RN/92

15.00

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher:innen! In Österreich – das wissen wir – stammen ungefähr 80 Prozent der öffentlichen Einnahmen aus Steuern und Abgaben auf Arbeit und Konsum, und gerade einmal 1 Prozent kommt aus vermögensbezogenen Steuern. Österreich hat damit längst nicht nur ein Ausgabenproblem, es hat auch ein ganz ordentliches Einnahmenproblem, nämlich dort, wo es um den Beitrag der Superreichen und der Millionenerben zur Finanzierung unseres Wohlfahrtsstaates und zur Budgetsanierung geht. Dieses Einnahmenproblem, dieses Gerechtigkeitsproblem, gilt es endlich zu beheben. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Diskussion führen wir auch nicht zum ersten Mal. Also für alle, die sich nicht mehr erinnern können oder vielleicht auch nur ungern zurückerinnern wollen: 2009 schwappte die schwerste Finanz- und Bankenkrise der Nachkriegszeit von den USA auf Europa über. Es wurden damals milliardenschwere Bankenrettungspakete geschnürt. Auf die Finanzkrise folgte eine schwere, tiefe und lange Wirtschaftskrise. Das Wachstum brach damals um 5 Prozent ein, die Wirtschaft schrumpfte um 3,6 Prozent, und das Budgetdefizit erreichte 2009 – damals regierten SPÖ und ÖVP – einen Rekordwert von 5,4 Prozent. Die Staatsverschuldung stieg wegen der Krise und Bankenrettung ebenfalls auf einen Rekordwert, nämlich auf über 80 Prozent und bis 2015 auf 85,6 Prozent. Das war der höchste Staatsschuldenstand überhaupt.

Das war damals und ist auch heute kein Desaster, kein Trümmerhaufen, kein Scherbenhaufen oder sonstiger verbaler Unsinn, das ist einfach Folge einer Wirtschaftskrise. Wirtschaftskrisen führen nun einmal zu hohen Defiziten und hohen Schulden, weil dann bekanntermaßen Steuereinnahmen sinken, Ausgaben steigen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, und weil der Staat gegensteuern muss, um die Konjunktur zu stützen. 

Und ja, so ein Defizit muss auch wieder saniert werden. Das war 2009 so, und das ist auch jetzt so. 

Wir Grüne wollten schon damals die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, die in den Resten übrigens 2008 von SPÖ und ÖVP nach einem VfGH-Spruch abgeschafft worden ist, weil es eben nur fair und gerecht gewesen wäre, den Superreichen einen Beitrag zur Budgetsanierung abzuverlangen. Schließlich wurden die Bankenrettung und die Stabilisierung der Finanzmärkte aus Steuermitteln finanziert, und das hat auch die Vermögen der Vermögenden gerettet.

Heute ist die Situation nicht ganz unähnlich, nur dass in den letzten Jahren eben statt einer gleich zwei massive Krisen, die wir nicht verantwortet haben, über uns hereingebrochen sind, nämlich einerseits die Pandemie und schließlich der Ukrainekrieg. Diese Krisen waren so schwer, dass die EU die Budgetregeln damals auch gelockert hat, um gegensteuern zu können, Betriebe retten zu können, Arbeitsplätze zu sichern. 

Wie schon in der Finanzkrise 2009 haben auch die Pandemie und der Krieg natürlich zu massiven Wachstumseinbrüchen geführt: von 2022 bis 2023, nach einer kurzen Erholungsphase, um über 6 Prozent. Natürlich hat auch das Auswirkungen auf das Budget und auf die Staatsverschuldung, weil eben krisenbedingt die Steuereinnahmen gesunken und die Ausgaben gestiegen sind, wie eben auch 2009. Wie damals muss selbstverständlich auch jetzt das Budget saniert werden, und das hat auch nie irgendjemand abgestritten. Es muss nicht nur bei uns saniert werden, sondern quer über Europa, weil wir ja bei Weitem nicht die einzigen sind, die ihr Budget konsolidieren müssen. 

