RN/105
15.50
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Worum geht es dem Rechnungshof? – Es geht darum, zu überprüfen, wie staatliche Stellen Projekte abwickeln und implementieren, um am Ende des Tages zu sehen, wie wirksam sie sind und was sie für die Steuerzahler oder für diejenigen, die die Netzentgelte bezahlen, kosten. – Das wollte ich nur sagen.
Diese Daten und Fakten stellt der Rechnungshof zum Beispiel im Bericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten, Stromzählern, Smartmetern dar, und damit versucht er, eine gewisse Rationalität in die Debatte zu bringen.
Ich möchte außerdem sagen, dass wir heute sehr viele Berichte betreffend Energieversorgung und Versorgungssicherheit auf der Tagesordnung haben; in einem Bericht, den wir dann später beraten, geht es um Energiehandelsgeschäfte, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas. Nun geht es um die Einführung von intelligenten Messgeräten, von Smartmetern, den Einsatz moderner Messgeräte, Messtechniken zur Bewältigung der Transformation des Energiesystems. Anschließend geht es um die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden; darauf werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt zu sprechen kommen.
Aus Sicht des Rechnungshofes ist es immer wichtig, dass die großen Herausforderungen gleichermaßen gemeistert werden, nämlich das Thema der Versorgungssicherheit und der Leistbarkeit für die Kundinnen und Kunden auf der einen Seite und natürlich des Klimaschutzes beziehungsweise der Transformation des Energiesystems auf der anderen Seite. Das wollte ich nur sagen. Wir beleuchten immer wieder die Frage: Wo sind die zentralen Stellschrauben? Was kostet es den Staat? Wie weit sind wir in der Transformation unserer Systeme?
Was die Smartmeter betrifft, haben wir schon die zweite Prüfung gemacht. Die erste Prüfung stammt aus dem Jahr 2019, da haben wir zwei Netzbetreiber geprüft, die das zügiger umgesetzt haben. Wir haben uns damals angeschaut, wie dieses Großvorhaben eigentlich vorbereitet war. Die zweite Prüfung – und das ist der aktuelle Bericht, der jetzt weniger aktuell ist, weil wir ihn schon vor zwei Jahren dem Nationalrat vorgelegt haben – betrachtet alle Landesnetzbetreiber, und zusätzlich haben wir das damalige Klimaschutzministerium und die E-Control als Regulierungsbehörde geprüft. Da ging es um die strategische Steuerung, da ging es um die Einhaltung von Anforderungen, nämlich die Erwartungen an Smartmeter. Es ging um die angefallenen Kosten und um die tatsächliche Realisierung der erwarteten Nutzeneffekte. Es gab ja dafür rechtliche Grundlagen et cetera.
Was wir festgestellt haben, ist, dass die Gesamtumsetzungsdauer dieses Großprojektes zwölf Jahre betragen hat. Damit wurde der ursprüngliche Zeitplan um fünf Jahre überschritten, was natürlich mangelhaft ist und zu Kritik führt. Wir haben auch gesehen, dass die Steuerung unzureichend war. Das Ministerium hat sich im Wesentlichen auf die rechtlichen Grundlagen beschränkt, die E-Control war für das Monitoring zuständig und die Netzbetreiber für die Umsetzung. Dabei kam die Steuerung des Gesamtprojektes zu kurz. Es gab natürlich immer wieder Umsetzungshindernisse bei der Einführung dieses Projektes. Da ging es zum Beispiel um die Frage von Datenschutz, um das Eichrecht oder um die Auslesehäufigkeit. Diesen Herausforderungen muss man bei der Implementierung eines derartigen Großprojektes eben entsprechend begegnen.
Beim Monitoring durch die E-Control haben wir kritisiert, dass das Monitoring auf die Anzahl der installierten Geräte abstellte, es gab aber keine hinreichenden Informationen zur Frage, wie funktionsfähig die Systeme, also wie kommunikationsfähig die Geräte waren. Maßnahmen zur Gegensteuerung wurden diesbezüglich nicht rechtzeitig geprüft, und es fehlten uns in den Monitoringberichten auch Angaben zu den Kosten. Das haben wir als mangelhaft empfunden, und deshalb empfehlen wir, die Kosten vollständig zu erfassen. Der Rechnungshof hat dann die Kosten erhoben und kam darauf, dass die Einführung 2,2 Milliarden Euro kostete, davon entfielen 1,8 Milliarden Euro auf Investitionskosten. Die ursprüngliche Kosten-Nutzen-Analyse ging von 830 Millionen Euro aus und davon, dass die Kosten über die Netzentgelte getragen werden. Deshalb verlangen wir einen vollständigen Kostenüberblick; der ist wichtig.
Die technische Funktionsfähigkeit war eingeschränkt und war eben nicht so, wie man sie sich erwartet hätte. Es gab unzureichende Übertragungsfähigkeiten, Datenverarbeitungsfähigkeiten. Wir haben dabei gesehen, dass es noch problematischer ist, wenn die Systeme sich skalieren müssen, wenn noch mehr Nutzerinnen und Nutzer angeschlossen sind, wenn die Systeme nur eingeschränkt funktionieren. Kundinnen und Kunden sollten davon profitieren, indem sie den Energieverbrauch besser nachvollziehen können, und dadurch sollten sie zu Einsparungen kommen – da fehlten uns entsprechende Studien –, und die Netzbetreiber sollten ihre Prozesse vereinfachen können. Es gab aber auch technische Probleme.
Die Nutzung der Smartmeter-Daten war zunächst eingeschränkt. Da gab es rechtliche Vorgaben, die die Verwendung begrenzt haben. Das betraf insbesondere die Netzbetreiber. Dazu zählten zeitvariable Tarife oder das Lastenmanagement. Das ist wichtig für ein modernes Energiesystem. Es spielt hier eine große Rolle, inwiefern Kundinnen und Kunden dem auch zustimmen. Die Opt-in-Rate zur Übermittlung von Viertelstundenwerten lag Ende 2022 nur bei 7 Prozent.
Deshalb empfehlen wir, Großprojekte strategisch besser zu steuern, eine aktivere Rolle zu übernehmen, das Monitoring durch die E-Control zu verbessern, insbesondere die technischen Systeme zu verbessern. Die Anforderungen an die zweite Generation sollten rechtzeitig entsprechend definiert werden, und auch die Nutzung der Daten sollte weiterentwickelt und rechtlich abgesichert werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)
15.57
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Ich darf die Redezeit auf 3 Minuten einstellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.