RN/83

14.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht nun um das Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Im Jahr 2012 wurde ein typisches Beispiel für entbehrliche EU-Regelungswut eingeführt, eben der sogenannte Energieausweis. Der Energieausweis ist ein Gutachten, das verpflichtend bei jeder Immobilientransaktion – also bei jedem Kaufvertrag, bei jedem Mietvertrag – vom Verkäufer oder vom Vermieter vorgelegt werden muss, darin wird die Energieeffizienz, also der Energieverbrauch, dargestellt. Ein zusätzlicher finanzieller und bürokratischer Aufwand für jeden Verkäufer und Vermieter ohne erkennbaren Nutzen: Keine Liegenschaft wird dadurch besser oder energiesparender oder günstiger, der Umwelt hilft es auch nicht, aber es ist halt ein weiterer Aufwand, und das ist in Wirklichkeit das ganze Ergebnis dieses Energieausweises. 

Man könnte jetzt glauben, dass die Europäische Union draufgekommen ist, dass das keinen Sinn macht – im Gegenteil, diese Bürokratie wird jetzt noch ausgeweitet, und zwar muss es jetzt auch bei jeder Verlängerung eines Mietvertrages einen neuen Energieausweis geben. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass sich eine Liegenschaft oder eine Wohnung während des Mietverhältnisses energietechnisch verändert, und daher muss dann bei der Verlängerung des Mietvertrages ein neuer Energieausweis vorgelegt werden. Auch da erschließt sich mir nicht die Sinnhaftigkeit, aber es gibt dazu eine eigene EU-Richtlinie. Man kann sich also in etwa vorstellen, was das bedeutet, und man sieht auch, in welche Richtung sich die Europäische Union entwickelt. 

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist ein typisches Beispiel für unnötige Bevormundung der Bürger seitens der Europäischen Union und der Komplizenschaft von vier Parteien hier herinnen. Wir stimmen diesem Energieausweis-Vorlage-Gesetz daher nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

14.46

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.