RN/75

14.21

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Klick, ein Wisch, jetzt kaufen, später zahlen: Auf Tiktok gibt es schon Trends und Dinge, die junge Menschen nachmachen, nämlich unter dem Hashtag Klarnaschulden mit den eigenen offenen Rechnungen, die man hat – sehr oft fünfstellig, manchmal sogar höher – zu prahlen. Das ist irgendwie die Realität 2026 geworden und genau für diese Realität liefert die Europäische Union jetzt eigentlich relativ gute und vernünftige Regeln. 

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU ist also eine recht gute Sache: Endlich werden Buy-now-pay-later-Modelle erfasst, Minikredite fallen unter das Schutzregime, die 200-Euro-Schwelle fällt, es gibt Werbeverbote, ein Diskriminierungsverbot, ein Verbot für unaufgeforderte Werbung, und auch beim Einsatz von künstlicher Intelligenz wird reguliert. Bei Kreditwürdigkeitsprüfungen, die mit künstlicher Intelligenz gemacht werden, gibt es jetzt ein paar Themen, die tabu sind, nämlich wenn Social-Media-Daten oder Gesundheitsdaten mit einfließen sollen; der Konsument, die Konsumentin hat auch das Recht auf ein menschliches Eingreifen. 

Diese, wie viele andere Regelungen, die in dieser Richtlinie festgehalten wurden, sind sehr positiv, sollte man umsetzen. Die Richtlinie ist also sehr gut, das Problem ist nur, dass wir in Österreich diese Richtlinie nicht wirklich richtig umsetzen. Jetzt könnte seitens der Regierung oder seitens der Ministerin der Vorwurf kommen: Na ja klar, das ist die Opposition und die wird das kritisieren, dass man das nicht richtig umsetzt! – Ich zitiere aus der Stellungnahme des Konsumentenschutzministeriums im Rahmen der allgemeinen Begutachtung: Der Entwurf bleibe „in mehreren Punkten, die für den Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung von zentraler Bedeutung sind, hinter den zwingenden Vorgaben der Richtlinie“ zurück. Übersetzt: Es ist richtlinienwidrig. Wir haben jetzt eine kuriose Situation: Wir haben eine SPÖ-Justizministerin, die eine EU-Richtlinie national umsetzt, und wir haben ein SPÖ-geführtes Ministerium, das in der Stellungnahme festhält, dass diese Umsetzung nicht ganz korrekt ist. 

Ein Beispiel – das hat der Kollege von der FPÖ schon angesprochen – sind die Zinsobergrenzen. In der Richtlinie wird ausdrücklich von Maßnahmen gesprochen, die eine Zinsobergrenze einziehen sollten. Im Entwurf finden wir davon nichts. Stattdessen gibt es in den Erläuterungen einen Verweis auf das ABGB. Das Konsumentenschutzministerium hat sich das anscheinend genau angeschaut und hält in der Stellungnahme fest, es gebe soweit ersichtlich eine einzige OGH-Entscheidung von vor 70 Jahren, in der ein Zinssatz von 36 Prozent als Wucher beurteilt wurde. – Sidestep: Sogar die Merz-Regierung aus Deutschland hat eine Obergrenze eingezogen. 

Das Konsumentenschutzministerium ist noch einen Schritt weitergegangen, es wurden sogar Dinge ausgearbeitet, wie zum Beispiel so eine Zinsobergrenze ausschauen könnte. Das Justizministerium übernimmt davon nichts. 

Es gibt einen weiteren Punkt, den man hätte national lösen können, wenn man Lust darauf gehabt hätte – aber wir haben ja nicht einmal eine gute Richtlinienumsetzung, das heißt, Mehrarbeit auf nationaler Ebene ist ohnehin nicht zu erwarten –: dass es keine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung gibt, wenn jemand bürgt oder nachträglich in eine Schuld eintritt. In der Praxis kann es dazu führen, dass Lebensgefährten oder erwachsene Kinder in eine Haftung gedrängt werden, die sie finanziell vielleicht gar nicht tragen können. 

Zum Schluss, Frau Ministerin, möchte ich Folgendes festhalten: Es wird ja in Debatten die Europäische Union sehr oft kritisiert, dass sie vielleicht zu wenig macht, oder man schimpft Richtung Brüssel, dass die Richtlinien, die von dort kommen, problematisch sind. Wenn die Europäische Union einmal etwas Gutes macht, einmal etwas Gutes vorlegt, dann passt aber sehr oft die Qualität und die Quantität der Richtlinienumsetzungen nicht. 

Jetzt muss ich die Ministerin auch ein bisschen loben, denn sie versucht es wenigstens, sie umzusetzen. Wir haben leider die Situation, dass zum Beispiel die vorgeschriebene nationale KI-Behörde nach wie vor fehlt; die Frist dafür wäre vergangenen August gewesen. Also wir haben zumindest eine Ministerin, die versucht, die Richtlinien umzusetzen, wenn auch nicht immer sehr gut. Aus diesen Gründen werden wir dieser nationalen Umsetzung nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.