kredit mehr bekommt. Wo ist bitte schön Ihr soziales Gewissen für die älteren Menschen in diesem Land, wo ist Ihr soziales Gewissen für die jungen Menschen in diesem Land, die genauso Anspruch haben, dass ihnen ein kleiner Kredit gewährt wird?
Fazit, sehr geehrte Damen und Herren: Mich wundert es nicht, dass sich die SPÖ in den letzten 20 Jahren politisch halbiert hat. Dieser Gesetzentwurf ist das Blatt nicht wert, auf dem er geschrieben ist, und deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Bravo!)
14.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.