RN/76

14.26

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die technischen Möglichkeiten geben die Taktzahl vor. Unsere Lebensrealitäten ändern sich laufend, und daher ist es heute so, dass ein Großteil der Bevölkerung oder ein großer Teil der Bevölkerung die Bankgeschäfte ausschließlich über das Smartphone abwickelt; das ist auch bei mir nicht anders. Wenn solche Geschäftsmodelle entstehen, dann entstehen natürlich auch Risiken, und darum geht es hier heute. 

Im Bereich von Onlinekrediten hat sich der Markt in den letzten Jahren schlichtweg massiv verändert. Modelle wie Buy now Pay later haben in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen, und natürlich steckt nicht immer eine Falle dahinter – das sage ich nicht; wahrscheinlich in den wenigsten Fällen –, aber es muss schon so sein, dass der Rechtsrahmen auch an derlei Entwicklungen angepasst wird. Mit dem vorliegenden Gesetz machen wir das. Wir setzen die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie um; die letzte war ja aus dem Jahr 2008 und ist insofern auch überholt. 

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eines festhalten, gerade auch in Richtung des Kollegen (in Richtung Abg. Zorba [Grüne]): Ich bin ein glühender EU-Fan, aber wir sind in Österreich immer wieder Vorreiter, wenn es um Gold-Plating geht. Wir setzen hier eine EU-Richtlinie um. Wir sind meistens strenger, wir sind meistens ausführlicher, wir sind meistens bürokratischer – und das muss aufhören. Genau da ist es eben nicht der Fall. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS]. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir haben hier intensiv verhandelt, wir haben lange verhandelt, und es hat sich gelohnt. Die vorliegende Gesetzesanpassung, das Gesetzespaket ist gut. Jetzt kaufen und später zahlen!, in Verbindung mit: Jetzt klicken und später wundern!, wird es in Zukunft nicht mehr geben. 

Die bewährten Regeln gelten künftig – und ich möchte es jetzt stark vereinfachen, wir haben den Inhalt schon gehört – für jede Form des Zahlungsaufschubs und jede Finanzierungshilfe, es wird auch die Wertgrenze von 200 Euro nicht mehr relevant sein. Kostenwahrheit ist das Gebot der Stunde, das gilt auch bei Verbraucherkrediten. Die Konsumenten müssen auch immer und zu jeder Zeit wissen, was der Kredit kostet. Insofern ist das Gesetz gut. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

14.28

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung des sich in einem hellblauen Anzug zum Rednerinnen- und Rednerpult begebenden Abg. Wurm –: Urlaubsoutfit!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.