Die Frage ist nur: Wie machen wir es? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler [Grüne]: Bravo!) – Darum fordern wir wie damals, 2009, auch jetzt wieder eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Damals wie heute ist es nämlich nur richtig und gerecht, wenn die Millionenerben ihren fairen Beitrag leisten, damit die Budgetsanierung nicht bei Familien, bei Frauen, bei Niedrigverdiener:innen und Pensionist:innen, also bei der breiten Allgemeinheit, hängen bleibt.

So, aber was macht die Regierung? – Die Regierung setzt den Sparkurs der letzten zwei Jahre bedauerlicherweise unvermindert fort und verschärft ihn auch noch. Es werden nämlich nicht die mit den breitesten Schultern am stärksten belastet, sondern die mit den schmalsten Geldbörsen. 

Um nur zwei Beispiele zu nennen: In den letzten beiden Jahren wurden der soziale Ausgleich für die CO2-Bepreisung, also der Klimabonus, genauso gestrichen wie der Teuerungsausgleich bei Famlienleistungen. Das hat – und das sagen nicht nur wir Grüne; das sagt auch der Budgetdienst – die mit den geringsten Einkommen am stärksten belastet. 

Es droht leider genauso weiterzugehen. Zusätzlich zu den bereits erfolgten Kürzungen droht jetzt die Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Niedrigverdiener:innen, de facto eine Steuererhöhung für die, die eh jeden Euro dreimal umdrehen müssen, es droht die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe, und es droht eine Wartefrist für Arbeitslosengeldbezieher:innen. 

Weil das alles offensichtlich noch nicht reicht, liefern sich auch noch die Bundesländer einen Wettlauf nach unten bei der Sozialhilfe, wenn es darum geht, wer die härteste, die schärfste und die menschenfeindlichste Regelung hat. Man spart bei denen, bei denen eigentlich ohnehin nichts mehr zu holen ist. 

Es geht längst nicht mehr nur um die Budgetsanierung. Es gibt ja auch noch eine 2 Milliarden Euro schwere Lohnnebenkostensenkung für die Unternehmen, die irgendwie gegenfinanziert werden muss, und es gibt ein großzügiges Steuerzuckerl für Pensionisten, die nebenbei arbeiten. Wie wird das gegenfinanziert? Über vermögensbezogene Steuern? Über Millionärssteuern? – Nein, Fehlanzeige. Es zahlen die Niedrigverdiener:innen, die Frauen, die Familien. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 20 von 27 EU-Staaten haben eine Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuer ist keine Ausnahme, sie ist die richtige und wichtige Regel (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Herr [SPÖ]), und das ganz ohne dass Betriebsübernahmen verunmöglicht worden wären, dass die Landwirtschaft deswegen zugrunde geht oder dass Erben von Einfamilienhäusern in den finanziellen Ruin getrieben würden. Nein, Erbschaftssteuern sind in 20 von 27 EU-Mitgliedstaaten völlig normal und eigentlich nur konsequent, denn wer sich zur Besteuerung von Einkommen aus eigener Leistung bekennt, der muss erst recht Einkommen besteuern, das nicht durch eigene Leistung entsteht, sondern durch Erbschaften oder Schenkungen zufließt. (Beifall bei den Grünen.)

Genau um diese eigentliche Selbstverständlichkeit, die in 20 von 27 EU-Staaten gilt, geht es in unserem Antrag: um einen fairen und gerechten Beitrag der Superreichen zur Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Universitäten, um einen fairen und gerechten Beitrag der Superreichen zur Begleichung der Krisenkosten der letzten Jahre, um einen fairen und gerechten Beitrag der reichsten 2 Prozent, von Millionenerben, statt Millionen Menschen, die jeden Tag in der Früh aufstehen, jeden Tag zur Arbeit gehen (Abg. Scherak [NEOS]: Glaubst du, die arbeiten nichts, die Erben? Ich weiß nicht!), ihr Geld verdienen und niemals auch nur die kleinste Chance auf eine Millionenerbschaft haben, immer noch weiter zu belasten 

Es geht um Fairness und Gerechtigkeit für die vielen, um ein Ende der ungerechten Steuerprivilegien für ein paar wenige. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem auf der rechten Seite, machen Sie endlich den Weg frei für Steuergerechtigkeit! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.08

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung maximal 5 Minuten. Allfällige Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Arnold Schiefer. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.